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Nach dem Kopftuch-Urteil Die Juristokratie greift nach der Macht

09.06.2008 ·  Das jüngste Urteil im türkischen Kopftuchstreit hat die Gewaltenteilung durcheinandergebracht. Kann das gespaltene Land noch einen Gesellschaftsvertrag formulieren, in dem sich alle Schichten der Republik wiederfinden? Oder ist die Türkei längst eine „Juristokratie“, in der die Souveränität der Richter über jener des Volkes steht?

Von Rainer Hermann, Istanbul
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Mehmet Denge Firat wird wohl recht behalten. Das jüngste Urteil des Verfassungsgerichts werde das Land noch lange beschäftigen, seufzte Erdogans Stellvertreter im AKP-Parteivorsitz. Am Donnerstag hatten die Richter die vom Parlament mit großer Mehrheit verabschiedete Aufhebung des Kopftuchverbots an den Universitäten annulliert. Nachdem das Verfassungsgericht seine Kompetenzen überschritten habe, müssten nun die politischen Parteien darum kämpfen, das Prinzip der Gewaltenteilung wiederherzustellen, sagte der kurdische Politiker am Freitag.

Türkische Intellektuelle treibt seit Donnerstag eine andere Sorge um: Kann nun das gespaltene Land noch einen Gesellschaftsvertrag formulieren, in dem sich alle Schichten der Republik wiederfinden?

Eine neue Verfassung?

Am schnellsten reagierte Parlamentspräsident Köksal Toptan, der die elf Richter scharf angriff. Sie hätten ihre Befugnisse überschritten und sich in die Zuständigkeiten des Parlaments eingemischt, warf er ihnen vor. Selbst die geltende Verfassung gestehe dem Gericht bei Verfassungsänderungen nur das Recht auf formale Prüfung zu, sagte Toptan.

Der Berichterstatter des Verfassungsgerichts, Osman Can, hatte aus diesem Grund vorgeschlagen, die Verfassungsklage der oppositionellen CHP gegen die Aufhebung des Kopftuchverbots zu verwerfen. Um künftig die Einmischung der Justiz in die Politik zu verhindern, müsse endlich eine neue Verfassung verabschiedet werden. Sie solle eine zweite legislative Kammer, einen Senat, vorsehen. Der CHP-Vorsitzende Baykal wies jedoch diese Idee gleich zurück.

Die heutige Verfassung sei der Wille der Nation, sagte er in einer Rede in der Stadt Tekirdag. Geschrieben hatten diese Verfassung 1982 die Putschgeneräle von 1980.

Recht geben viele Politiker und Intellektuelle dem angesehenen Verfassungsrechtler Ergun Özbudun. Der Professor hatte im vergangenen Sommer im Auftrag Erdogans den Entwurf für eine neue, freiheitliche Verfassung ausgearbeitet. Wegen der entstandenen Polarisierung kam es nie zur Debatte über den Entwurf.

Ein „Justizputsch“?

Seit langer Zeit kritisiert Özbudun, dass die Türkei eine „Juristokratie“ geworden sei, in der die Souveränität der Richter über jener des Volkes stehe. Er und liberale Verfassungsrechtler wie Levent Köker und Serap Yazici kritisierten daher das Urteil vom Donnerstag als Beschränkung des Spielraums der Politik durch die Justiz.

Das Urteil hat das Verhältnis der drei Gewalten untereinander verschoben. Erst habe Generalstaatsanwalt Yalcinkaya am 14. März mit dem Antrag, die Regierungspartei AKP zu verbieten, einen „Justizputsch“ eingeleitet, dann habe das Verfassungsgericht mit seinem Urteil vom Donnerstag den Startschuss zu einer neuen „undemokratischen Phase“ gegeben, sagt Hasan Celal Güzel, der ehemalige Vorsitzende einer kleinen Partei. Gegen ihn hatte das Verfassungsgericht 1998 zur gleichen Zeit ein Politikverbot verhängt wie gegen Erdogan.

Richter als Partei und als Akteure

In demokratischen Rechtsstaaten halten sich Verfassungsgerichte zurück und überlassen die Politik den gewählten Institutionen. Die Richter und Staatsanwälte aus Ankara verstehen sich jedoch als Partei und als Akteure in der Politik. Sie sind die Partei jener, die sich unverändert auf den autoritären Modernisierungsauftrag Atatürks aus den zwanziger Jahren berufen, und sie sind umso mehr politisch aktiv, je schwächer die ihr nahestehende politische Partei ist, die von Atatürk gegründete CHP.

Die Geschichte der Republik ist aber die Geschichte des Aufbegehrens von verschiedenen gesellschaftlichen Schichten gegen das Postulat der alten Staatselite. Danach muss die Gesellschaft, die die unteilbare Einheit der Nation zu symbolisieren und daher homogen zu sein hat, dem Staat bei der Erfüllung seines Modernisierungsauftrags beistehen.

