17.04.2012 · Der Fall Breivik ist kein Grund, um an der europäischen Strafordnung zu zweifeln, die die Todesstrafe ausschließt. Sollte er zurechnungsfähig sein, wird er sich eines Tages seinem Massenmord stellen müssen. Das wird für ihn schwer erträglich werden.
Von Georg Paul HeftyRichtlinien für Lesermeinungen
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lebenslang wird er dennoch mit dieser Schuld leben müssen
Breivik wird die Höchststrafe von 21 Jahren bekommen, welche aber
immer wieder um 5 Jahre verlängert werden kann, wie ich hier in
einem anderen Artikel las.
Deutschland hat eine Höchststrafe, wenn ich das richtig verstanden
habe bis 15 Jahre, kann aber auch erhöht werden, je nach Schwere
des Falles.
In Bayern ist ein Verurteilter mit lebenslang nach 37 Jahren entlassen worden.
Breivig kann froh sein, nicht in den USA zu leben. Dort hätte er
lebenslang bis ans Ende seiner Tage oder je nach Bundesstaat auch die
Todesstrafe zu befürchten.
Keine Todesstrafe, aber wirklich lebenslänglich
Ich bin auch gegen die Todesstrafe, aus guten Gründen. Doch wenn
ein Rechtssystem echtes lebenslänglich nicht mehr vorsieht, dann
wäre sie leider die bessere Lösung, um die Bevölkerung zu schützen.
Somit liefert ein lasches Gutmenschen-Justizsystem das einzige
schlagende Argument für die Todesstrafe, während sie in den
USA beispielsweise überflüssig ist, weil dort eine solche
Figur bei "lebenslänglich" nie mehr freigelassen würde.
Der Rechtsstaat hat sich nun einmal auf die Fahnen geschrieben, jeden
nach Recht und Gesetz zu behandeln, und dies in öffentlicher
Verhandlung.
Das hat den "Propaganda"-Vorteil, dass jeder, auch die Feinde
des Rechtsstaates sehen, dass jeder, ausnahmslos jeder, der sich gegen
den Rechtsstaat, seine Bürger und deren Werte vergeht bestraft
wird, oder dies zumindest versucht wird. Es hat den Vorteil, dass dem
Rechtsstaat keine Rachegelüste nachgesagt werden können und
dass die Bestrafung klar vorhersehbar ist.
Nachteile sind, das gelegentlich Verbrecher davonkommen, dass
gelegentlich Urteile zu milde ausfallen und dass selbst dem
verkommendsten Subjekt noch die Möglichkeit gegeben wird sich zu
produzieren. Bei uns kommt nicht die Tscheka bei Nacht und die Menschen
verschwinden sang- und klanglos.
Auch ohne Todesstrafe ist unsere Art Verbrecher zu bekämpfen
besser, als geheime Verurteilungen nach gesundem Volksempfinden, sofort
vollstreckbar bei Nacht und Nebel.
Rache wendet sich gegen die Rächer - also keine Todesstrafe. Würde sowieso nichts nützen...
denn der Mensch sieht sich als Soldat! Der Mann hat in seinen Augen
einen militärischen Angriff durchgeführt, wir Deppen begreifen
das nur nicht! Und deshalb plädiert er auf "unschuldig",
völlig logisch, denn ein Elite-Soldat, der ein feindliches Dorf
überfällt und die dort wohnenden Kombattanten tötet wird
mit einer Medaille belohnt und nicht mit Knast. und die Leute auf der
Insel waren für den Mann "Kombattanten".
Deshalb ist es für uns "normale" Menschen ja so
unbegreiflich, aber fragen Sie mal einen KSK-Soldaten, wie der seine
Rechtslage in einem ähnlichen Fall in Afghanistan sieht. Ich
schätze, da kommen ähnliche Antworten.
Also was tun? Der Mann ist NICHT irre! Der Mann geht planvoll vor.
Worauf man hoffen kann ist, dass der Mensch eine PTBS erlitten hat, die
sich irgendwann lösen läßt und er dann zur Einsicht
gelangt, dass er Schuld auf sich geladen hat. Und dann verurteilt ihn!
Dann versteht er es.
In einem realen Krieg wäre der Mann nicht gefangen worden....
