21.12.2006 · Wenn in Polen von der Vertreibung der Deutschen 1945 die Rede ist, wird auf die Schuld „der“ Deutschen vorher abgehoben. Das Schicksal einzelner tritt hinter einer kollektiven Schuld und den Katastrophen zweier Völker zurück. Konrad Schuller berichtet aus Warschau.
Von Konrad Schuller, WarschauWer verstehen möchte, warum Deutsche und Polen im Streit um die Vertreibungen von 1945 nach wie vor aneinander vorbeireden, sollte sich an die Wochen erinnern, als der polnische Papst starb und ein Deutscher an seine Stelle trat. Polen fiel im Abschied von der nationalen Vaterfigur Karol Wojtyla in einen Rausch von Trauer und stolzer Erfüllung. Hunderte sah man gemeinschaftlich schluchzen, und selbst die antiklerikale „Gazeta Wyborcza“ versprach: „Heiliger Vater, wir beten für Dich.“ In Deutschland dagegen war von kollektiver Ergriffenheit wenig zu spüren. Die Schlagzeile „Wir sind Papst“ klang mehr wie eine Parodie als wie ein Ausdruck des Jubels.
Die unterschiedlichen Reaktionen auf den Papstwechsel im April 2005 machen jenen Unterschied der Wahrnehmung sichtbar, auf den die polnisch-deutschen Unvereinbarkeiten bis heute zurückgehen. In Polen ist der Fluchtpunkt des Empfindens immer noch zuallererst die Nation. Der einzelne stellt sich wie selbstverständlich in ihren Rahmen. Wie der Tod des Papstes werden deshalb auch Krieg und Vertreibung nicht in erster Linie als individuelle Erlebnisse betrachtet, sondern als Katastrophen zweier Völker.
Historische und individuelle Gerechtigkeit
Die Folgen sind tiefgreifend. Während nämlich die Vertreibung dort, wo sie als Einzelschicksal wahrgenommen wird, als Unrecht erscheint - besonders, wenn sie Unschuldige betrifft -, wird sie in der kollektiven Betrachtung zu einem Akt historischer Gerechtigkeit. Die polnische Ansiedlung im Osten des ehemaligen Deutschen Reiches erscheint dann als die berechtigte Entschädigung eines überfallenen Volkes, das sich am Hab und Gut des Angreifers schadlos hält.
Den Entschädigungsklagen, welche die „Preußische Treuhand“ jetzt beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen Polen eingereicht hat, liegt eine individualistische Sicht zugrunde. Die Vertreibungen werden hier im Licht der Menschenrechte bewertet. Weil mit Sicherheit mindestens ein Teil der Vertriebenen persönlich ohne Schuld am Nationalsozialismus war, führt dieser Ansatz zu der Folgerung, daß die Vertreibung nichts anderes war als millionenfache Rechtsverletzung.
„Wertewandel“ der postindustriellen Gesellschaft
Daß in Polen die öffentliche Meinung solche Argumente kaum zur Kenntnis nimmt, hängt damit zusammen, daß der einzelne hier viel stärker mit seiner Gemeinschaft identifiziert wird. Die Familie, die Nation, das „Wir“ prägen das Selbstverständnis der einzelnen. Die Kirchen sind voll, national gesinnte Parteien gewinnen Wahlen.
Wissenschaftler wie der in Breslau wirkende Soziologe Klaus Bachmann führen diesen Unterschied der Wahrnehmung auf eine Zeitverschiebung zurück: Während in Deutschland der „Wertewandel“ der postindustriellen Gesellschaft, die Verschiebung hin zu individuellen Zielen, und das Verblassen der Gemeinschaften schon vor dreißig Jahren begonnen habe, sei er im europäischen Osten erst seit kurzem im Gang.
„Schuld für den Zweiten Weltkrieg“
In der polnischen Debatte um die Vertreibung hat das dazu geführt, daß bis in die Linke hinein der kollektive Blickwinkel bis heute vorherrscht. Das individuelle Leid der Vertriebenen wird nicht geleugnet, aber als Sekundärphänomen eines Gesamtgeschehens betrachtet, in welchem die Völker die Hauptakteure sind, nicht die einzelnen.
