Es sind zwar nur wenige verwackelte Bilder, die nach außen gelangen, aber ihre Brutalität macht fassungslos. Auf den Straßen Syriens demonstrieren Menschen für ihre Freiheit. Doch Baschar al Assad will nicht weichen. Der Machthaber schickt seine Truppen, den Freiheitswillen seiner Landsleute mit aller Härte niederzuknüppeln. Die Aufnahmen aus Homs, Daraa oder Hama mögen unscharf sein, ihre Botschaft aber ist klar: Assad führt Krieg gegen das eigene Volk.
Ausrückende Panzer, Scharfschützen gegen Demonstranten, Massenverhaftungen - all das war noch vor wenigen Wochen auch einige tausend Kilometer weiter westlich zu sehen, in Libyen. Auch dort ging der Despot mit größter Brutalität gegen die Bevölkerung vor. So lange, bis sich die Weltgemeinschaft sich entschloss, einzugreifen. Am 17. März erließ der UN-Sicherheitsrat die Resolution 1973 und schuf damit die Grundlage für die Nato-Lufteinsätze gegen das Gaddafi-Regime, mit Erfolg. Fünf Monate später ist der Diktator gestürzt. Grundlage der Resolution war das völkerrechtliche Konzept „Responsibility to Protect“, kurz R2P.
Ausgangspunkt für die Erstellung des R2P-Konzeptes war ein Appell von Kofi Annan. 1998 forderte der damalige UN-Generalsekretär die Staatengemeinschaft auf, sich mit der Frage einer internationalen Schutzverantwortung auseinanderzusetzen. Die Gewaltexzesse in Ruanda und das Massaker in Srebrenica waren allgegenwärtig. Beide Ereignisse wurden zu Mahnmalen für die Ohnmacht, schlimmer noch: für die Tatenlosigkeit der UN als Weltorganisation. Ein moralisch-imperatives „Nie wieder“ war in aller Munde.
„Responsibility to Protect“ sollte die Lösung sein. Es basiert auf der Idee, dass Mitgliedstaaten durch ihre Souveränität auch die Verantwortung für ihre Bevölkerung tragen: Ist ein Staat nicht in der Lage oder nicht willens, seine Bevölkerung vor Verbrechen zu schützen, kann die internationale Gemeinschaft intervenieren. Zu lange war man Zeuge eines Missbrauchs des Souveränitätsanspruchs gewesen.
Das Eingreifen in Libyen wurde in vielen Staaten als ein gelungenes Beispiel für die Anwendung von R2P gelobt. Assads Gewalttaten bleiben hingegen bisher ohne vergleichbare Konsequenzen der internationalen Gemeinschaft. Aber gilt für Hama und Dschisr al Schughur nicht, was für Benghasi galt?
Nach Monaten des Mordens hat sich nun auch der UN-Sicherheitsrat Syrien angenommen. Amerikas Präsident Barack Obama, die Europäische Union wie auch Saudi-Arabien fordern ein Ende der Gewalt. Doch von einer Intervention wie in Libyen ist nach wie vor keine Rede.
Moral versus Realpolitik
Das hat mehrere Gründe: Gaddafi hatte zum Zeitpunkt der UN-Resolution schon fast ein Drittel des Landes an die Rebellen verloren. Seine Truppen sind nicht ansatzweise so gut ausgebildet und -gerüstet wie Assads Armee mit ihren russischen Kampfflugzeugen. Zudem ist Syrien umgeben von potenziellen Pulverfässern: Es verfügt über enge Beziehungen zu Iran, unterstützt im Libanon die Hizbullah und im Gaza-Streifen die Hamas. Das lässt die UN-Mitglieder zögern, zumal China einen Präzedenzfall fürchtet, wenn es um die Lage von verfolgten oder entrechteten Bevölkerungsgruppen geht. Und für Russland ist Syrien traditionell ein wichtiger Absatzmarkt für Waffensysteme. All das sind realpolitische Gründe.
Die Zurückhaltung bei Syrien wird aber auch mit dem robusten Eingreifen in Libyen begründet. Denn nicht nur der deutsche Außenminister hat so seine Probleme mit dem Militäreinsatz in Libyen. Kritisiert wird, dass nicht nur das libysche Volk vor den Übergriffen der Gaddafi-Truppen geschützt wurde, sondern die Rebellen mit Militärberatern - und angeblich gar mit Spezialeinheiten und Waffenlieferungen - unterstützt wurden.
Die Diskussion um den Libyen-Einsatz verdeutlicht, dass wenngleich Einigkeit über das Grundprinzip R2P besteht - es wurde 2005 auf dem World Summit der Vereinten Nationen von fast allen Staaten der Erde allgemein anerkannt - sind die Regeln dafür doch noch immer umstritten.
Es ist das alte Dilemma zwischen der humanitären Intervention auf der einen und dem Recht auf Unverletzlichkeit der staatlichen Souveränität auf der anderen Seite. Und das Problem - damals wie heute - lautet: Wer entscheidet, ob eine nationale Regierung ihre Schutzverantwortung verletzt? Das kann nur der UN-Sicherheitsrat. Doch weil dieser unter einem Mangel an Legitimität und Effektivität leidet, werden notwendige Entscheidungen - wenn überhaupt - oftmals erst nach langen Abstimmungsprozessen getroffen. Immer wieder werden die Eigeninteressen der Mitglieder dem Schutz von Menschenleben übergeordnet werden.
Dabei steht gerade die humanitäre Komponente von R2P, also der Schutz der Bevölkerung, außer Frage. Doch - und das wissen auch die Despoten dieser Welt: Die Umsetzung des Konzepts hinkt ihrem hehren Anspruch hinterher. Die moralische Idee ist realpolitisch korrumpiert und weit davon entfernt, ein Standardinstrument beim Schutz der Menschenrechte zu werden.
wer weiß eigentlich etwas über Syrien
Gabriele Kraatz (Msjohnes)
- 03.09.2011, 00:18 Uhr
Dilemma?
Rolf Joachim Siegen (rolfS2)
- 01.09.2011, 20:13 Uhr
Dank des Nato-Einsatzes in Libyen ist Diktator Gaddafi auf der Flucht...
Henriette Kaschulke (Wissibesser)
- 01.09.2011, 17:40 Uhr
Dilemma der UN?
Ulrich Stauf (DH7XU)
- 01.09.2011, 16:15 Uhr
Geht gegen das eigene Volk vor?
Frank Rost (Espejismo)
- 01.09.2011, 15:24 Uhr