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Prozess gegen Breivik Vor Gericht

 ·  Der Fall Breivik ist kein Grund, um an der europäischen Strafordnung zu zweifeln, die die Todesstrafe ausschließt. Sollte er zurechnungsfähig sein, wird er sich eines Tages seinem Massenmord stellen müssen. Das wird für ihn schwer erträglich werden.

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Karola Schramm
Karola Schramm (Alorak) - 17.04.2012 21:22 Uhr

lebenslang wird er dennoch mit dieser Schuld leben müssen

Breivik wird die Höchststrafe von 21 Jahren bekommen, welche aber immer wieder um 5 Jahre verlängert werden kann, wie ich hier in einem anderen Artikel las.

Deutschland hat eine Höchststrafe, wenn ich das richtig verstanden habe bis 15 Jahre, kann aber auch erhöht werden, je nach Schwere des Falles.

In Bayern ist ein Verurteilter mit lebenslang nach 37 Jahren entlassen worden.

Breivig kann froh sein, nicht in den USA zu leben. Dort hätte er lebenslang bis ans Ende seiner Tage oder je nach Bundesstaat auch die Todesstrafe zu befürchten.

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Marvin Parsons
Marvin Parsons (mapar) - 17.04.2012 13:58 Uhr

Keine Todesstrafe, aber wirklich lebenslänglich

Ich bin auch gegen die Todesstrafe, aus guten Gründen. Doch wenn ein Rechtssystem echtes lebenslänglich nicht mehr vorsieht, dann wäre sie leider die bessere Lösung, um die Bevölkerung zu schützen.

Somit liefert ein lasches Gutmenschen-Justizsystem das einzige schlagende Argument für die Todesstrafe, während sie in den USA beispielsweise überflüssig ist, weil dort eine solche Figur bei "lebenslänglich" nie mehr freigelassen würde.

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Lutz von Peter

Unvermeidlicher Nachteil

Der Rechtsstaat hat sich nun einmal auf die Fahnen geschrieben, jeden nach Recht und Gesetz zu behandeln, und dies in öffentlicher Verhandlung.
Das hat den "Propaganda"-Vorteil, dass jeder, auch die Feinde des Rechtsstaates sehen, dass jeder, ausnahmslos jeder, der sich gegen den Rechtsstaat, seine Bürger und deren Werte vergeht bestraft wird, oder dies zumindest versucht wird. Es hat den Vorteil, dass dem Rechtsstaat keine Rachegelüste nachgesagt werden können und dass die Bestrafung klar vorhersehbar ist.
Nachteile sind, das gelegentlich Verbrecher davonkommen, dass gelegentlich Urteile zu milde ausfallen und dass selbst dem verkommendsten Subjekt noch die Möglichkeit gegeben wird sich zu produzieren. Bei uns kommt nicht die Tscheka bei Nacht und die Menschen verschwinden sang- und klanglos.
Auch ohne Todesstrafe ist unsere Art Verbrecher zu bekämpfen besser, als geheime Verurteilungen nach gesundem Volksempfinden, sofort vollstreckbar bei Nacht und Nebel.

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Closed via SSO

Rache wendet sich gegen die Rächer - also keine Todesstrafe. Würde sowieso nichts nützen...

denn der Mensch sieht sich als Soldat! Der Mann hat in seinen Augen einen militärischen Angriff durchgeführt, wir Deppen begreifen das nur nicht! Und deshalb plädiert er auf "unschuldig", völlig logisch, denn ein Elite-Soldat, der ein feindliches Dorf überfällt und die dort wohnenden Kombattanten tötet wird mit einer Medaille belohnt und nicht mit Knast. und die Leute auf der Insel waren für den Mann "Kombattanten".
Deshalb ist es für uns "normale" Menschen ja so unbegreiflich, aber fragen Sie mal einen KSK-Soldaten, wie der seine Rechtslage in einem ähnlichen Fall in Afghanistan sieht. Ich schätze, da kommen ähnliche Antworten.
Also was tun? Der Mann ist NICHT irre! Der Mann geht planvoll vor. Worauf man hoffen kann ist, dass der Mensch eine PTBS erlitten hat, die sich irgendwann lösen läßt und er dann zur Einsicht gelangt, dass er Schuld auf sich geladen hat. Und dann verurteilt ihn! Dann versteht er es.
In einem realen Krieg wäre der Mann nicht gefangen worden....

