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Roma-Abschiebungen Frankreich droht formales Verfahren der EU

 ·  Nach Informationen der F.A.Z. bahnt sich in der Auseinandersetzung über die französische Roma-Politik ein formales Verfahren der EU gegen Frankreich an. Entsprechende Vertragsverletzungsverfahren könnten vier weitere EU-Staaten treffen. Deutschland gehört nicht dazu.

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In der Auseinandersetzung über die französische Roma-Politik bahnt sich ein formales Verfahren der EU gegen die Regierung in Paris an. Nach Informationen dieser Zeitung ist inzwischen eine breite Mehrheit der EU-Kommissare für die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens, das als erste die Justizkommissarin Reding ins Gespräch gebracht hatte.

Allerdings bereitet man sich in der Kommission darauf vor, nicht nur gegen Frankreich, sondern auch gegen weitere Mitgliedstaaten Verfahren zu eröffnen. Insgesamt könnten bis zu fünf Staaten betroffen sein, heißt es in Brüssel. Deutschland gehöre nicht dazu. Ein offizieller Beschluss wird dem Vernehmen nach schon für Mittwoch angestrebt, wenn das Kollegium der Kommissare seine nächste Sitzung hält.

Die jüngsten Massenabschiebungen von Roma aus Frankreich hatten zu einem offenen Streit zwischen der französischen Regierung und der Kommission geführt, der zuletzt auf einem EU-Gipfel zu einem scharfen Wortwechsel zwischen Präsident Sarkozy und Kommissionspräsident Barroso führte. Die Justizkommissarin hat den Verdacht, dass die französischen Ausweisungen gegen das EU-Recht verstoßen, weil die betroffenen Roma als Staatsbürger Rumäniens und Bulgariens das Grundrecht der Freizügigkeit in der EU genießen. Frau Reding gelang es am Donnerstag, sich in der Sache auch die Unterstützung des französischen Kommissars Barnier zu sichern, was eine Beschlussfassung in ihrem Sinne deutlich erleichtern dürfte. Auch Barroso stehe auf der Seite Frau Redings, heißt es in Brüssel. Seit dem Streit auf dem Gipfel telefonierten die beiden häufig.

EU-Kommission prüft französische Dokumente

Die französische Regierung hatte der Kommission in der vergangenen Woche weitere Dokumente zukommen lassen, die derzeit von 20 Juristen in der Kommission geprüft werden. Nach einer Einschätzung aus der Behörde fehlt in diesen Darlegungen aber weiter die Einsicht, dass Frankreich das EU-Recht zur Freizügigkeit in einem Punkt nicht vollständig umgesetzt hat: Die sogenannte Freizügigkeitsrichtlinie von 2004, die auch für die Roma gilt, gewährt EU-Bürgern, die ausgewiesen werden sollen, gewisse Verfahrensrechte.

Zu den Verfahrensrechten gehört unter anderem, dass alle persönlichen Umstände des Betroffenen zu prüfen sind (Länge des Aufenthalts, Alter, Gesundheit, Verbindungen zum Gastland), bevor es zur Abschiebung kommt. Diese Vorschrift hat Frankreich nicht in nationales Recht umgesetzt, weshalb hier in der Kommission eine sichere Grundlage für ein Vertragsverletzungsverfahren gesehen wird. Fast alle Mitgliedstaaten haben nach Ansicht der Kommission Defizite mit der Richtlinie, was als Begründung dafür herangezogen werden dürfte, nun gleich gegen mehrere nationale Regierungen vorzugehen.

In der Kommission wurde mit Genugtuung registriert, dass die französische Regierung in den neuen Unterlagen versicherte, dass zwei ihrer Minister nichts von einem wichtigen Runderlass ihrer eigenen Regierung wussten, als sie die Kommission kürzlich über den Sachstand in der Roma-Frage informierten. In dem Runderlass waren die französischen Präfekturen angewiesen worden, speziell gegen Roma vorzugehen, was nach Ansicht von Frau Reding einer nach dem EU-Recht verbotenen kollektiven Diskriminierung nahekommt.

Französischer Runderlass aufgehoben

Sie hatte zu verstehen gegeben, dass sie sich von den beiden Ministern angelogen fühlte. Dass die Regierung in Paris nun schriftlich darlegte, dass die Minister den Erlass nicht kannten, wurde in Brüssel als wichtiges politisches Zugeständnis gewertet. Außerdem herrscht in der Kommission Zufriedenheit darüber, dass die französische Regierung in den neuen Unterlagen garantierte, dass der Runderlass aufgehoben sei. Sollte ein Verfahren beschlossen werden, dann werden Frankreich und andere betroffene Staaten zunächst von der Kommission gebeten, ihre Sicht der Dinge darzulegen, woraufhin die Kommission eine Stellungnahme erarbeitet, in der sie üblicherweise eine Politikänderung verlangt. Darauf können die Staaten wieder antworten. Ist die Kommission mit den Antworten nicht zufrieden, kann sie den Europäischen Gerichtshof anrufen. Der kann dann sogar hohe Geldstrafen verhängen. Für die Antworten der Mitgliedstaaten gilt in der Regel eine Frist von zwei Monaten. Frau Reding hat allerdings mitgeteilt, dass sie kürzere Fristen wünsche.

Mit Verärgerung ist in der Kommission ein Bericht der Zeitung „Le Monde“ aufgenommen worden, wonach Frau Reding wegen der Roma-Affäre in der vergangenen Woche ein Treffen mit der französischen Justizministerin Alliot-Marie in Paris verweigert worden sei. Das Treffen sei wegen Terminschwierigkeiten schon im Juni abgesagt worden, hieß es aus der Kommission, also lange vor dem Roma-Streit. Der Bericht scheint nun auch der französischen Seite unangenehm zu sein, denn der französische EU-Botschafter hat mittlerweile Frau Redings Kabinettschef angerufen, um sich dafür zu entschuldigen, wie die Zeitung unterrichtet worden war.

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Jahrgang 1969, politischer Korrespondent für die Nato und die EU mit Sitz in Brüssel.

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