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Prozess gegen Demjanjuk Desaster in Jerusalem

12.07.2009 ·  John Demjanjuk stand schon einmal vor Gericht. Der Prozess in Jerusalem sollte eine Lehrstunde der Geschichte werden. Doch er scheiterte katastrophal: Der Verteidiger empörte Gericht und Publikum, eine Entlastungszeugin versuchte sich umzubringen.

Von Lawrence Douglas
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Die Anklageschrift ist fast fertig. Wegen Beihilfe zum Mord an Zehntausenden von Juden soll John Demjanjuk, 89, gebürtiger Ukrainer, inzwischen staatenlos, demnächst in München zur Verantwortung gezogen werden. Es wird nicht das erste Mal sein, dass Demjanjuk wegen Nazi-Verbrechen vor Gericht steht. Der erste Prozess, der in den Jahren 1987/88 vor einem Jerusalemer Gericht stattfand, wurde zu einem juristischen Desaster und kann als Lehrstück über die Gefahren gelten, die entstehen, wenn man das Strafrecht benutzt, um mit der Vergangenheit ins Reine zu kommen.

Demjanjuk war im Jahr 1952 in die Vereinigten Staaten gekommen und hatte sich in Cleveland, Ohio, niedergelassen. Er arbeitete bei Ford und gründete eine Familie. Amerikanische Strafverfolgungsbehörden erfuhren von Demjanjuk zum ersten Mal in den späten siebziger Jahren – durch eine obskure sowjetische Organisation, die Informationen über in Amerika lebende Ex-Nazi-Kollaborateure beschaffte. Zu diesen Beweisen gehörte ein Bildausweis Demjanjuks aus seiner Zeit im Trawniki-Ausbildungslager, einer Einrichtung der SS in Polen, in der ukrainische Kriegsgefangene als Wächter für Todeslager geschult wurden. Der Trawniki-Ausweis besagte, dass Demjanjuk dem Todeslager von Sobibor zugewiesen worden war. Die Handvoll Überlebender aus Sobibor lebte hauptsächlich in Israel, so dass die Einwanderungsbehörde die israelische Polizei um Unterstützung bat; man hoffte, Augenzeugen zu finden, die die Identität des früheren Wächters bestätigen könnten.

Zeugen wollten Demjanjuk in Treblinka gesehen haben

Es passierte jedoch etwas Merkwürdiges. Einige Überlebende aus Treblinka, die im Rahmen einer anderen Ermittlung befragt wurden, erbleichten beim Blick auf das Foto von Demjanjuk. Das sei der Bedienungsmann der Gaskammer von Treblinka, ein Wächter, dessen ungewöhnliche Grausamkeit ihm den Beinamen „Iwan Grosnyj“, Iwan der Schreckliche, eingebracht hatte.

Zunächst bezweifelten die israelischen Untersuchungsbeamten diese Aussagen. Der Trawniki-Ausweis besagte immerhin, dass Demjanjuk in Sobibor gedient hatte und nicht in Treblinka. Nachdem aber zehn Treblinka-Häftlinge Demjanjuk als „Iwan den Schrecklichen“ identifiziert hatten, waren die israelischen Beamten von der Richtigkeit der Aussagen überzeugt und verlangten die Auslieferung des Maschinenschlossers aus Cleveland. Am 27. Februar 1986 saß Demjanjuk an Bord einer 747 der El Al auf dem Weg zum Ben-Gurion-Flughafen in Tel Aviv.

Aufruhr in Israel

Demjanjuks Ankunft in Israel führte zu einem Aufruhr, der an jenen erinnerte, den die Festnahme Adolf Eichmanns ein Vierteljahrhundert zuvor ausgelöst hatte. Israelische Behörden erwogen, Demjanjuk in jene Zelle im Ayalon-Gefängnis zu sperren, in der schon Eichmann gesessen hatte. Sicherheitsleute des Gerichts überlegten zudem, den Glaskasten, in dem Eichmann während der Verhandlung zum Schutz vor Anschlägen saß, aus dem Holocaust-Museum des Kibbuz der Getto-Krieger nahe Haifa zu holen und für Demjanjuk umzubauen.

Wegen des großen öffentlichen Interesses sollte Demjanjuk – wie schon Eichmann – in einem theaterähnlichen Raum der Prozess gemacht werden. Das Jerusalemer Kongresszentrum wurde eilig in einen Gerichtssaal verwandelt, in dem bis zu 300 Zuschauer Platz finden konnten. 1961 hatten die Israelis den Eichmann-Prozess live im Radio verfolgt; beim Demjanjuk-Prozess konnten sie nun live im Fernsehen dabei sein, das erste Mal in der israelischen Geschichte.

