Die Osloer Staatsanwaltschaft stuft den Massenmörder
Anders Behring Breivik als nicht zurechnungsfähig ein und plädiert
für seine Zwangseinweisung auf Dauer in eine geschlossene
Psychiatrie.
Zum Schluss des Verfahrens zur Ermordung von 77 Menschen durch Breivik vor elf Monaten sagte der Ankläger Svein Holden am Donnerstag, Zweifel am psychischen Zustand müssten dem Täter zugutekommen.
Breivik will ins Gefängnis
Breivik selbst hält sich für zurechnungsfähig und will seine Strafe in einem Gefängnis absitzen. Gegen ein erstes Gutachten hatte er sich im November empört gewehrt: Er fühle sich „gekränkt“ von der Expertise, in der ihm eine paranoide Schizophrenie bescheinigt und er für unzurechnungsfähig erklärt wurde. In einem zweiten Gutachten kamen die Experten zu dem Schluss, dass Breivik zum Zeitpunkt der Bluttat nicht psychotisch, sondern voll zurechnungsfähig war.
Breivik hatte am 22. Juli 2011 zunächst acht Menschen durch eine
Autobombe in Oslo getötet. Danach ermordete er bei einem Massaker auf der Insel Utøya 69 Teilnehmer eines sozialdemokratischen Jugendlagers.
Das Urteil soll am 20. Juli oder am 24. August verkündet werden.
Verhöhnung der Oper
Gus Savel (gsavel)
- 22.06.2012, 12:21 Uhr
Dieses Urteil
Norbert Schiefer (nobbl63)
- 22.06.2012, 08:03 Uhr
Rechtsbeugung schafft nicht Gerechtigkeit, sondern Unrecht
Gerhard Wolf (G.Wolf)
- 21.06.2012, 16:24 Uhr
Das Monster von Utøya darf man nie wieder frei herumlaufen lassen
Konstantin Schneider (bundesboy)
- 21.06.2012, 15:59 Uhr
Natürlich sind Massenmörder nicht zurechnungsfähig
Michael Scheffler (Striesner)
- 21.06.2012, 15:46 Uhr
