12.06.2009 · Der Prozess gegen Burmas Oppositionsführerin Aung San Suu Kyi zieht sich in die Länge. Die Generäle sind überrascht von der weltweiten Aufmerksamkeit des fragwürdigen Verfahrens gegen die Friedensnobelpreisträgerin.
Von Jochen Buchsteiner, BangkokMit der Entscheidung, den Prozess gegen Burmas Oppositionsführerin erst am 26. Juni fortzuführen, ist zumindest eine Frage geklärt: Aung San Suu Kyi wird ihren 64. Geburtstag nicht in ihrem Haus verbringen, sondern im Insein-Gefängnis von Rangun. Ursprünglich war die Schlussverhandlung schon für Anfang dieses Monats angesetzt. Nach der abermaligen Verschiebung vom Freitag traut sich nun niemand mehr zu, einen Termin für das Urteil zu nennen.
„Die Junta in Naypidaw scheint Zeit gewinnen zu wollen“, vermutet ein europäischer Diplomat, der gerade aus Burmas Hauptstadt zurückgekehrt ist. Offenbar sind die Generäle überrascht von der weltweiten Aufmerksamkeit, die das fragwürdige Verfahren gegen die Friedensnobelpreisträgerin hervorgerufen hat. Wegen der internationalen Proteste sah sich die Junta gezwungen, Diplomaten und sogar (einigen wenigen) Journalisten Zugang zum Gerichtssaal zu gewähren. Das erhöht nun den Druck auf die Generäle, den Prozess zumindest halbwegs rechtsstaatlich aussehen zu lassen.
Es drohen mehrjährige Haftstrafen
Vorgeworfen werden Frau Suu Kyi Verstöße gegen die Auflagen ihres Hausarrests. Zum Anlass nehmen die Generäle den unerlaubten Besuch des sonderbaren John Yettaw, eines amerikanischen Mormonen, der sich offenbar wider den Willen der Politikerin Zugang zu deren Haus verschafft hatte. Weil er ihr Erfahrungen aus einem Traum persönlich mitteilen wollte, durchschwamm er den See vor ihrem Haus und bat um eine Übernachtungsmöglichkeit. Nur weil der schwergewichtige, 53 Jahre alte Mann körperliche Erschöpfung geltend machte, sei seinem Ansinnen stattgegeben worden, erklärte Frau Suu Kyi vor Gericht.
Prozessbeobachter halten für möglich, dass den Generälen die Aktion gelegen kam. Obwohl Soldaten den Schwimmer im Visier hatten, stoppten sie ihn nicht, sondern bewarfen ihn nur mit Steinen. Bei einem früheren Versuch, zum Haus der Politikerin vorzustoßen, war Yettaw noch festgenommen, verhört und später wieder freigelassen worden. Nun drohen beiden, dem Besucher wie der Besuchten, mehrjährige Haftstrafen.
Weit entfernt
Als Grund für die abermalige Prozessverschiebung gilt die ungeklärte Zeugenfrage. Frau Suu Kyi möchte durchsetzen, dass vier Personen zu ihren Gunsten aussagen dürfen. Bisher wurde nur ein Zeuge genehmigt. Offenbar befürchten die Richter, dass den Zeugen der Verteidigung, die alle der oppositionellen „Nationalen Liga für Demokratie“ (NLD) angehören, eine öffentliche Bühne geboten werden könnte. Andererseits ist das Missverhältnis im Zeugenstand allzu auffällig. Die Staatsanwaltschaft darf immerhin 14 (von 23 beantragten) Zeugen in den Prozess einführen.
Trotz der scheinbaren Verunsicherung auf Seiten der Militärregierung bezweifelt kaum jemand, dass das Verfahren mit einer Verurteilung und einer Haftstrafe enden wird. In Rangun nimmt man offenbar an, dass Frau Suu Kyi nicht in ihr Haus an der University Road zurückkehren wird. Gerüchte wissen von zwei anderen Orten, einer davon im entlegenen Irrawaddy-Delta, die für die Oppositionsführerin bereitstehen sollen. Angeblich muss sie keine Zelle fürchten, dafür aber womöglich eine „private Unterbringung“ auf einem Militärgelände. Von den Wahlen, die die Junta im kommenden Jahr abhalten möchte, wäre Burmas Oppositionsführerin in jedem Falle weit entfernt.
Jochen Buchsteiner Jahrgang 1965, politischer Korrespondent für Süd- und Südostasien sowie Australien mit Sitz in Jakarta.
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