Öffentliche Stellungnahmen polnischer Politiker zeugen bis in die jüngste Zeit von dieser Wahrnehmung. Der postkommunistische Außenminister Cimoszewicz beharrte noch im November 2004 im Gespräch mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung darauf, die Vertreibung sei zwar eine „individuelle Tragödie“ gewesen, aber kein „historisches Unrecht“, und der Parlamentspräsident Marek Jurek fordert gar, das Wort „Vertreibung“ aus dem Sprachschatz Europas zu tilgen.
An der Spitze der Regierung entlarvt Ministerpräsident Jaroslaw Kaczynski jedes Argument, das die Rechtmäßigkeit der „Umsiedlungen“ in Frage stellt, als „Relativierung der (deutschen) Schuld für den Zweiten Weltkrieg“ und als „Verwechslung von Tätern und Opfern“. Natürlich hätten auch die Deutschen gelitten, stellt Kaczynski fest - „aber es war ihr Krieg; sie haben Hitler unterstützt und diesen Krieg gutgeheißen“. Der Verweis auf eine kollektiv interpretierte deutsche Erstverantwortung für die Katastrophe überwölbt hier alle Einzelschicksale. Das schuldige „Sie“ läßt einer individuellen Unschuldsvermutung zugunsten der Opfer keinen Raum.
Geerbte Mitverantwortung
Dieser polnischen Fixierung auf den kollektiven Gesamtvorgang entspricht eine spiegelbildliche Sehschwäche auf deutscher Seite. Die menschenrechtlich gestützte Argumentation der „Preußischen Treuhand“, die das individuelle Unrecht betont, läßt die deutsche Gesamtverantwortung außer acht. Diese Sichtweise ist geschickt gewählt, denn sie appelliert an die Dominanz postkollektivistischer Wahrnehmungsweisen in Deutschland.
Deutsche der Nachkriegsgeneration, aufgewachsen in der scharfen Ablehnung der Nazi-Parole „Du bist nichts, dein Volk ist alles“, sind leicht für den Umkehrschluß zu gewinnen, der einzelne sei „alles“, das Volk und seine historische Verantwortung aber „nichts“. Daß jedoch Deutschland bis heute, mehr als viele es wahrhaben wollen, mit der Vergangenheit verbunden ist, daß es deshalb als Ganzes auch die Mitverantwortung für die Opfer des Weltkriegs geerbt hat, diese Folgerung ist im Wertewandel der deutschen Nachkriegszeit trotz aller Distanzierung von Hitler unscharf geworden.
Flucht aus dem Kollektiven
Die Alarmzustände, die in der Debatte um die Vertreibung die polnische Gesellschaft immer wieder erschüttern, werden deshalb in Deutschland kaum verstanden. Die Bundesregierung distanziert sich zwar von den Forderungen der „Treuhand“, aber die heftigen polnischen Reaktionen, das Pochen auf der deutschen Erstverantwortung, werden als politische Überspanntheit abgetan; die Warschauer Forderung, Deutschland solle als Verursacher des Krieges die Opfer der Vertreibung selbst entschädigen, findet kaum Unterstützung, obwohl auch der Bund der Vertriebenen sie immer wieder erhebt.
Die Folge ist anhaltendes Unverständnis. In Deutschland macht die Flucht aus dem Kollektiven das Verständnis für die polnischen Sorgen unmöglich, in Polen drängt die Fixierung auf den nationalen Rahmen das Mitgefühl für das Leid der Menschen in den Hintergrund. Der Streit wird noch lange dauern.
Getroffen
Greg Zebrowski (GregZebra)
- 21.12.2006, 19:25 Uhr
wieso verklagt man Russland eigentlich nicht ?
markus kranz (markus1234)
- 21.12.2006, 19:55 Uhr
Kein Platz für Unschuldsvermutung
Frank Schönborn (frankschoenborn)
- 21.12.2006, 20:11 Uhr
Gemeinsame Haftung
Klaus-Henning Bähr (henning_baehr)
- 21.12.2006, 20:50 Uhr
Keine gemeinsame Haftung
Frank Martin (FrankMartin)
- 22.12.2006, 12:56 Uhr
Konrad Schuller Jahrgang 1961, politischer Korrespondent für Polen und die Ukraine mit Sitz in Warschau.
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