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Parlaments- und Präsidentenwahlen In Rumänien keine Wahlwiederholung

01.12.2004 ·  Das Zentrale Wahlbüro (BEC) hat die Forderung von Präsidentschaftskandidat Basescu nach Annullierung der Parlaments- und Präsidentenwahlen abgelehnt.

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Die rumänische Wahlbehörde (BEC) hat die Forderung der Opposition nach einer Wiederholung der Parlaments- und Präsidentenwahlen vom Sonntag mit 21 gegen fünf Stimmen abgelehnt. Der BEC-Vorsitzende Emil Gherghut gab zu, daß der Behörde Fehler unterlaufen seien, die jedoch „böswillig interpretiert“ worden seien.

Der Präsidentschaftskandidat des oppositionellen Bündnisses „Gerechtigkeit und Wahrheit“, der Bukarester Bürgermeister Traian Basescu, hatte zuvor die Annullierung der Wahl gefordert, außerdem die Absetzung der Mitglieder der Wahlbehörde, die Verhaftung des Direktors des statistischen Amtes wegen des Verdachts des planmäßigen Wahlbetrugs sowie die Versiegelung der Wahlcomputer.

Mehrfache Stimmabgabe durch „Wahltouristen“

Basescu stützte seine Forderung auf unterschiedliche Angaben der Zahl der ungültigen Stimmen auf dem zentralen Wahlcomputer. Montag mittag hatte die BEC noch 392.447 Stimmen für die Präsidentenwahlen für ungültig erklärt, 489.182 für die Wahlen zum Senat und 507.199 für die Wahlen zum Abgeordnetenhaus. Fünf Stunden später meldete sie erheblich weniger ungültige Stimmen, nämlich 232.597 (Präsidentenwahl), 377.333 (Senatswahl) und 405.954 (Wahl zum Abgeordnetenhaus). Der Oppositionskandidat zog daraus den Schluß, daß die Computersoftware die Differenz der regierenden PSD zugeschrieben habe.

Die Wahlbehörde führt die unterschiedlichen Angaben hingegen auf Fehleintragungen der abgegebenen Stimmen durch die lokalen Wahlkommissionen zurück, die über den Zentralcomputer korrigiert worden seien. Die Beschwerdeführer, sagte der BEC-Vorsitzende, hätten keinen Beweis vorlegen können, daß der Computer fehlprogrammiert worden sei. Nach dem Gesetz sei eine Wahlwiederholung nur in einzelnen Wahlkreisen möglich, wenn eine Partei innerhalb von 48 Stunden nach der Versiegelung der Wahlurnen einen entsprechenden Antrag stellt und Wahlbetrug nachweisen kann. Diese Frist endete am Dienstag.

Basescu hatte der regierenden PSD bereits am Sonntag abend Wahlbetrug vorgeworfen, wobei er sich auf die dokumentierten Fälle mehrfacher Stimmabgabe durch „Wahltouristen“ bezog, die mit Bussen von Wahllokal zu Wahllokal gebracht wurden. Eine „ukrainische Lösung“ durch die Mobilisierung seiner Anhänger auf der Straße schloß Basescu dennoch aus. Die Opposition sei stark genug, um „die Demokratie in Rumänien zu verteidigen“. Die Ereignisse vom Sonntag bestätigen nach Ansicht der Opposition ihr Wahlkampfargument, daß sich die PSD im Interesse des Machterhaltes auch über demokratische Spielregeln hinwegsetze.

Quelle: kps. / Frankfurter Allgemeine Zeitung, 02.12.2004, Nr. 282 / Seite 5
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Von Thomas Gutschker

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