Lehrstunde für die jüngeren Generationen?

berühmter Vorgänger, so hatte sich auch der Prozess gegen „Iwan den Schrecklichen“ viel vorgenommen. Nicht nur hoffte man auf späte Gerechtigkeit; der Prozess werde auch eine Lehrstunde in Geschichte sein, hieß es. „Der Holocaust“, sagte Staatsanwalt Jonah Blatmann, „scheint aus der kollektiven Erinnerung verschwunden.“ Der Demjanjuk-Prozess werde eine neue Generation von Israelis mit der Geschichte vertraut machen, die ihre Eltern aus dem Eichmann-Prozess kannten. Selbst die Richter betrachteten den Prozess als Gelegenheit, der Opfer zu gedenken und die Überlebenden zu ehren: „Unser Urteil, das gemäß der Gesamtheit der vor uns liegenden Beweise ergehen wird, wird ein Monument sein für die Seelen (der Opfer), für die Gemeinden, die verlorengingen und nicht mehr sind, für diejenigen, die vernichtet wurden und kein jüdisches Begräbnis erhielten.“

Dieses Vorhaben jedoch war von Anfang an zum Scheitern verurteilt. Das lag zum Teil an den Besonderheiten des Falles. Eichmann war zwar kein Hauptarchitekt der „Endlösung“ gewesen, er hatte aber eine zentrale Stellung im Apparat des Völkermordes innegehabt. „Iwan der Schreckliche“ spielte dagegen nur eine kleine, wenn auch außergewöhnlich brutale Rolle in der Tötungsmaschinerie – eine Tatsache, welche die Staatsanwaltschaft freimütig anerkannte.

„Eichmann war groß, Iwan klein“

Auch in ihrem Auftreten waren die Angeklagten so unterschiedlich, wie man nur sein konnte. Man konnte sich Eichmann mit seinem mürrischen Kassiererbenehmen leicht als einen Menschen vorstellen, der geduldig daran arbeitet, die Logistik des Völkermordes zu perfektionieren. Demjanjuk dagegen, der seine Bewacher mit Brocken von Hebräisch unterhielt, die er im Gefängnis aufgeschnappt hatte – ihn mit Vorgängen beispielloser Bösartigkeit in Zusammenhang zu bringen war ungleich schwieriger. Im Gerichtssaal wirkte er weniger brutal als fahrig. Er behauptete, niemals in Trawniki gewesen zu sein, konnte aber das deutsche Kriegsgefangenenlager, wo er angeblich interniert war, ebenfalls nicht benennen.

Als er gefragt wurde, warum er sich eine Tätowierung aus der linken Achselhöhle hatte entfernen lassen, stammelte er nur unverständliches Zeug. (SS-Angehörige, einschließlich ukrainischer Rekruten, hatten an dieser Stelle ihre Blutgruppe eintätowiert.) Bei anderen Gelegenheiten erschien Demjanjuk verblüfft durch die Tatsache, dass er überhaupt Auskunft über seine Handlungen geben sollte: „Warum machen Sie wegen mir so viel Aufhebens wie wegen Eichmann? Eichmann war groß, Iwan dagegen ist klein, und er ist nicht einmal der Richtige, denn es wurde ein Fehler bei der Identifizierung gemacht.“

Verteidiger entsetzt den Gerichtssaal, Entlastungszeugin versucht sich umzubringen

Auch die Possen der Verteidigung verwandelten den Demjanjuk-Prozess in eine Farce des Eichmann-Verfahrens. Mark O’Connor, ein amerikanischer Anwalt mit wenig Prozesserfahrung, ließ die Richter mit seinen planlosen Vorträgen fassungslos zurück. Seine Kreuzverhöre entsetzten den ganzen Gerichtssaal, weil er sinnloserweise von den Überlebenden verlangte, sie sollten die genaue Farbe und Höhe der Flammen beschreiben, die aus den Krematorien schlugen. O’Connors Fehltritte waren so unerhört, dass Demjanjuks Familie ihn durch Yeoram Sheftel ersetzte, einen schrillen israelischen Anwalt – der freilich ebenfalls oft ins Fettnäpfchen trat.

