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Muslime in Frankreich Die falsche Jungfrau

09.06.2008 ·  Gehört „Jungfräulichkeit“ zu den „wesentlichen Eigenschaften einer Person“? Ein Gericht in Frankreich bejahte das und annulierte eine Ehe, in die die muslimische Frau nicht unberührt gegangen war. Seitdem diskutiert das Land über die schleichende Islamisierung.

Von Michaela Wiegel, Paris
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Die Geschichte der „falschen Jungfrau von Roubaix“ beginnt im industriellen Norden Frankreichs, vor den Toren der schmucken Handelsstadt Lille. Als „muslimische Enklave“ hat der inzwischen verstorbene Islamforscher Philippe Aziz diese Stadt bezeichnet. Franzosen mit Einwanderungshintergrund bilden die Bevölkerungsmehrheit, und so ist es zunächst ein ganz banales Ereignis, als „Mademoiselle H.“, eine angehende Krankenschwester aus streng muslimischem Elternhaus, und „M. C.“, ein zum Islam übergetretener Ingenieur, standesamtlich getraut werden.

Die Kürzel der beiden jungen Eheleute kennen inzwischen fast alle Franzosen aus dem Gerichtsprotokoll, das die Tageszeitungen abdruckten. In der Hochzeitsnacht geschah, was bei traditionellen muslimischen Eheschließungen nicht passieren darf: Das Bettlaken, das der Bräutigam den Angehörigen vorführen muss, wies keinerlei Blutspuren auf - die Entjungferung hatte nicht stattgefunden.

„Über wesentliche Eigenschaften getäuscht“

Der Bräutigam verstieß noch in dieser Nacht seine Frau, die ihn, wie er später vor Gericht anführte, belogen habe. Keusch gelebt habe sie und sei unberührt, die Braut, das hatte sich der Mann von den Eltern versichern lassen. Auch die Frau scheint es versichert zu haben - aber war sie darin frei? Knapp drei Wochen nach der Eheschließung, am 26. Juli 2006, nahm das für Roubaix zuständige Amtsgericht von Lille eine Klage auf Annullierung der Ehe an. Als Grund führte der Kläger an, seine Frau habe ihn über „ihre wesentlichen Eigenschaften“ getäuscht.

Am 1. April 2008 gab das Gericht in Lille der Klage statt und annullierte die Ehe - was inzwischen allerdings auch die Frau wünschte. Und wenn eine juristische Fachzeitschrift das Urteil nicht als Präzedenzfall dokumentiert hätte, wäre die ganze Sache womöglich unbeachtet geblieben. So aber löste das Urteil eine Welle der Entrüstung aus, die vor allem vorführte, wie brüchig der Putz ist, der die französische Einwanderungsgesellschaft zusammenhält.

Willige Vollstrecker der Scharia?

Stadtministerin Fadela Amara beklagte eine „Fatwa gegen die Emanzipation der Frauen“. Der Chef der Präsidentenpartei UMP, Patrick Devedjian, kritisierte, französische Gerichte hätten sich zu willigen Vollstreckern der muslimischen Scharia gemacht. Frauenministerin Valérie Létard sprach von einem „Rückschritt für die Stellung der Frau“. Premierminister François Fillon sagte, das Urteil sei unvereinbar mit dem Laizitätsgrundsatz, der Trennung von Religion und Staat. Die Philosophin Elisabeth Badinter warnte, jetzt würden Zigtausende junge Musliminnen in die Krankenhäuser rennen, um sich von Chirurgen ihre Hymen rekonstruieren zu lassen.

Nur Justizministerin Rachida Dati, von Präsident Nicolas Sarkozy zur neuen Ikone der Einwanderungsgesellschaft erhoben, ließ zunächst eine Gegenmeinung erklingen. Sie sagte, die Justiz sei dazu da, die Schwächeren zu beschützen, und das Urteil sei „im Interesse der Frau, die sich aus der Ehe befreien wollte“. Die Justizministerin war sichtlich bewegt von dem Einzelschicksal, von der Demütigung der Frau durch ihre Nächsten, der Enthüllung ihrer Intimität und der darauf folgenden sozialen Ächtung im Familienmilieu.

Justizministerin betroffen

Rachida Dati stammt selbst aus einer algerisch-marokkanischen Familie. Sie kennt die quälende Macht der islamischen Tradition mit einem Ehrverständnis, das nicht mit der Freiheit der Mädchen in der emanzipierten französischen Gesellschaft in Einklang zu bringen ist. In ihrem jüngst veröffentlichten Buch „Ich mache Sie zu Richtern“ („Je vous fais juges“) schildert Frau Dati, wie sie sich selbst als junge Frau juristisch aus einer Ehe befreite, die sie nicht gewollt hatte.

