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Polonium-Mord Russland will Verdächtigen im Fall Litwinenko nicht ausliefern

26.01.2007 ·  Moskau weigert sich anscheinend, den im Mordfall Litwinenko unter Verdacht stehenden ehemaligen Agenten Lugowoj an Großbritannien auszuliefern. Laut Zeitungsberichten bereitet die britische Regierung einen entsprechenden Antrag vor.

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Russland ist anscheinend auf keinen Fall bereit, den ehemaligen KGB-Mitarbeiter Andrej Lugowoj an Großbritannien auszuliefern. Das berichteten die russische Nachrichtenagentur Interfax und der Moskauer Rundfunksender Echo Moskwy am Freitag unter Berufung auf Gewährsleute in der russischen Generalstaatsanwaltschaft.

Lugowoj, der mittlerweile als Unternehmer in der Sicherheitsbranche und in der Getränkeherstellung tätig ist, gehört zum Kreis der Verdächtigen, die angeblich den im britischen Exil lebenden ehemaligen KGB-Angehörigen und Kritiker des russischen Präsidenten Putin Aleksandr Litwinenko im November in London mit Polonium 210 vergiftet haben.

Zeitungsbericht über angebliches Täterbild

Die britische Zeitung „The Guardian“ berichtete am Freitag unter Berufung auf namentlich nicht genannte höhere Regierungsbeamte, die Regierung bereite einen Antrag auf die Auslieferung Lugowojs aus Russland vor, um diesen in Großbritannien vor Gericht zu stellen. Regierungsbeamte hätten der Zeitung gesagt, Scotland Yard sei im Begriff, die Ermittlungsakten in dem Mordfall an die Kronanwaltschaft zu geben. Darin finde sich genügend Beweismaterial gegen Lugowoj, um eine Entscheidung der Kronanwaltschaft herbeizuführen, ob dem Russen der Prozess gemacht werden solle.

Dieser Tage hatte die Zeitung „Times“ unter Berufung auf anonyme Quellen in Scotland Yard berichtet, der Mörder Litwinenkos sei schon bekannt, es handele sich um einen etwa dreißig Jahre alten, hochgewachsenen Mann aus Zentralasien. Scotland Yard besitze sogar ein Bild von ihm, das von einer Überwachungskamera aufgenommen worden sei. Lugowoj hat hingegen typisch russische Züge. Litwinenko hatte vor seinem Tod von einem geheimnisvollen, schweigsamen Unbekannten berichtet, der bei einem seiner Treffen mit Lugowoj anwesend gewesen sei.

Lugowoj bezeichnet Bericht als lachhaft

Interfax wurde von der russischen Generalstaatsanwaltschaft am Freitag bedeutet, die Antwort auf einen britischen Auslieferungsantrag werde höchst wahrscheinlich lauten, dass nach der in Russland geltenden Verfassung ein russischer Staatsbürger - wie Lugowoj - nicht ausgeliefert werden dürfe. Es bestehe indes die gesetzlich vorgesehene Möglichkeit, russische Staatsbürger für im Ausland begangene Taten (in Russland) strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen, wenn es ausreichend Beweise für eine Schuld gebe.

Russland hatte nach einigem Zögern ebenfalls ein Ermittlungsverfahren in der Mordsache Litwinenko eingeleitet und will eigene Ermittler nach London schicken. Die Nachrichtenagentur Reuters zitierte Lugowoj am Freitag mit den Worten, der Bericht der britischen Zeitung sei lachhaft. Er habe mit den Reportern des „Guardian“ am Donnerstag gesprochen und abermals seine Unschuld beteuert. Nachdem er am Freitag den Bericht über den geplanten Auslieferungsantrag gelesen habe, habe er richtig gelacht.

Moskau fordert Auslieferung eines Putin-Gegners

Der „Guardian“ berichtete am Freitag weiter, die britische Regierung rechne damit, dass die Russen im Gegenzug zu dem Antrag auf Lugowojs Auslieferung die Überstellung des russischen Oligarchen und erklärten Putin-Gegners Boris Beresowskij nach Russland fordern. Beresowskij hat in Großbritannien politisches Asyl erhalten.

Die Russen haben schon mehrfach vergeblich die Auslieferung Beresowskijs gefordert, dem sie Wirtschaftsvergehen und neuerdings auch die Vorbereitung eines gewaltsamen Umsturzes in Russland vorwerfen. In Russland wurde zudem der Verdacht lanciert, Beresowskij stehe womöglich hinter dem Mord an Litwinenko. Beresowskij hatte sich kürzlich unter der Bedingung bereit erklärt, sich von russischen Ermittlern in Großbritannien vernehmen zu lassen, dass die Einvernahme nicht im Gebäude der russischen Botschaft stattfinde und die Ermittler zuvor auf den Besitz von Waffen und Gift kontrolliert würden.

Quelle: M.L. / Frankfurter Allgemeine Zeitung
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