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Rumäniens Präsident Basescu Parlament stimmt über Amtsenthebung ab

 ·  In Rumänien ist das Parlament am Freitagnachmittag zusammengetreten, um über die Amtsenthebung des bürgerlichen Staatspräsidenten Traian Basescu abzustimmen. Die EU-Kommission äußerte Sorge über die Entwicklung in Rumänien.

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Kurz vor der Abstimmung im Parlament in Bukarest über die Amtsenthebung des rumänischen Präsidenten Traian Basescu hat die EU-Kommission am Freitag Sorge über die Entwicklung in Rumänien geäußert. In ihrer ersten offiziellen Stellungnahme zu den Entwicklungen in dem EU-Land hieß es, die Kommission sei vor allem besorgt über „Handlungen, die anscheinend die tatsächliche Macht unabhängiger Einrichtungen wie dem Verfassungsgericht verringern wollen“. Die rumänische Regierung wurde daran erinnert, dass Rechtsstaatlichkeit, demokratische Kontrolle und die Unabhängigkeit der Justiz „Eckwerte“ der europäischen Demokratie seien, die bei jedem politischen Handeln beachtet werden müssten. Ein Sprecher der Kommission sagte, man sei nicht über ein einzelnes Ereignis in Rumänien besorgt, sondern über die schnelle Abfolge der Vorkommnisse.

Das sozialdemokratisch-nationalliberale rumänische Regierungsbündnis hatte vergangene Woche zunächst die Befugnisse des Verfassungsgerichtes eingeschränkt, nachdem dieses in einem Streit zwischen Ministerpräsident Ponta und Präsident Basescu zugunsten des Präsidenten entschieden hatte. Das Urteil des Gerichts, wonach Basescu das Land beim EU-Gipfel vertreten sollte, wurde von Ponta ignoriert. Dann wurden diese Woche handstreichartig die Basescu nahestehenden Präsidenten beider Parlamentskammern abgesetzt. Mitten im laufenden Amtsenthebungsverfahren gegen Basescu hat die Regierung nun mit einer weiteren Notverordnung die Regeln geändert. Mit sofortiger Wirkung wurde die Bestimmung gestrichen, die für das Referendum, das im Falle der Suspendierung des Präsidenten durch das Parlament über die Amtsenthebung entscheidet, eine Mindestbeteiligung von 50 Prozent der Wahlberechtigten vorschreibt.

Ponta soll nach Brüssel reisen

Kommissionspräsident José Manuel Barroso übermittelte Ministerpräsident Ponta die Bedenken der Kommission telefonisch. Ponta soll am nächsten Donnerstag zu einem Gespräch mit Barroso nach Brüssel kommen. Bis dahin, so hieß es in der Erklärung, werde die Kommission die Lage in Rumänien weiter untersuchen und Kontakt zu den rumänischen Behörden aufnehmen.

Die Kommission will offenbar einen demnächst zur Veröffentlichung anstehenden Bericht über die Rechtsstaatlichkeit in Rumänien als politisches Druckmittel gegen Ponta verwenden. In der Erklärung wird darauf verwiesen, dass die EU-Behörde gerade an der Fertigstellung des Berichts arbeite, der eine Bewertung der Justizreform in den vergangenen fünf Jahren seit dem Beitritt Rumäniens zur EU enthalten wird. „Die jüngsten Entwicklungen könnten den Fortschritt der vergangenen Jahre in Gefahr bringen.“ Der Bericht soll in der zweiten Hälfte des Monats erscheinen.

Sanktionsmöglichkeiten sind damit allerdings nicht verbunden. Die Kommission hatte einmal das Recht, Rumänien von der Justizzusammenarbeit in der EU auszuschließen; das war allerdings nur in den ersten drei Jahren nach dem Beitritt möglich. Neben der üblichen Prüfung rumänischer Gesetze gibt es heute nur noch drei Möglichkeiten, EU-Sanktionen gegen Rumänien zu verhängen: Die Kommission könnte dem Land unter Verweis auf Korruption die Strukturfonds kürzen, die Mitgliedstaaten könnten ihm den Beitritt zum Schengen-Raum verweigern, und es könnte ein Verfahren nach Artikel 7 des EU-Vertrags eingeleitet werden. Letzteres kann zum Entzug des Stimmrechts in der EU führen, wenn ein Land undemokratisch wird, gilt aber als politisch schwer durchsetzbar.

Der nationalliberale Senatspräsident Crin Antonescu, der im Falle der Suspendierung des Präsidenten interimistisch dessen Agenden übernehmen würde, provozierte indes einen weiteren Konflikt mit dem rumänischen Verfassungsgericht, als er ihm am Donnerstagabend auftrug, sein Gutachten über die im Antrag auf Amtsenthebung angeführten Gründe bis Freitag Mittag abzugeben. In der Verfassung ist dafür keine Frist festgelegt. Am Freitag verwahrte sich das Verfassungsgericht zudem scharf gegen den Druck, der auf die 66 Jahre alte Richterin Aspazia Cojocaru ausgeübt worden sei. Details wurden in dem Kommuniqué nicht genannt. Dem Vernehmen nach soll die Richterin, die von den Sozialdemokraten im Parlament für das Verfassungsgericht vorgeschlagen worden war, mit der Veröffentlichung eines Securitate-Dossiers bedroht worden sein, sollte sie sich gegen die Suspendierung Basescus aussprechen.

Das schließlich abgegebene verfassungsrechtliche Gutachten äußerte sich zwar zu den einzelnen Punkten des Suspendierungsantrags, gibt aber keine zusammenfassende Empfehlung ab. Entsprechend unterschiedlich fielen die Reaktionen aus. Der sozialdemokratische Senator Dan Sova sagte, das Verfassungsgericht habe in der Amtsführung des Präsidenten „schwerwiegende Verstöße gegen die Verfassung“ festgestellt, während der konservative Senator Vasile Blaga bei der Lektüre des Gutachtens zum gegenteiligen Schluss kam. Die Abstimmung über die Amtsenthebung sollte am frühen Abend beginnen.

Am Freitag äußerte sich zum ersten Mal die liberale Fraktion im Europaparlament zu dem Vorgang. Ihr Fraktionsvorsitzender Guy Verhofstadt, ein Belgier, veröffentlichte einen Brief an Frau Reding, in dem er sie um eine Einschätzung der Lage bat. Er begründete das damit, dass die rumänische Regierung seiner Fraktion sage, sie halte sich an das Gesetz. Verhofstadt pflegt sonst beim geringsten Verdacht auf einen Verstoß gegen europäische Werte härteste Sanktionen zu fordern, muss aber offenbar Rücksicht darauf nehmen, dass die rumänische Regierungspartei PNL seiner Fraktion angehört.

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Jahrgang 1952, Korrespondent für die Tschechische Republik, die Slowakei, Rumänien, Slowenien, Kroatien, Montenegro und Albanien mit Sitz in Wien.

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