Autoritäre Definition von Säkularismus

Nach dem Urteil der Verfassungsrichter sei es für das Parlament kaum mehr möglich, Reformen zu den drängenden Problemen des Landes in Angriff zu nehmen, klagt der liberale Intellektuelle Yavuz Baydar. Es sei nicht länger möglich, zu einer anderen als der aktuellen autoritären Definition von Säkularismus zu gelangen.

Auch rücke mit diesem Verständnis von Staat und Gesellschaft die Gewährung von politischen und kulturellen Rechten an die Kurden in weite Ferne. Baydar bezeichnet das Urteil daher als „Schlag für die Demokratie und die parlamentarische Glaubwürdigkeit“. Es beende eine Phase relativer Stabilität und Fruchtbarkeit der türkischen Demokratie und vertiefe die politische Lähmung. In diesem Sinne äußert sich auch die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch. Sie kritisiert das Urteil als „Schlag gegen die Religionsfreiheit und andere Grundrechte“. Türkische Frauen müssten nun wählen zwischen ihrer Religion und ihrer Bildung.

Juristische Tricksereien?

Die Justiz war beispielsweise eingeschritten, als die CHP im April 2007 die Kandidatur des damaligen Außenministers Gül für das Amt des Staatspräsidenten nicht verhindern konnte. Der damalige Generalstaatsanwalt beim Yargitay (Kassationshof), Sabih Kanadoglu, hatte die Idee, dass das letzte Mittel, um die Wahl eines Politikers zum Staatspräsidenten zu verhindern, der Boykott der ersten Wahlrunde im Parlament durch die CHP sei. Anschließend solle die CHP das Verfassungsgericht anrufen, das erklären solle, dass bei der ersten Wahlrunde zwei Drittel der Abgeordneten anwesend sein müssten.

So entschied das Verfassungsgericht auch. Nur einmal folgte die Justiz in den vergangenen Jahren nicht der Initiative eines Generalstaatsanwalts. So hatte Nuh Mete Yüksel beantragt, Erdogan, als er schon Ministerpräsident war, verhaften zu lassen. Dazu kam es nicht.

In seiner Amtszeit von 2000 bis 2007 hatte Kanadoglu das Verbot mehrerer kurdischer und islamistischer Parteien eingeleitet. Trickreich, wenn auch vergeblich, hatte er bis Anfang 2003 versucht, Erdogan aus der Politik fernzuhalten. Sein Nachfolger Abdurrahman Yalcinkaya führte das Werk fort. Im November 2007 beantragte er das Verbot der kurdischen DPT, in diesem März das der islamisch-demokratischen AKP. Kanadoglu stand seinem Nachfolger weiter zur Seite. Selbst wenn für die AKP, für die bei der Parlamentswahl im vergangenen Juli 47 Prozent der Türken gestimmt haben, 97 Prozent gestimmt hätten, müsste sie verboten werden, sagte er im April in einer Rede in Frankfurt.

Kommt es zum AKP-Verbot?

Eine große Mehrheit in der Türkei erwartet, dass dieselben Richter, die die Verfassungsänderungen zur Beendigung der Diskriminierung in der Hochschulbildung annulliert haben, im nächsten Schritt nun auch die Regierungspartei AKP verbieten werden. Sollte es dazu kommen, stünden die Stabilität und der Wohlstand auf dem Spiel, die in den vergangenen Jahren erreicht wurden.

Denn der Generalstaatsanwalt Yalcinkaya, der Mann mit dem weißen Haar und der roten Robe, will nicht nur die AKP verbieten, die im Parlament 341 der 550 Abgeordneten stellt, sondern auch Erdogan, Staatspräsident Gül und viele andere AKP-Politiker aus ihren Ämtern entfernen. Als Ergebnis fürchtet man in der Türkei nicht nur eine neue Phase der politischen Instabilität, sondern eine Systemkrise.

Sie träfe das Land zu einem Zeitpunkt, in dem es den Türken wirtschaftlich so gut geht wie nie zuvor und in dem sie einen außenpolitischen Einfluss entfaltet haben wie zu keinem früheren Zeitpunkt. Erstmals seit einem Jahrhundert ist die Türkei wieder eine Regionalmacht, vermittelt im Nahen Osten und baut Brücken nach Europa.

Als einzigen Partner, um dem Druck dieser alten Elite die Stirn zu bieten, schielt die AKP auf die rechtsnationalistische MHP. In einer Allianz mit ihr, die im Januar die Kopftuchdebatte begonnen hatte, könnte die AKP zwar ihren Kopf retten. Ihre Politik, den EU-Beitrittsprozess zumindest langsam am Laufen zu halten und die Zypern-Frage endlich zu lösen, müsste sie aber revidieren. Der Preis der Allianz wäre also hoch. Genau dieses Verhalten wollen die Richter und Staatsanwälte aber herbeiführen. Auch deshalb wird Mehmet Denge Firat wohl recht behalten: Das Urteil vom Donnerstag wird lange Schatten werfen und das Land noch lange beschäftigen.

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Jahrgang 1956, Korrespondent für Wirtschaft und Politik in der arabischen Welt mit Sitz in Abu Dhabi.

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