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Neues Gesetz Chinas Volkskongress billigt Eigentumsrecht

16.03.2007 ·  Chinas Parlament hat ein Gesetz passieren lassen, das Privateigentum besser schützen soll. So groß der Schritt auch erscheint - in Wirklichkeit ist er doch nur der erste auf einem weiten Weg. Die Umsetzung wird die wirkliche Hürde werden. Von Christoph Hein.

Von Christoph Hein
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Chinas Parlament hat am letzten Sitzungstag ein Gesetz passieren lassen, das Privateigentum in dem kommunistischen Staat besser schützen soll. Die am Freitag mit großer Mehrheit angenommene Vorlage ermöglicht es erstmals in der Geschichte der Volksrepublik, Privateigentum und Staatsbesitz unter denselben Schutz zu stellen.

Die Reform soll den Weg für mehr Privatinvestitionen frei machen, die als Voraussetzung gelten, um das derzeit boomende Wachstum aufrechtzuerhalten.

Hoher Symbolcharakter

Das Parlament, der Nationale Volkskongress, hat das Gesetz ungewöhnlich lange diskutiert. Im vergangenen Jahr war es kurzfristig wieder von der Tagesordnung genommen worden, weil Kritiker der Regierung vorwarfen, damit die soziale Ungleichheit im Land zu verstärken und vom sozialistischen Pfad abzuweichen.

Zwar gibt es in der täglichen Praxis schon eine Fülle von Vorschriften, die privaten Besitz sichern - doch hat ein Gesetz einen ganz anderen Symbolcharakter. Denn es bricht die Grundfesten von Maos China. Peking treibt das Land damit einen weiteren Schritt voran auf dem Weg in den institutionalisierten Kapitalismus. 1998 wurde eine Immobilienreform verabschiedet. 2002 öffnete sich die Partei für Unternehmer. Zwei Jahre später wurde in der Verfassung ein Recht auf Eigentum verankert.

Landdiebstahl - oft auf brutalste Weise

Dies indessen ließ sich in der Praxis nicht anwenden. Im Gegenteil: Das China von heute ist geprägt von Landdiebstahl, der oft auf brutalste Weise durchgesetzt wird. Er ist ein Grund für die steigende Zahl der Proteste. Obwohl sie sich in der Regel eher gegen lokale Behörden richten, werden damit die Gremien der Partei und die Regierung zunehmend unter Druck gesetzt. Von der proklamierten „harmonischen Gesellschaft“ ist das Reich der Mitte weit entfernt. Eine solche aber braucht Peking, um den eingeschlagenen Weg fortsetzen zu können und die Ein-Parteien-Herrschaft abzusichern.

Gleichzeitig fordert die wachsende Mittelschicht ihr Recht: Sie will ihren Besitz an ihr einziges Kind vererben, ihn beleihen und nach Belieben verkaufen - dies aber geht nur, wenn er zunächst als Privateigentum betrachtet wird. „Eine wichtige Folge des neuen Gesetzes ist, dass jeder ermutigt wird, hart zu arbeiten, um Wohlstand zu schaffen“, sagt Wang Xiang von der Chinesischen Vereinigung für Industrie und Handel. Keine Frage: Die Unternehmen profitieren von der wachsenden Rechtssicherheit am meisten.

Privatwirtschaft steuert rund zwei Drittel zum BIP bei

Schon die Geschichte des Gesetzes aber erlaubt einen tiefen Einblick in den Entwicklungsstand der Volksrepublik. Vor mehr als einem halben Jahrhundert wurde das Privateigentum abgeschafft und an den Staat übergeben. 1993 begann ein Umdenken, ein erster Gesetzestext entstand. Er aber wurde nicht weiter verfolgt. Doch steuert inzwischen die Privatwirtschaft rund zwei Drittel zum chinesischen Bruttoinlandsprodukt bei. Das Einkommen der Städter hat sich in den vergangenen 14 Jahren verfünffacht - damit ist ihr Interesse an der Absicherung ihres Wohlstands merklich gestiegen.

Der Entwurf der jetzigen Vorlage - sie umfasst ganze 40 Seiten und 247 Artikel - wurde seit seiner Ausarbeitung 2002 siebenmal diskutiert. Mehr als einhundert Sitzungen des Ständigen Komitees des Nationalen Volkskongresses befassten sich mit ihm. Gleichwohl kassierte die Parteiführung im vergangenen Jahr eine bittere Niederlage: Sie zog den Text zur erneuten Überarbeitung vor der Abstimmung auf dem Volkskongress zurück. Bis heute laufen Linkskonservative, ehemalige Regierungsvertreter, Militärs, Wissenschaftler und Funktionäre Sturm gegen die Vorlage. Marxisten betrachten das Gesetz als Chinas größten Sündenfall. Sie sehen die wachsende Kluft zwischen Arm und Reich. Aus ihrer Sicht verstößt der Verkauf von Staatseigentum an korrupte Beamte, an westliche Konzerne oder auch begüterte Chinesen gegen die Verfassung.

Nur der erste Schritt auf einem weiten Weg

Die Mittelschicht aber, die Industrie und wohl auch die Bauern hoffen auf das neue Gesetz. Ministerpräsident Wen Jiabao und Präsident Hu Jintao wandeln auf schmalem Grat: Zwar schwenken sie in ihrer Rhetorik merklich nach links. Das Eigentumsgesetz durchzubringen zeigt aber, dass sie die Belange des kapitalistischen Chinas wohl höher einschätzen als die Einwände der Ewiggestrigen.

So groß der Schritt auch erscheint, ist er in Wirklichkeit doch nur der erste auf einem weiten Weg. Die Umsetzung des Schutzes des Privateigentums wird die wirkliche Hürde werden. Denn die Gerichte bleiben bestechlich, und es steht - außer bei einem Schauprozess - kaum zu erwarten, dass ein armer Bauer gegen einen Parteihierarchen recht bekommen wird. „Solange das alte Denken erhalten bleibt, wird die Reformgeschwindigkeit nur gering sein“, fürchtet Chi. Zudem ist im Gesetzestext ausdrücklich die Rede von „legalem Besitz“. Was legal besessen wird nach fünf Dekaden Staatsbesitz, dürfte in vielen Fällen Ermessenssache bleiben. Schlimmer freilich ist eine entscheidende, bewusst gesetzte Lücke im Gesetzestext: Die Bauern dürfen „ihr“ Land auch künftig weder beleihen noch verkaufen und damit auch nicht als Investitionsgrundlage nutzen. Ihr Durchschnittseinkommen ist bis 2005 stetig auf schließlich unter 25 Prozent des Einkommens der Städter gefallen.

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