Die Verteidigung des norwegischen Attentäters Anders Behring Breivik hat einen Freispruch wegen „Notwehr“ für den 33-Jährigen gefordert. Im Falle einer Verurteilung solle Breivik aber nicht in die Psychiatrie eingewiesen werden, sondern eine „möglichst milde Haftstrafe“ erhalten, sagte Anwalt Geir Lippestad am Freitag in seinem Schlussplädoyer in Oslo. Er forderte außerdem die Einstufung Breiviks als zurechnungsfähig. Lippestad musste formell
einen Freispruch fordern, weil sein Mandant auf nicht schuldig
plädiert hatte.
Sein Klient sei sich im Klaren darüber, dass es eine Verurteilung geben werde, sagte Lippestad. Er habe bei den beiden Anschlägen am 22. Juli 2011 überlegt und wie ein „zynischer Terrorist“ gehandelt, sagte Lippestad. Breivik habe nicht einfach so viele Menschen wie möglich töten wollen, sondern seine Opfer „gezielt politisch“ ausgesucht. Bei den Attacken im Osloer Regierungsviertel und bei einem sozialdemokratischen Jugendlager auf der Insel Utøya waren insgesamt 77 Menschen ums Leben gekommen.
Breivik selbst bezeichnete seine zwei Anschläge am Freitag als „barbarisch“, aber gerechtfertigt. In seiner Schlusserklärung vor dem Osloer Gericht verlangte der 33-Jährige ebenfalls den Freispruch. Er sagte über seine Anschläge mit einer Autobombe in Oslo und dem Massaker auf der Insel Utøya am 22. Juli 2011: „Ich habe für mein Volk, meine Religion und mein Land gehandelt.“ Für den Fall eines Schuldspruchs will Breivik unbedingt als zurechnungsfähig verurteilt werden. Er sagte: „35 von 37 hoch qualifizierten Leuten, die sich mit mir befasst haben, haben keine mentalen Störungen festgestellt.“
Zu den politischen Motiven für die Autobombe im Osloer Regierungsviertel mit acht Toten und das Massaker auf der Insel Utøya, bei dem er 69 Menschen tötete, sagte Breivik: „Es gibt einen fundamentalen Bedarf an neuer Führung in Norwegen und Europa.“ In seinem Land hätten die regierenden Sozialdemokraten ein „multikulturalistisches Experiment“ gestartet und nach britischem Vorbild asiatische sowie afrikanische Massenzuwanderung in Gang gesetzt. Breivik nannte auch die „Ausbreitung von Geschlechtskrankheiten und die sexuelle Revolution“. Als Ideal würden heute TV-Serien wie „Sex and the City“ herausgehoben, in denen weibliche Hauptfiguren Sex mit „Hunderten Männern“ hätten.
Breivik nannte als Beispiel für eine „kollektive kulturelle Psychose“ in seinem Land, dass Norwegen sich beim Eurovision Song Contest von „einem Asylbewerber als Botschafter“ vertreten lasse. Über mögliche weitere Anschläge in seinem Sinne sagte er: „Meine Brüder in den norwegischen und europäischen Widerstandsbewegungen verfolgen diese Sache hier sehr genau, während sie neue Angriffe vorbereiten. Sie können bewerkstelligen, dass dabei bis zu 40 000 Menschen sterben.“ Zum Auftakt von Breiviks Schlussrede verließen viele Zuhörer aus Protest den Gerichtssaal. Viele von ihnen gehörten zu den Überlebenden und Hinterbliebenen der Opfer von Breiviks Anschlägen.
Die Staatsanwaltschaft hatte am Donnerstag auf Zwangseinweisung des 33 Jahre alten Attentäters in eine Rechtspsychiatrie wegen Zweifels an der Zurechnungsfähigkeit plädiert. Dazu sagte Breiviks Anwalt Lippestad im Plädoyer: „Wenn man seine Handlungen als krank einstuft, nimmt man ihm ein grundlegendes Menschenrecht. Es besteht darin, dass man die Verantwortung für eigene Handlungen trägt.“ Zur Einstufung des Attentäters als getrieben von allgemeinen Gewaltfantasien erklärte der Anwalt: „Nicht die Gewalt ist Mutter seiner Taten, sondern seine rechtsextreme Grundhaltung.“ Lippestad stufte den Attentäter als „Teil einer politischen Kultur“ ein, für die er sein vorher geschriebenes „Manifest“ verfasst habe: „Zu den Taten am 22. Juli sagte er zu mir, sie seien nur ein Feuerwerk gewesen, um das Manifest zu verbreiten.“
Lippestad sagte am Freitag zu Beginn seines Plädoyers, er teile „voll und ganz“ die Meinung der Ankläger, dass Breivik eine grausame Terrorhandlung von kaum vorstellbarer Bösartigkeit begangen habe. Das Urteil soll entweder am 20. Juli oder am 24. August verkündet werden.
So wie es kommen musste: Nicht ein Verbrecher steht vor dem Gericht, es
steht die Frage nach
Josef Bujtor (Mramorak)
- 23.06.2012, 03:06 Uhr
Der Rechtsanwalt gehört mit eingesperrt
Batlimus Suter (Batlimus)
- 22.06.2012, 17:49 Uhr
Freispruch ist die einzige Lösung
Richard Weber (weber24)
- 22.06.2012, 17:23 Uhr
Der Verteidiger kann ...
Uwe Wagner (view)
- 22.06.2012, 17:07 Uhr
Quisling
otto sundt (drto)
- 22.06.2012, 16:01 Uhr