Man mag ja zu der auch begründbaren Todesstrafe -welche eben kein
Rachegelüste ist,sondern eine ebensolche Berechtigung hat wie
andere Strafen- stehen ,wie man will.
.
21 Jahre Haft aber als "Lebenslange Strafe" zu
verbrämen,zeigt ein weiteres Mal das geringe
Gerechtigkeitsbewußtsein,das den Menschen in Europa zueigen ist.
.
Wenn man einen Mörder nun schon nicht mit der Todesstrafe belegen
will.dann sollte man ihn gefälligst wirklich lebenslänglich in
Haft nehmen !
.
Ansonsten ist die Relation zur größten Untat -Mord- ebenso
wenig gewahrt wie die Relation zwischen Mord und weitaus wenger
schändlichen Taten ,welche auch schon mit sehr hohen Haftstrafen
belegt werden.
.
Wenn ein Massenmörder seine vielzähligen Morde so einfach mit
nur 21 Jahren in -nebenbei bei den europäischen Haftbedingungen
doch recht bequemer -Haft abdienen kann,wo sollte dann dabei die
Sühne gegenüber den Toten sein ?
dass ein rechtsstaatliches Verfahren durchgeführt wird. Da die
Sachlage jedoch völlig klar ist und ein Geständnis vorliegt
wäre doch nur zu beurteilen ob Zurechnungsfähigkeit besteht
oder nicht.
Deshalb ist die Ausführlichkeit des Prozesses unverständlich.
Todesstrafe ist Rache. Ich lehne sie dehalb ab. Aber, muss man ...
.... diesen Prozess so gestalten, das der Soziopath über Wochen
seine Bühne bekommt?
Ob krank oder nicht, das sollten Gutachter (vorab) klären.
Warum aber ein Auswalzen des Prozesses? Warujm sämtliche Detaills
seiner Taten? Warum sämtliche Detaills seiner Ziele?
Die Faktenlage iet derart klar, dass man dem Spziopathen keine
Bühne geben sollte. Das Ergebnis, 21 Jahre in Haft oder ewig in
Verwahrung ist doch sowieso klar. Dazu muss nicht jeder seiner
abstrußen Gedanken weltweit über alle Medien verbreitet
werden.
Sperrt ihn ein und erspart uns das weitere Drumherum!
Ich glaube nicht, ....
... dass ich mehr an Erklärungen des Psychopathen bauche, als man
schon lesen konnte.
Im Übrigen stimme ich zu: Indiskutabel sich vorzustellen, was z. B.
Roth, Özdemir, Gysi oder gar Wulff (als BP) gesagt oder getan
hätten.
Probleme in der Migartion sind da. Keine Frage, gewaltige.
Gedankengänge des Psychopathen helfen dabei aber nicht weiter.
Die Aufklärung ist es wert!
Herr Breivik soll sich erklären, er soll auch versuchen zu
erklären, warum er dachte durch den Mord an Kindern/ Jugendlichen
die Islamisierung Europas aufhalten zu können. Er soll der Welt
darlegen, warum er der Meinung ist, dass ein solcher
"Kollateralschaden" für ihn akzeptabel war und nach wie
vor zu sein scheint. DAS wird Breivik als Psychopathen entlarven. Wer
das ganze Thema von vornherein verweigert, tut sich langfristig keinen Gefallen.
Norwegen macht auf mich aus der Ferne einen extrem starken Eindruck.
OHNE großen politischen Druck oder das Beugen der
Rechtsstaatlichkeit. Da wird mit dieser Tragödie souveräner
umgegangen als bei uns mit einer Buchveröffentlichung. Ich will mir
keine Frau Künast, Roth und die anderen Berufsaufgeregten in
ähnlichen Situationen vorstellen.
Nur bedingt richtig
Man kann die Hinrichtung als Rache sehen, ohne Zweifel. Viel eher aber
ist sie doch die extremste Form der Sicherheitsverwahrung, mit der die
Gesellschaft auf durchschlagende Art vor Wiederholungstätern
geschützt wird.
Auch das ist abzulehnen, hätte aber wenigstens einen positiven Zweck.
Die Todesstrafe ist Audruck eines Verlangens nach Rache. Sie hat mit Recht nichts zu tun.
Der Beitrag ist ein herrliches Beispiel für Gutmenschenmoral.
