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Mittwoch, 19. Juni 2013
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

„Obamacare“ Nicht alle Macht dem Bund

 ·  Der Oberste Gerichtshof hat Präsident Obamas Gesundheitsreform für verfassungsgemäß erklärt. Nun ist eine Debatte über die wirtschaftspolitische Regelungsgewalt des Bundes und die Souveränität der Einzelstaaten entbrannt.

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© dapd Der Supreme Court in Washington

Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten hat neun Mitglieder. Als das Gericht am Donnerstag vorletzter Woche sein Urteil über Präsident Obamas Gesundheitsreform verkündete, waren zehn Richter im Saal. Der zweiundneunzig Jahre alte John Paul Stevens, der 2010 nach 35 Jahren auf der Richterbank in den Ruhestand getreten war, wollte miterleben, ob seine Kollegen der Aufforderung konservativer Rechtsgelehrter folgen würden, die Verfassungsauslegung zu revidieren, die seit Franklin D. Roosevelts New Deal die Expansion der vorsorgenden Tätigkeit des Zentralstaats getragen hatte.

Stevens, viele Jahre der strategische Kopf des liberalen Richterflügels, wird mit dem Ausgang des Verfahrens zufrieden sein - und insbesondere mit dem Pragmatismus, der den Gerichtsvorsitzenden John Roberts bewog, sich auf die Seite der liberalen Richter zu schlagen und das „Gesetz über die bezahlbare Gesundheitsversorgung“ im Namen der richterlichen Zurückhaltung für verfassungsgemäß zu erklären. Aber nicht alles, was Roberts zu den Urteilsgründen ausführte, kann Stevens mit Genugtuung gehört haben. Roberts arbeitete einst für William Rehnquist, dem er 2005 als siebzehnter Vorsitzender des Gerichts folgte.

Die Problematik der Handelsklausel

Unter Rehnquists Vorsitz und gegen die Stimme von Stevens erklärte das Gericht 1995 ein Bundesgesetz zum Verbot von Waffen in Schulgebäuden für verfassungswidrig. Zum ersten Mal seit 1936 kamen die Richter zu dem Schluss, dass der Kongress seine Kompetenz aus dem ersten Verfassungsartikel, den Handel zwischen den Staaten zu regeln, überschritten hatte. Diese „Handelsklausel“ war seit dem New Deal als umfassende Ermächtigung zu bundeseinheitlichen Regelungen in allen Lebensbereichen ausgelegt worden, solange sich dem Regelungsgegenstand ein „substantieller“ Bezug zum zwischenstaatlichen Handel bescheinigen ließ.

In einem der letzten unter Rehnquist verhandelten Fälle wurde der Vorsitzende 2005 überstimmt: In einem von Stevens verfassten Urteil untersagte das Gericht dem kalifornischen Gesetzgeber, den Gebrauch von Cannabis als Schmerzlinderungsmittel zu erlauben. Als mehrere republikanische Justizminister noch am Tag der Unterzeichnung des Gesundheitsreformgesetzes Klage erhoben, wurden ihnen kaum Erfolgschancen eingeräumt.

Einer der angesehensten konservativen Rechtsprofessoren des Landes, Charles Fried von der Harvard Law School, Generalstaatsanwalt unter Ronald Reagan, verkündete im Fernsehsender Fox News, er werde seinen Hut aus Känguruleder fressen, wenn der Gerichtshof einen Verstoß gegen die Handelsklausel feststellen sollte. Schließlich sei die Gesundheitsversorgung eine „nationale Industrie“ mit einem Jahresumsatz von 854 Milliarden Dollar - ein klarer Fall von Handel zwischen den Staaten.

