Am Dienstag stand der stellvertretende Missionschef der libyschen UN-Vertretung in New York noch allein auf weiter Flur: Ibrahim Dabbashi sprach von einem „beginnenden Völkermord“ in seiner Heimat. Die Vereinten Nationen, forderte der abtrünnige Diplomat, sollten eine Flugverbotszone über Libyen beschließen. Aufgeschreckt von Berichten, nach denen Gaddafis Luftwaffe Demonstranten bombardiert hat, haben sich andere dem Appell angeschlossen: die UN-Hochkommissarin für Menschenrechte Pillay, der frühere britische Außenminister Owen und - als bisher wichtigste Stimme - der französische Präsident Sarkozy. Am Donnerstagabend bezeichnete der Sprecher des Weißen Hauses eine Flugverbotszone als Option, die auf dem Tisch liegt“. Wird sie ernsthaft erwogen, stellen sich für die Staatengemeinschaft aber einige heikle politische und militärische Fragen.
Zunächst wäre die rechtliche Grundlage eines Einsatzes zu klären. Die Einrichtung einer Flugverbotszone greift tief in die Souveränität eines Staates ein. Die intervenierende Streitmacht muss die Lufthoheit erobern, sich selbst vor Angriffen schützen und gegnerische Flugzeuge abfangen. Es handelt sich mithin um bewaffnete Maßnahmen zur Erzwingung des Friedens gemäß Kapitel 7 der UN-Charta. „Die Einrichtung einer Flugverbotszone liegt in der Logik der Schutzverantwortung, die die Vereinten Nationen für sich reklamieren“, sagt Johannes Varwick, Politikwissenschaftler an der Universität Erlangen.
Der UN-Sicherheitsrat hat in seiner (unverbindlichen) Presseerklärung von Dienstag an dieses Konzept erinnert, dessen völkerrechtlicher Rang aber umstritten ist. Markus Kaim, Fachmann für Sicherheitspolitik bei der Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP), äußert sich zurückhaltender: „Einige bewaffnete Angriffe auf Zivilisten reichen zur Begründung einer Intervention nicht aus. Die Lage in Libyen ist nicht mit dem Völkermord in Ruanda zu vergleichen.“ Kaim erkennt auch keine Bedrohung des internationalen Friedens: „Das wäre erst gegeben, wenn Gaddafi Nachbarländer angreift oder sie von sich aus intervenieren.“
Ein solcher Fall ist immerhin denkbar: Ägypten oder Algerien könnten versucht sein, eigene Truppen ins Nachbarland zu entsenden - zumal, wenn die Flüchtlingsströme anschwellen und dort ein Machtvakuum entsteht. Die Frage nach der Schutzverantwortung wiederum würde sich anders stellen, wenn Gaddafi seine Luftwaffe zu gezielten Bombardements der Städte im Osten aufforderte, die nicht mehr von seinen Truppen kontrolliert werden.
Eine ständig verfügbare, multinationale Truppe
Sollte sich die Staatengemeinschaft tatsächlich im UN-Sicherheitsrat auf eine Schutzzone verständigen, bleibt die große militärische Frage: Wer könnte das durchsetzen? „Die EU ist dazu nicht in der Lage. Flugverbotszonen gehören nicht zum Einsatzspektrum ihrer Krisenreaktionskräfte“, sagt SWP-Fachmann Kaim, „es liefe alles auf die Nato zu“. Das Bündnis hat schon einmal, zwischen 1993 und 1995, eine Flugverbotszone über Bosnien durchgesetzt (Operation Deny Flight). Während es seinerzeit ein halbes Jahr dauerte, bis das von den Vereinten Nationen verhängte Flugverbot militärisch durchgesetzt wurde, könnte die Allianz nun schneller handeln: Mit der „Nato Response Force“ (NRF) verfügt sie über alle notwendigen Fähigkeiten - auch wenn diese noch nie in einem gewaltsamen Konflikt eingesetzt worden sind.
Die NRF ist eine ständig verfügbare, multinationale Truppe mit bis zu 25.000 Mann, die aus variablen Modulen von Heer, Marine und Luftwaffe besteht. Die Nato-Staaten melden dafür Kontingente an, die sie speziell ausbilden und dann ein halbes Jahr lang in höchster Einsatzbereitschaft halten. Die NRF vermag maximal 14.000 Mann nach fünf Tagen Vorwarnung zu verlegen und 30 Tage ohne weitere Unterstützung im Einsatz zu halten. „Die Errichtung einer Flugverbotszone passt voll in das Aufgabenspektrum der NRF“, sagt ein Nato-Militär.
Für ein Land wie Libyen - fünfmal so groß wie Deutschland, aber mit einer starken Konzentration der Bevölkerung am Mittelmeer - seien etwa 100 bis 150 Flüge von Kampfflugzeugen pro Tag nötig. Das volle Luftwaffenkontingent der Eingreiftruppe kann nach Angaben der Nato mit 5.500 Mann bis zu 200 Flüge am Tag stemmen. „Air interdiction“, also die volle Kontrolle des Luftraums, gehört ausdrücklich zum Einsatzspektrum. Die Einheiten sind dafür ausgebildet, den Luftraum zu erobern, Kommando- und Kontrollstellen auszuschalten und Bodenziele zu bekämpfen. Die maritime Komponente der NRF besteht aus einer Flugzeugträgergruppe (samt U-Booten, Fregatten, Landungsschiffen und Minenräumern) mit bis zu 6.300 Soldaten.
Sowohl im Brüsseler Nato-Hauptquartier als auch bei nachgeordneten Kommandobehörden heißt es bisher, es gebe keine Planungen für eine Flugverbotszone über Libyen. Hingewiesen wird auf die Gefahren eines möglichen Einsatzes. Libyen verfügt über eine stattliche Zahl von Boden-Luft-Raketen und Kampfflugzeugen, teils auch neuerer Bauart. Müssen Ziele am Boden bombardiert werden, können Zivilisten zu Schaden kommen. Fachleute weisen auf ungewollte Konsequenzen hin: Schart sich die Bevölkerung hinter Gaddafi, wenn amerikanische Bomber am Himmel auftauchen? „Der Antiamerikanismus ist gerade in Libyen stark ausgeprägt“, sagt der Politikwissenschaftler Varwick. Außerdem lehrt das Beispiel Bosnien, dass eine Flugverbotszone allein die Bevölkerung nicht schützt: Das Massaker von Srebrenica konnte 1995 kein Nato-Kampfflugzeug verhindern.
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