Sheftels größter Schnitzer war es, seine Verteidigung zentral darauf zu stützen, dass er die Authentizität des Trawniki-Ausweises in Zweifel zog. Die Anklage rief mehrere Fachleute auf, die alle die Echtheit des Ausweises bezeugten; selbst die Verteidigung musste anerkennen, dass der Mann auf dem Foto Demjanjuk war. Sheftel aber bestand weiter darauf, der Trawniki-Ausweis sei eine Fälschung des KGB; warum die Sowjets eine solche hätten anfertigen sollen, konnte die Verteidigung nie überzeugend darlegen. Diese Strategie ging furchtbar nach hinten los, als Sheftels eigene Dokumentenfachleute dem Kreuzverhör nicht standhielten. Eine Fachfrau der Verteidigung wurde von der Staatsanwaltschaft der Lüge überführt und versuchte danach, sich in ihrem Hotelzimmer das Leben zu nehmen.

Ungeheuerlicher Umgang mit Zeugenaussagen

Sheftel machte es sich zudem zur Gewohnheit, das Verfahren als einen Schauprozess zu brandmarken, der Stalin mit Stolz erfüllt hätte. Sein kanadischer Mitverteidiger wiederum versuchte, Demjanjuk als eine Art späten Alfred Dreyfus darzustellen. Diese Vorwürfe brachten die Zuschauer derart in Rage, dass sie am Ende des Prozesses mehr daran interessiert schienen, die Anwälte hingerichtet zu sehen als den Angeklagten. Immer wieder skandierten sie: „Tod den Verteidigern!“ Sheftels Winkelzüge erzürnten auch die Richter, die sich – oft vergeblich – mühten, das Verfahren unter Kontrolle zu behalten. Das dreiköpfige Tribunal unter dem Vorsitz Dov Levins, eines Richters des Obersten Gerichtshofs von Israel, schien wie überwältigt von einem Justizspektakel, dem es doch selbst vorsaß.

Den ungeheuerlichsten Fehler jedoch leistete sich das Gericht in der Art, wie es mit den Aussagen der Überlebenden umging. Demjanjuk hat niemals bestritten, dass Treblinka ein Vernichtungslager war; er hat nur bestritten, dass er selbst bei den Tötungen mitgewirkt habe. Die Anklage hätte daraufhin den Fall zügig und ohne Rückgriff auf die umfassendere Geschichte der „Endlösung“ vortragen können. Doch die Richter, die den Prozess als Lehrstück sahen, erlaubten es der Anklage, den nationalsozialistischen Völkermord weitläufig darzustellen.

Arumentieren mit Esther, 3:13

Als das Gericht aufgefordert wurde, die Fragen zu formulieren, die den Kern des Prozesses ausmachten, erging es sich in Ausführungen von metaphysischer Breite: „Kann es sein, dass eine Nation, die Menschen des Geistes und der Moral, Giganten der Kultur und der Wissenschaft hervorgebracht hatte, sich als höchstes Ziel setzte, ,zu vertilgen, zu erwürgen und umzubringen alle Juden, jung und alt, Kinder und Weiber‘?“ (Esther, 3:13).

Kurzzeitig hielt das Gericht es für möglich, dass es so etwas wie eine „trügerische Erinnerung“ geben könne – dass also die Überlebenden den Angeklagten falsch identifiziert haben könnten. Auch da stellte das Gericht wieder eine Frage, die eher metaphysischer denn rechtlicher Natur war: „Wir müssen fragen: Ist es überhaupt möglich zu vergessen? Können Menschen, die im Tal des Schlachtens waren und seine Schrecken erfuhren, die in einer Atmosphäre der Unterdrückung, des Terrors, der Angst und der Verfolgung in den engen Grenzen des Lagers von Treblinka lebten, all dies vergessen?“ Wenig überraschend, beantwortete das Gericht seine eigene rhetorische Frage mit der lapidaren Feststellung: „Nein, es ist nicht möglich, diese Szenen des Grauens zu vergessen.“

Zwei Wachmänner namens Iwan? Unmöglich!

Dieser unerschütterliche Glaube zeigte, wie die Richter den Prozess verstanden. Weil das Verfahren gleichermaßen eine historische Lehrstunde und eine Ehrung der Opfer sein sollte, musste das Gericht von der Ernsthaftigkeit der Zeugen ausgehen und auch annehmen, dass die Überlebenden den Täter exakt identifiziert hatten. Darum ließ es Beweise außer Acht, die zeigten, dass die ersten Identifizierungen nicht der üblichen Polizeipraxis genügten. Es missachtete die Tatsache, dass einige der Überlebenden Demjanjuk erst identifizierten, nachdem sie erfahren hatten, dass er schon von anderen Zeugen „erkannt“ worden war. Das Gericht verwarf auch die Einschätzung eines Zeugen der Verteidigung, des Erinnerungsfachmanns Willem Wagenaar. Er hatte ausgesagt, dass traumatisierte Menschen häufig ihre Erlebnisse nur unzuverlässig wiedergeben könnten.