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Markus Teuber

Lebenlang

Man mag ja zu der auch begründbaren Todesstrafe -welche eben kein Rachegelüste ist,sondern eine ebensolche Berechtigung hat wie andere Strafen- stehen ,wie man will.
.
21 Jahre Haft aber als "Lebenslange Strafe" zu verbrämen,zeigt ein weiteres Mal das geringe Gerechtigkeitsbewußtsein,das den Menschen in Europa zueigen ist.
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Wenn man einen Mörder nun schon nicht mit der Todesstrafe belegen will.dann sollte man ihn gefälligst wirklich lebenslänglich in Haft nehmen !
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Ansonsten ist die Relation zur größten Untat -Mord- ebenso wenig gewahrt wie die Relation zwischen Mord und weitaus wenger schändlichen Taten ,welche auch schon mit sehr hohen Haftstrafen belegt werden.
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Wenn ein Massenmörder seine vielzähligen Morde so einfach mit nur 21 Jahren in -nebenbei bei den europäischen Haftbedingungen doch recht bequemer -Haft abdienen kann,wo sollte dann dabei die Sühne gegenüber den Toten sein ?

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Heinz Spieler

Es ist schon richtig

dass ein rechtsstaatliches Verfahren durchgeführt wird. Da die Sachlage jedoch völlig klar ist und ein Geständnis vorliegt wäre doch nur zu beurteilen ob Zurechnungsfähigkeit besteht oder nicht.
Deshalb ist die Ausführlichkeit des Prozesses unverständlich.

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Gerhard Grell

Todesstrafe ist Rache. Ich lehne sie dehalb ab. Aber, muss man ...

.... diesen Prozess so gestalten, das der Soziopath über Wochen seine Bühne bekommt?

Ob krank oder nicht, das sollten Gutachter (vorab) klären.

Warum aber ein Auswalzen des Prozesses? Warujm sämtliche Detaills seiner Taten? Warum sämtliche Detaills seiner Ziele?
Die Faktenlage iet derart klar, dass man dem Spziopathen keine Bühne geben sollte. Das Ergebnis, 21 Jahre in Haft oder ewig in Verwahrung ist doch sowieso klar. Dazu muss nicht jeder seiner abstrußen Gedanken weltweit über alle Medien verbreitet werden.

Sperrt ihn ein und erspart uns das weitere Drumherum!

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Antworten (3) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 17.04.2012 15:03 Uhr
Gerhard Grell

Ich glaube nicht, ....

... dass ich mehr an Erklärungen des Psychopathen bauche, als man schon lesen konnte.

Im Übrigen stimme ich zu: Indiskutabel sich vorzustellen, was z. B. Roth, Özdemir, Gysi oder gar Wulff (als BP) gesagt oder getan hätten.

Probleme in der Migartion sind da. Keine Frage, gewaltige. Gedankengänge des Psychopathen helfen dabei aber nicht weiter.

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Jan Matthias

Die Aufklärung ist es wert!

Herr Breivik soll sich erklären, er soll auch versuchen zu erklären, warum er dachte durch den Mord an Kindern/ Jugendlichen die Islamisierung Europas aufhalten zu können. Er soll der Welt darlegen, warum er der Meinung ist, dass ein solcher "Kollateralschaden" für ihn akzeptabel war und nach wie vor zu sein scheint. DAS wird Breivik als Psychopathen entlarven. Wer das ganze Thema von vornherein verweigert, tut sich langfristig keinen Gefallen.
Norwegen macht auf mich aus der Ferne einen extrem starken Eindruck. OHNE großen politischen Druck oder das Beugen der Rechtsstaatlichkeit. Da wird mit dieser Tragödie souveräner umgegangen als bei uns mit einer Buchveröffentlichung. Ich will mir keine Frau Künast, Roth und die anderen Berufsaufgeregten in ähnlichen Situationen vorstellen.

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Lutz von Peter

Nur bedingt richtig

Man kann die Hinrichtung als Rache sehen, ohne Zweifel. Viel eher aber ist sie doch die extremste Form der Sicherheitsverwahrung, mit der die Gesellschaft auf durchschlagende Art vor Wiederholungstätern geschützt wird.
Auch das ist abzulehnen, hätte aber wenigstens einen positiven Zweck.

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Gian Marco Schwier

Todesstrafe

Die Todesstrafe ist Audruck eines Verlangens nach Rache. Sie hat mit Recht nichts zu tun.

