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Rußland „Ein Schritt zurück in die Sowjetunion“

20.12.2005 ·  Die Duma will ausländische Stiftungen in Rußland kontrollieren. Die Stoßrichtung gefällt Präsident Putin, doch nach der heftigen Kritik aus dem Westen hat er das Parlament zur Mäßigung aufgerufen.

Von Michael Ludwig, Moskau
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An diesem Mittwoch wird in der russischen Staatsduma in zweiter Lesung über ein Gesetz beraten, mit dem der Staat die Kontrolle über in Rußland tätige gemeinnützige und nichtstaatliche Organisationen (NGO) auszuweiten und die Arbeit ausländischer NGO zu erschweren gedenkt. Die erste Lesung des Gesetzes im vergangenen Monat zeigte, daß die Mehrheit der Abgeordneten dafür ist. Damals hatten die Proteste von Menschenrechtsaktivisten gegen dieses Gesetz ebensowenig bewirkt wie die Ermahnungen aus dem westlichen Ausland, daß Rußland mit der Verabschiedung dieses Gesetzes dabei sei, vom demokratischen Weg abzuweichen.

In Rußland tätige ausländische Organisationen befürchteten, das Gesetz werde ihre Arbeit unmöglich machen. Lew Lewinson vom Moskauer Institut für Menschenrechte hatte die Absicht der Gesetzgeber, jede organisierte gesellschaftliche Arbeit einer Registrierungspflicht zu unterwerfen, als Schritt zurück in die sowjetische Vergangenheit bezeichnet, genauer: in die zwanziger Jahre, als in der Sowjetunion jede gesellschaftliche Tätigkeit von den Bolschewisten genehmigt werden mußte.

Wer bezahlt, der bestimmt

Präsident Putin hatte im Sommer gesagt, daß politische Arbeit in Rußland nicht aus dem Ausland finanziert werden dürfe. Denn wer bezahle, der bestimme, und das könne Rußland nicht hinnehmen. Im Dezember behauptete der Chef des Auslandsgeheimdienstes, Sergej Lebedew, daß in den in Rußland tätigen NGO ausländische Spione arbeiten würden. Nur deshalb sei der Westen so erzürnt über das Gesetzesvorhaben. Der Chef des Inlandsgeheimdienstes, Nikolaj Patruschew, hatte im Frühjahr in der Duma davor gewarnt, terroristische und andere Organisationen bereiteten in der gesamten GUS mit ausländischer Unterstützung Umstürze wie in Georgien, in der Ukraine oder in Kirgistan vor. Er kündigte einen Gesetzesentwurf an, um russische NGO und ausländische Geberorganisationen in Rußland besser kontrollieren zu können.

Im Rat zur Mitwirkung an der Entwicklung der Zivilgesellschaft und der Menschenrechte beim Präsidenten wollte man daraufhin vom Justizministerium wissen, ob ein entsprechender Gesetzesentwurf vorbereitet werde. Das Ministerium verneinte. Doch im Oktober wurden Beamte des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung und Handel ihrem Ruf als Liberale gerecht und spielten russischen NGO den bis dahin geheimen Gesetzentwurf zu.

Staatsführung mit Doppelzüngigkeit?

Nach der ersten Lesung verstärkte sich der Widerstand gegen das Gesetz in Rußland wie im Ausland. Russische NGO aus dem ganzen Land verfaßten eine gemeinsame Protesterklärung und warfen der Staatsführung Doppelzüngigkeit vor, weil sie einerseits behaupte, in Rußland eine Zivilgesellschaft aufbauen zu wollen, und andererseits mit dem Gesetzesvorhaben die Axt an deren Institutionen lege. Gestützt auf ein Rechtsgutachten über die Vereinbarkeit des Gesetzesvorhabens mit der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie der Rechtsprechung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes, übermittelte das Generalsekretariat des Europarates Anfang Dezember grundlegende Bedenken gegen das russische Gesetzesvorhaben.

Generalsekretär Terry Davis sagte, die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen zur Versammlungsfreiheit verfolgten zwar die legitimen Ziele, den Terrorismus zu bekämpfen und Geldwäsche zu unterbinden. Andere Änderungsvorhaben seien aber zu restriktiv: die geplanten Anforderungen für die Registrierung von nichtstaatlichen und gemeinnützigen Organisationen sowie die Begrenzung der Teilnahme von Ausländern und Minderjährigen und die Kontrollbefugnis der Behörden über die Tätigkeit von NGO.

Abschwächung des Gesetzesentwurfs

Rußland selbst hatte um die Meinung des Europarates nachgesucht, um die internationale Kritik zu besänftigen. Schließlich übernimmt Rußland im kommenden Jahr den Vorsitz der G 8 und strebt zudem die Präsidentschaft im Europarat an. Präsident Putin reagierte vor zwei Wochen auf das Gutachten aus Straßburg, aber auch auf die Interventionen ausländischer Diplomaten wie des neuen deutschen Außenministers Steinmeier, mit Anregungen für eine Abschwächung des Gesetzesentwurfs. Das Ziel der Duma, Geldströme aus dem Ausland zu kontrollieren und die Transparenz zu verbessern, sei zwar richtig, aber das Kind dürfe nicht mit dem Bade ausgeschüttet werden. Man solle darauf verzichten, von ausländischen Organisationen zu verlangen, daß deren Filialen oder Vertretungen in Rußland sich künftig als juristische Personen zu konstituieren haben, weil sie dann nicht mehr arbeiten könnten. Ebenso sei es nicht notwendig, daß die ausländischen Organisationen registriert würden.

Es genüge, daß die Organisationen den Behörden ihre Ziele und Aufgaben meldeten und über die Höhe und die Verwendung von Geld- und Sachmitteln aus dem Ausland Rechenschaft ablegten. Nach Auffassung des Europäischen Parlaments ging Putin mit seinen Vorschlägen nicht weit genug. In einer Entschließung von vergangener Woche forderten die Europaabgeordneten die Duma auf, sämtliche Anforderungen des Europarates zu erfüllen, die Anregungen Putins aufzunehmen und sich einer breiten öffentlichen Debatte mit den NGO zu stellen. Nur Gerichte, nicht aber Kontrollbehörden dürften NGO und gemeinnützige Organisationen auflösen; Ausländer müßten das Recht haben, in Rußland NGO zu gründen und an deren Arbeit mitzuwirken. Auch der amerikanische Kongreß kritisierte das Gesetzesvorhaben der Duma in den vergangenen Tagen. In der Duma ging unterdessen eine Vielzahl von Änderungsanträgen ein, die von einem Lenkungsausschuß bearbeitet wurden. Welche Gestalt das Gesetz nach der zweiten Lesung haben wird, ist deshalb ungewiß.

Quelle: F.A.Z., 21.12.2005, Nr. 297 / Seite 6
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Jahrgang 1948, politischer Korrespondent für Russland und die GUS in Moskau.

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