Schließlich erkannte das Gericht auch nicht die Bedeutung der eidesstattlichen Erklärung eines früheren Wächters aus Sobibor. Er hatte behauptet, Demjanjuk als „erfahrenen und tüchtigen“ Wächter aus seinem Lager zu kennen – und nicht aus Treblinka. Das Gericht zog die Möglichkeit in Betracht, dass Demjanjuk in beiden Lagern gedient haben könnte; es wollte aber nicht in Betracht ziehen, dass es „zwei Wachmänner aus Trawniki geben könnte, einen in Treblinka, einen in Sobibor, beide aus der Ukraine, beide mit Namen Iwan, beide mit abstehenden Ohren, beide gleich alt und beide mit der gleichen Kahlköpfigkeit“. Das, so das Gericht, sei „weit hergeholt“.

Neue Beweise im Berufungsverfahren

Und so wurde Demjanjuk schließlich schuldig gesprochen und zum Tode verurteilt. Seit Eichmann war in Israel niemand mehr hingerichtet worden; die Todesstrafe war sogar abgeschafft worden außer für Nazi-Verbrecher. In solchen Fällen kam es automatisch zur Berufung; der Fall landete also vor dem Obersten Gericht. Das Berufungsverfahren verzögerte sich, was wiederum der Verteidigung Zeit gab, mehrere Male in die zerfallende Sowjetunion zu fahren. Dort konnte sie nach Beweisen forschen, die in sowjetischen Archiven vor sich hin moderten, und dadurch kamen immer mehr Informationen ans Tageslicht.

Sie untermauerten das, was das Gericht als weit hergeholt bezeichnet hatte: dass es zwei ukrainische Iwans gab, einen in Sobibor, einen in Treblinka. Danach war „Iwan der Schreckliche“ ein gewisser Iwan Marchenko gewesen, ein Ukrainer, der bei Kriegsende aus Treblinka verschwunden war und zuletzt bei den jugoslawischen Partisanen auf dem Balkan gesehen wurde. Fotos von Marchenko zeigten einen Mann, der wie Demjanjuk abstehende Ohren hatte, runde Backen und einen hohen Haaransatz. Für zusätzliche Verwirrung sorgte, dass Marchenko zufällig der Mädchenname von Demjanjuks Mutter war.

Zuletzt die Herrschaft des Gesetzes wiederhergestellt

Keine dieser Informationen entlastete Demjanjuk vollständig; sie erhärteten vielmehr die Gewissheit, dass er in Sobibor gedient hatte. Aber sie nährten doch Zweifel daran, ob Israel den richtigen „Iwan den Schrecklichen“ hinrichten würde. Schlimmer noch, es lag nahe, dass viele der Informationen amerikanischen Beamten bekannt waren, aber aus Inkompetenz oder Gleichgültigkeit nicht an die Israelis weitergereicht worden waren.

Im Juli 1993 hob das israelische Oberste Gericht die Verurteilung Demjanjuks auf. Um den rechtlichen Schaden zu begrenzen, wurde das Bezirksgericht nicht direkt kritisiert. Das Oberste Gericht sprach angesichts der neuen Beweise nur von einem begründeten Zweifel, der die Aufhebung des Urteils verlange. Dennoch offenbarte der Ton der Entscheidung der Obersten Richter, wie unzufrieden sie mit der Handhabung des Falles durch das Bezirksgericht waren. Verglichen mit dessen theologischer Maßlosigkeit und philosophischer Übertreibungen, las sich die Urteilsbegründung der Obersten Richter erstaunlich langweilig. Gerade das aber war entscheidend. Indem es sich von der didaktischen Rhetorik des Bezirksgerichts distanzierte, machte das Oberste Gericht klar, dass es den Wunsch nach einer Holocaust-Lehrstunde nicht über die Herrschaft des Gesetzes siegen lassen würde.

Der Autor ist Jura-Professor am Amherst College. Aus dem Englischen von Richard Wagner.

Quelle: F.A.Z.
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