Die Annullierung der Ehe habe ihr das Selbstwertgefühl zurückgegeben, sagte sie. Anders als eine Scheidung merze die Eheannullierung aus, was nicht hatte sein sollen. Das erklärt, warum zunächst die Privatperson Dati auf das Urteil reagierte, nicht die Justizministerin der Französischen Republik. Der politische Druck jedoch ließ die Ministerin eine rapide Kehrtwende vollziehen: Sie ließ Berufung gegen das Urteil einlegen; jetzt muss in zweiter Instanz neu entschieden werden.

Dem Gericht stand eine Frau vor

Bei all der Empörung über das „archaische“ Urteil ging fast der Umstand unter, dass eine Richterin dem Gericht vorgestanden hatte, das „die Jungfräulichkeit“ zu einer „wesentlichen Eigenschaft der Person“ erhoben hatte. Artikel 180 Absatz 2, ein Paragraph des bürgerlichen Gesetzbuches in Frankreich, besagt, dass eine Ehe rückgängig gemacht werden kann, sollte eine vorsätzliche Irreführung über die „wesentlichen Eigenschaften der Person“ vorliegen.

In der Rechtsprechung war etwa die Verschleierung einer mentalen Unzurechnungsfähigkeit oder schwerwiegender finanzieller Verpflichtungen als Grund für Annullierungen anerkannt worden. Das Verschweigen von gesundheitlichen Einschränkungen - etwa der Sterilität eines der beiden Partner - galt hingegen nicht als hinreichend, eine Eheschließung für ungültig erklären zu lassen.

Geschützte Jungfräulichkeit

Der rechtliche Schutz der Jungfräulichkeit vor der Ehe war in Europa bis in die Mitte des 20. Jahrhunderts nichts Ungewöhnliches. In der Bundesrepublik verpflichtete etwa Paragraph 1300 des Bürgerlichen Gesetzbuches Männer zur Zahlung eines sogenannten Kranzgeldes, sollten sie ihre Verlobte entjungfern, dann aber nicht heiraten. Erst 1998 wurde der Paragraph mit der Überschrift „Beiwohnung“ ersatzlos gestrichen.

Der Aufruhr über das Urteil in Frankreich steht in krassem Gegensatz zu der allgemeinen Indifferenz gegenüber den schleichenden Veränderungen, die den muslimischen „citoyens“ geschuldet sind. Wenn ein Politiker wie der Nationalkonservative Philippe de Villiers von einer „Islamisierung“ der Gesellschaft spricht, steht er sofort im Ruf eines Rassisten. Ab und zu versucht ein Bürgermeister, sich in den Medien gegen den Druck zur Wehr zu setzen, nach Geschlechtern getrennte Badezeiten im Hallenbad einzuführen. Ärzte an staatlichen Krankenhäusern protestieren von Zeit zu Zeit dagegen, von muslimischen Ehemännern daran gehindert zu werden, ihre Frauen zu untersuchen.

Schleichende Veränderung

Aber viele Verantwortliche geben lieber nach. In den staatlichen Schulkantinen wird vielerorts „halal“-Fleisch serviert, denn die muslimischen Familien, die oftmals das Gros der Wähler stellen, wollen es so. Versuche, das republikanische Ideal einer nicht nach Rasse und Religion differenzierenden Gesellschaft wachzuhalten, sind selten geworden. Ein Beispiel dafür ist die Initiative des Sozialisten Manuel Valls (er bewirbt sich um den Parteivorsitz), die Ansiedlung eines Supermarktes zu verbieten, der ausschließlich eine muslimische Klientel bedienen sollte: also keinen Alkohol und nur „halal“-Produkte führen wollte. Valls argumentierte, die Grundversorgung aller Bürger müsse sichergestellt werden.

Der Philosoph Alain-Gérard Slama sieht nach dem Urteil den republikanischen Universalismus bedroht. „Das Urteil ist nur eine Etappe in einem langen Prozess, der die ganze Gesellschaft heimtückisch durchsetzt. Das Gewölbe, das rissig wird, ist Artikel 1 unserer Verfassung, wonach die Republik die Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz ohne Unterscheidung ihrer Herkunft, ihrer Rasse oder ihrer Religion gewährt“, schreibt Slama. Je häufiger Richter religiöse oder kulturelle Besonderheiten „respektierten“, umso stärker höhlten sie das Prinzip der Laizität aus. Im öffentlichen Raum sollen alle Franzosen nur Bürger sein.

Entsetzen über Berufungsverfahren

Mademoiselle H., der jungen Krankenschwester, sind derartige Erwägungen egal. Sie hat ihrem Anwalt ihr Entsetzen darüber mitgeteilt, dass in einem Berufungsprozess die Eheannullierung womöglich aufgehoben werden könnte und sie weiter mit jenem Mann verheiratet ist, den sie als ihren Peiniger sieht. „Sie will nicht Opfer politischer Erwägungen werden. Sie will ihr Leben neu aufbauen“, sagte ihr Anwalt. Im Notfalle werde er für seine Mandantin die Scheidung einreichen - zurück zu dem Mann wolle sie auf keinen Fall.

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Politische Korrespondentin mit Sitz in Paris.

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