Konservative Blogger fordern jetzt, dass Fried sein Versprechen einlöst. Denn im Urteil vom 28. Juni hat das Gericht eine absolute Grenze der Handelsklausel gezogen, die der Kongress nach Auffassung von fünf Richtern durch die Pflicht zum Abschluss einer Krankenversicherung verletzt hat. In der Rechtsprechung werden die Gegenstände der wirtschaftspolitischen Regelungsgewalt des Bundes als „Tätigkeiten“ („activities“) umschrieben - auch die wirtschaftliche „Tätigkeit“ in einem Staat fällt unter die Klausel, wenn sie die Preise jenseits der Staatsgrenzen beeinflusst. Roberts hat nun eine Maxime in die Verfassung hineingelesen, die auf den ersten Blick wie ein Wortspiel wirkt: Der Kongress mag alle möglichen Tätigkeiten regeln dürfen - auf „Untätigkeit“ („inactivity“) soll er keinen Zugriff haben.

Wer keine Versicherung kaufen möchte, soll nicht durch Bundesgesetz dazu gezwungen werden können. Durch Bundesgesetz wohlgemerkt - Mitt Romneys Gesundheitsreform in Massachusetts, das Modell für „Obamacare“, soll nicht gegen die Bundesverfassung verstoßen haben. In einem Urteil zur Preiskontrolle in der Milchwirtschaft hat der Oberste Gerichtshof 1942 geschlossen, der Kongress dürfe unter der Handelsklausel alles regeln, was er regeln müsse, um die Wirksamkeit der Regeln zu gewährleisten.

Das müsste auch die „Untätigkeit“ einbeziehen, die darin besteht, dass jemand sich nicht versichert, weil er weiß, dass das aus den Beiträgen der Versicherten finanzierte Krankenhaussystem ihn im Notfall nicht abweisen darf. Aber die robuste Logik des Urteils von 1942 hat das Gericht unter Roberts preisgegeben - um ein Zeichen dafür zu setzen, dass der Bund unter der Verfassung nicht alle Macht hat, sondern nur die ihm ausdrücklich übertragenen Gewalten.

So hat die einschränkende Auslegung der Handelsklausel symbolischen Charakter. Aktivitäten, die Regelungsanlässe bieten, wird der Bundesgesetzgeber fast immer finden. Und Roberts rettete die Versicherungspflicht, indem er entschied, dass der Bund die Passivität des Unversicherten zwar nicht regulieren, aber sehr wohl besteuern darf. Größere praktische Konsequenzen werden die Ausführungen des Urteils über das ebenfalls im ersten Verfassungsartikel enthaltene Recht des Kongresses haben, Geld für das Allgemeinwohl auszugeben.

Der Kongress pflegt Finanzhilfen für die Staaten mit Auflagen zu verbinden, der Verpflichtung auf Ziele der nationalen Gesetzgebung. Die Möglichkeit, dass ein solches Geschäft auf verfassungswidrige Nötigung hinausläuft, hat der Oberste Gerichtshof jetzt zum ersten Mal in einem konkreten Fall bejaht. Der Kongress durfte den Staaten nicht mit der Streichung sämtlicher Mittel aus dem Medicaid-Programm für Bedürftige für den Fall drohen, dass sie der Ausdehnung des Programms nicht zustimmen sollten. Gerade die Stärke der versprochenen Finanzspritze macht sie bedenklich: ein Angebot, das man nicht ablehnen konnte.

Stevens rügt in seinen Memoiren, dass der Oberste Gerichtshof sich seit Rehnquist der Rettung der Souveränität der Einzelstaaten verschrieben habe. In den Vereinigten Staaten sei nur das Volk souverän. Dagegen schreibt nun Roberts: „Die Staaten sind getrennte und unabhängige Souveräne. Manchmal haben sie auch so zu handeln.“ Auch zwei Richter vom liberalen Flügel, Stephen Breyer und Elena Kagan, einst Generalstaatsanwältin Obamas, haben diesen Satz unterschrieben. Wenn die vier konservativen Dissenter pathetisch erklären, die amerikanische Verfassung sichere die Freiheit gerade durch „die Fragmentierung der Macht“, meint man allerdings herauszuhören, dass die Norm der doppelten Souveränität gerade deshalb neuerdings so stark betont wird, weil die nationale Regierung in der politischen Realität ständig Tatsachen schafft.

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Jahrgang 1967, Feuilletonkorrespondent in New York.

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