13.01.2005 · Praxis und Theologie in den evangelischen Landeskirchen / Von Heike Schmoll
FRANKFURT, 12. Januar. Zwischen Lutheranern und Katholiken ist neuer ökumenischer Streit entbrannt. In ungewöhnlicher Schärfe hat der römische Kurienkardinal Kasper ein offizielles Papier der Lutheraner kritisiert und ihnen ein Ausscheren aus der Ökumene vorgeworfen. Konkret geht es darum, wer in der evangelischen Kirche inzwischen Gottesdienste hält, predigt, tauft und das Abendmahl austeilt. Da auch in den evangelischen Kirchen nicht mehr jede Gemeinde von einem Pfarrer geleitet werden kann, hat es sich eingebürgert, nichtordinierten Gemeindemitgliedern Gottesdienste zu übertragen. Schon seit Jahren gibt es Lektoren, die vorgefertigte Lesepredigten vortragen, aber auch Prädikanten, die den Auftrag zur selbständigen Wortverkündigung und Sakramentsverwaltung haben. Sie sind theologisch weitergebildet worden, haben aber kein Theologiestudium absolviert.
In ihren zentralen Amtstätigkeiten unterscheiden sich die Prädikanten nicht von den Pfarrern. Daraus ziehen einige Kirchen aufgrund des protestantischen Bekenntnisses die Schlußfolgerung, sie auch zu ordinieren. Denn in der grundlegenden protestantischen Bekenntnisschrift "Confessio Augustana" (CA 14) heißt es, "daß niemand in der Kirche öffentlich lehren oder predigen oder Sakramente reichen soll ohne öffentlichen Beruf", also ohne eine Beauftragung (Ordination) mit dieser öffentlichen Funktion. Die meisten Landeskirchen ordinieren ihre Prädikanten nicht, sondern "beauftragen" sie nur. In unreformatorischer Weise halten sie die Prädikanten zwar für gut genug für Predigt und Sakramentsverwaltung, nicht aber für die Ordination. Damit wird der Ordination als Berufung ein zusätzliches Kriterium hinzugefügt. Es ist der beamtenähnliche Status, dessen Übertragung unversehens zum Kern der Ordination wird. Die Bischöfe befürchten offensichtlich, durch eine Ordination entsprechende Ansprüche zu wecken. Sie scheuen sich, von vornherein nur diejenigen predigen und das Abendmahl halten zu lassen, bei denen auch eine Ordination zu verantworten wäre.
Da diese Praxis in den evangelischen Kirchen selbst, aber auch in der Ökumene erhebliche Verwirrung gestiftet hat, übertrug die Bischofskonferenz der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirchen (VELKD) ihrem Theologischen Ausschuß die Aufgabe, eine grundsätzliche amtstheologische Klärung zu erarbeiten. Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) schloß sich diesem Auftrag an. Unter dem Titel "Allgemeines Priestertum und Ordination nach evangelischem Verständnis" lag im Mai 2002 ein Dokument vor, das einstimmig verabschiedet wurde und auch die Zustimmung der Theologischen Kammer der EKD fand. Darin wurde die Forderung erhoben, nach reformatorischem Amtsverständnis alle, die in der evangelischen Kirche predigen und die Sakramente verwalten, auch zu ordinieren. Wem die Ordination verweigert werde, dem könnten auch Predigt und Sakramentsverwaltung nicht übertragen werden.
Als das Papier der lutherischen Bischofskonferenz übergeben wurde, gab es plötzlich heftigen Widerspruch. Zwar sei das theologisch solide, doch die praktischen Konsequenzen seien untragbar. Denn ihre weithin geübte Praxis wollten die beteiligten Landeskirchen offensichtlich nicht zugunsten der Bindung öffentlicher Verkündigung in Predigt und Sakramentsverwaltung an die Ordination ändern. Ebenso schnell fielen die Mitglieder des zuvor noch übereinstimmenden Theologischen Ausschusses von ihrem eigenen Votum ab und versuchten nun, eine theologische Begründung für die Auffassung der Bischöfe zu finden.
Allerdings wurde kein neues Papier verfaßt, sondern das ursprüngliche Dokument wurde punktuell verändert, so daß widersprüchliche Argumentationen nicht mehr zu umgehen waren. Dabei wurde der zitierte Artikel CA 14 so umgedeutet, daß nicht mehr von Ordination, sondern von jeder Funktion in der Kirche die Rede sein soll, ganz gleich ob Küster, Prädikant, Organist oder Pfarrer. Der Unterschied unter ihnen lag nur mehr darin, daß die ersten drei ihr Amt zeitlich und örtlich begrenzt, die Pfarrer ihre Aufgabe aber unbegrenzt wahrzunehmen hätten.
Die Vorsitzende des Theologischen Ausschusses, die Berliner Kirchenhistorikerin Dorothea Wendebourg, erhob in einem Sondervotum Einspruch gegen das umgearbeitete Papier, das sie für untauglich für die gegenwärtigen Herausforderungen hält, aber vor allem im Widerspruch zum Bekenntnis sieht. "Was die lutherischen Bischöfe wollen, ist nicht nur theologisch unsauber, sondern führt die Kirche in eine Sackgasse", sagt Wendebourg. Dabei unterbreitet sie auch eine mögliche Lösung des Streits: Sie will die im Kirchenrecht ohnehin vorgesehene Unterscheidung von unbeschränkter Amtsaufgabe (Predigt, Sakramente) und beschränkter Jurisdiktion (Amtsbezirk, Gemeinde, Dekanat, Landeskirche) weiterentwickeln zu einer Unterscheidung von beamteten Pfarrern und ordinierten Prädikanten.
Kardinal Kasper wirft den Protestanten vor, ihre eigenen Bekenntnisschriften zu verlassen und sich dabei in Gegensatz zu Katholiken, Orthodoxen und Anglikanern zu begeben. Außerdem kritisiert er eine fehlende Darstellung des liturgischen Vollzugs einer Ordination (etwa der Handauflegung), die jedoch nicht Thema der Stellungnahme war. Sie war nur an theologischen Begründungsfragen interessiert. Der Präsident des VELKD-Kirchenamtes, Friedrich Hauschildt, sagte gegenüber dieser Zeitung, offenbar habe Kasper eine größere Einigkeit auch im Amtsverständnis vorausgesetzt, als sie bisher zwischen Lutheranern und Katholiken gegeben sei. Noch nie sei der Konsens im Amtsverständnis groß genug gewesen, um die gegenseitige Anerkennung der Ämter unter Katholiken und Protestanten tragen zu können. Inzwischen regt sich auch in den evangelischen Landeskirchen Widerstand. Sie sollen sich bis Anfang März äußern. Für viele ist es unverständlich, daß die VELKD die Möglichkeit verspielte, eine wichtige Grundsatzklärung für den gesamten Protestantismus in einer theologisch verantwortlichen Weise zu leisten.