Insbesondere wegen des letztes Satzes: "Sollte er
zurechnungsfähig sein, wird er sich eines Tages seinem Massenmord
stellen müssen. Das wird für ihn schwer erträglich
werden." Als würde dieser Mörder auch nur eine Sekunde an
der Richtigkeit seiner Untat zweifeln. Als stecke auch in diesem
Verbrecher ein gutes Wesen, das es nur zu befreien gilt. Vornehmlich von
Gutmenschen. Welche ein verkehrte Sicht auf die Dinge!
Der Mann ist ein Massenmörder aus Überzeugung. Er ist
Soziopath wie Manson, Hitler oder Stalin es waren. Und wer diese Figuren
nach 21 Jahren auf freien Fuß lässt, hat dafür die
Verantwortung zu tragen. Aber das ist ja das schöne an solchen
Gutmenschenforderungen. An den Folgen leiden fast ausnahmslos die
anderen. Und ich habe noch keinen Gutmenschen erlebt, der die Folgen
dieser, seiner Fehlenentscheidungen "schwer erträglich"
fand.
Texas ist in diesem Punkt moralischer.
"Schlechtmenschenmoral"
Verzeihen Sie die Überschrift, aber ich habe mir angewöhnt,
diejenigen, die mich als "Gutmenschen" bezeichnen, damit zu
konfrontieren, dass das Gegenteil davon ja wohl ein
"Schlechtmensch" ist.
Was mich an Ihrer Kritik an der Meinung des Autors stört, ist die
Tatsche, dass Sie sich einbilden, die Entwicklung eines Menschen
für die nächsten 21 Jahre voraussehen zu können. Dieses
simple einmal böse immer böse, ist die eigentlich
"verkehrte Sicht auf die Dinge".
Anders als vermutlich Sie kenne ich mindenstens zwei Dutzend
Mörder(innen), mit denen ich mich als Jugendrichter und
Vollstreckungsleiter ziemlich intensiv befassen musste. Da war kein
Breivik bei, aber ich habe über die Jahre gelernt, dass es mitunter
erstaunliche Entwicklungen gibt, die niemand vorhergesehen hat oder
hätte vorhersehen können.
Dass Sie ausgerechnet Texas erwähnen, wo eine ganze Menge
höchst zweifelhafter Todesurteile vollstreckt werden, kommentiert
sich quasi selbst.
Wenigstens Sicherheit vor diesem Mann!
Als Antwort auf meine Nachfrage schrieb an anderer Stelle ein
Kommentator, dass Norwegen eine Sicherheitsverwahrung nicht kenne. Wie
ist das denn nun?
Herr Hefty, es geht doch nicht (nur) um Sühne, Rache oder so was.
Es geht doch darum, dass so ein durchgknallter Typ nach 21 Jahren mit
intellektueller Kaltblütigkeit und mit höchster
Wahrscheinlichkeit wieder zur Knarre greifen wird. Davon ist er
abzuhalten. Wer glaubt denn daran, dass dieser "Mensch" durch
21 Jahre Haft zu einer "normale" Denke bewegt wird. Schauen
Sie auf diesen ersten Tag.
Was das Strafmaß anbelangt, fällt es schwer, Gerechtigkeit darin zu sehen, dass dieses gestörte Subjekt, dessen ekelhafte Visage man sich jetzt auch noch überall in den Medien anschauen muss, mit 21 Jahren auf Kosten der Gesellschaft davon kommt, während 77 Menschen ihr Leben durch seine Hand verloren haben. Blickt man nach Deutschland, teile ich ungeachtet des Art. 102 GG nicht die Einschätzung des Bundesverfassungsgerichts, dass die Todesstrafe deshalb abzulehnen sei, weil der Verurteilte dadurch zum Objekt staatlichen Handelns gemacht und damit in seiner Menschenwürde verletzt werde. Der Straftäter macht das Tatopfer vielmehr zum Objekt seines destruktiven Handelns und entwürdigt es dadurch. Insofern stehen der Anwendung der Todesstrafe bei besonders schweren Verbrechen keine materiellen Einwände entgegen. Nur der Justizirrtum verbietet prinzipiell die Zulassung der Todesstrafe, welcher im Hinblick auf deren Endgültigkeit nicht in einem einzigen Fall in Kauf genommen werden darf.