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Closed via SSO
Wolfgang Hebold (hebold) - 17.04.2012 10:16 Uhr

Gutmenschenmoral

Der Beitrag ist ein herrliches Beispiel für Gutmenschenmoral. Insbesondere wegen des letztes Satzes: "Sollte er zurechnungsfähig sein, wird er sich eines Tages seinem Massenmord stellen müssen. Das wird für ihn schwer erträglich werden." Als würde dieser Mörder auch nur eine Sekunde an der Richtigkeit seiner Untat zweifeln. Als stecke auch in diesem Verbrecher ein gutes Wesen, das es nur zu befreien gilt. Vornehmlich von Gutmenschen. Welche ein verkehrte Sicht auf die Dinge!

Der Mann ist ein Massenmörder aus Überzeugung. Er ist Soziopath wie Manson, Hitler oder Stalin es waren. Und wer diese Figuren nach 21 Jahren auf freien Fuß lässt, hat dafür die Verantwortung zu tragen. Aber das ist ja das schöne an solchen Gutmenschenforderungen. An den Folgen leiden fast ausnahmslos die anderen. Und ich habe noch keinen Gutmenschen erlebt, der die Folgen dieser, seiner Fehlenentscheidungen "schwer erträglich" fand.

Texas ist in diesem Punkt moralischer.

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Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 17.04.2012 14:12 Uhr
Michael Klein

"Schlechtmenschenmoral"

Verzeihen Sie die Überschrift, aber ich habe mir angewöhnt, diejenigen, die mich als "Gutmenschen" bezeichnen, damit zu konfrontieren, dass das Gegenteil davon ja wohl ein "Schlechtmensch" ist.
Was mich an Ihrer Kritik an der Meinung des Autors stört, ist die Tatsche, dass Sie sich einbilden, die Entwicklung eines Menschen für die nächsten 21 Jahre voraussehen zu können. Dieses simple einmal böse immer böse, ist die eigentlich "verkehrte Sicht auf die Dinge".
Anders als vermutlich Sie kenne ich mindenstens zwei Dutzend Mörder(innen), mit denen ich mich als Jugendrichter und Vollstreckungsleiter ziemlich intensiv befassen musste. Da war kein Breivik bei, aber ich habe über die Jahre gelernt, dass es mitunter erstaunliche Entwicklungen gibt, die niemand vorhergesehen hat oder hätte vorhersehen können.
Dass Sie ausgerechnet Texas erwähnen, wo eine ganze Menge höchst zweifelhafter Todesurteile vollstreckt werden, kommentiert sich quasi selbst.

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Franz-Josef Wilde

Wenigstens Sicherheit vor diesem Mann!

Als Antwort auf meine Nachfrage schrieb an anderer Stelle ein Kommentator, dass Norwegen eine Sicherheitsverwahrung nicht kenne. Wie ist das denn nun?
Herr Hefty, es geht doch nicht (nur) um Sühne, Rache oder so was. Es geht doch darum, dass so ein durchgknallter Typ nach 21 Jahren mit intellektueller Kaltblütigkeit und mit höchster Wahrscheinlichkeit wieder zur Knarre greifen wird. Davon ist er abzuhalten. Wer glaubt denn daran, dass dieser "Mensch" durch 21 Jahre Haft zu einer "normale" Denke bewegt wird. Schauen Sie auf diesen ersten Tag.

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Simon Lemmert

Strafmaß versus Justizirrtum.

Was das Strafmaß anbelangt, fällt es schwer, Gerechtigkeit darin zu sehen, dass dieses gestörte Subjekt, dessen ekelhafte Visage man sich jetzt auch noch überall in den Medien anschauen muss, mit 21 Jahren auf Kosten der Gesellschaft davon kommt, während 77 Menschen ihr Leben durch seine Hand verloren haben. Blickt man nach Deutschland, teile ich ungeachtet des Art. 102 GG nicht die Einschätzung des Bundesverfassungsgerichts, dass die Todesstrafe deshalb abzulehnen sei, weil der Verurteilte dadurch zum Objekt staatlichen Handelns gemacht und damit in seiner Menschenwürde verletzt werde. Der Straftäter macht das Tatopfer vielmehr zum Objekt seines destruktiven Handelns und entwürdigt es dadurch. Insofern stehen der Anwendung der Todesstrafe bei besonders schweren Verbrechen keine materiellen Einwände entgegen. Nur der Justizirrtum verbietet prinzipiell die Zulassung der Todesstrafe, welcher im Hinblick auf deren Endgültigkeit nicht in einem einzigen Fall in Kauf genommen werden darf.

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