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Moussaoui-Prozeß Ein Geschenk für den Staatsanwalt

28.03.2006 ·  Möchte er als Märtyrer sterben? Zacarias Moussaoui sagt nun doch, er sei am 11. September 2001 als Attentäter eingeplant gewesen und hätte ein Passagierflugzeug ins Weiße Haus fliegen sollen - das könnte ihm die Todesstrafe einbringen. Katja Gelinsky berichtet aus Washington.

Von Katja Gelinsky, Washington
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Was will Zacarias Moussaoui? Als Märtyrer sterben? Oder möchte der 37 Jahre alte Franzose marokkanischer Herkunft nur seinen Haß auf Amerika demonstrieren, ohne Rücksicht auf die womöglich tödlichen Folgen?

Was auch immer die Beweggründe dafür gewesen sein mögen, daß Moussaoui am Montag im Bezirksgericht von Alexandria in den Zeugenstand trat, er hat Staatsanwalt Rob Spencer, der die Todesstrafe für ihn gefordert hat, einen großen Gefallen getan, indem er neue, große Schuld auf sich lud. Nach der jüngsten Version, die der einzige Angeklagte wegen der Anschläge vom 11. September 2001 von seiner geplanten Beteiligung an den Angriffen lieferte, sollte er an dem Tag gemeinsam mit anderen Terroristen ein fünftes Flugzeug entführen und ins Weiße Haus stürzen.

Kontakte zum „Schuhbomber“

In seinem Geständnis vom vergangenen April hatte Moussaoui dagegen behauptet, daß der Anschlag auf das Weiße Haus für einen späteren Zeitpunkt geplant gewesen sei und daß er nichts mit den Anschlägen vom 11. September zu tun gehabt hätte. Zu dem Todeskommando, das den Sitz des amerikanischen Präsidenten angreifen sollte, hätte nach Moussaouis Darstellung unter anderem der verhinderte „Schuhbomber“ Richard Reid gehören sollen.

Reid, den Moussaoui in den neunziger Jahren in einer Moschee in London kennengelernt hatte, war am 22. Dezember 2001 an Bord eines Fluges von Paris nach Miami von Passagieren überwältigt worden, als er versuchte, einen in seinem Schuh versteckten Sprengsatz zu zünden. Er verbüßt eine lebenslange Freiheitsstrafe.

„Eine große Nummer“?

Welche Rolle Moussaoui, der drei Wochen vor dem 11. September verhaftet worden war, beim Komplott des 11. September tatsächlich spielen sollte, ist auch nach seinem jüngsten Auftritt vor Gericht unklar. Es sei „schwierig mit Sicherheit zu sagen, was genau mein Beitrag gewesen ist“, sagte Moussaoui den Geschworenen, die darüber entscheiden müssen, ob er zum Tode verurteilt werden oder mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe davonkommen soll. „Eine große Nummer“ in der Terrororganisation Al Qaida, wie Spencer behauptete, sei er jedenfalls nicht gewesen. „Mittelrangig“ sei seine Position gewesen, korrigierte der Angeklagte den Staatsanwalt.

Im übrigen akzeptierte Moussaoui, der Richterin Brinkema am Montag keinen Anlaß für Ermahnungen wegen ungebührlichen Verhaltens gab, jedoch fast alle Beschuldigungen Spencers sachlich und kühl. So gab er unter anderem zu, von den geplanten Angriffen auf das World Trade Center gewußt zu haben. Zwar sei ihm nicht „auf den Tag genau“ bekannt gewesen, wann die Angriffe hätten stattfinden sollen, doch habe er gewußt, daß sie bald nach seiner Verhaftung im August 2001 passieren sollten.

Fehleinschätzungen und Versäumnisse

Für die Staatsanwaltschaft war der Auftritt Moussaouis wie ein Geschenk, nachdem der Strafprozeß in den vergangenen zwei Wochen aus Sicht der Anklagebehörde alles andere als erfreulich verlaufen war. So hatten Spencer und sein Team auf wichtige Belastungszeugen verzichten müssen, die von einer Juristin aus der Regierung unerlaubt beeinflußt worden und daraufhin von Richterin Brinkema ausgeschlossen worden waren.

Ferner weckten FBI-Ermittler, die die Staatsanwaltschaft als Zeugen berufen hatte, peinliche Erinnerungen an Fehleinschätzungen und Versäumnisse der Bundespolizei und anderer Ermittlungsbehörden vor den Anschlägen. So schilderte der FBI-Ermittler Harry Samit den Geschworenen, wie er beharrlich, aber vergeblich versucht habe, Vorgesetzte von der Gefährlichkeit Moussaouis zu überzeugen. Die bürokratischen Hemmnisse, die Samit schilderte, ließen es zweifelhaft erscheinen, daß das FBI durch wahrheitsgemäße Angaben Moussaouis bei seiner Verhaftung tatsächlich wachgerüttelt worden wäre, wie die Staatsanwaltschaft behauptet.

Hätten die Anschläge verhindert werden können?

Nun aber hat Moussaoui der Jury eine Version seiner Verwicklung in die Terroranschläge präsentiert, die dem zentralen Argument der Anklagebehörde neue Kraft verleiht, daß die Angriffe hätten verhindert werden können, wenn Moussaoui damals die Wahrheit gesagt hätte. Er habe bei seiner Verhaftung gelogen, damit die Anschläge ausgeführt werden könnten, bestätigte Moussaoui auf Fragen von Spencer. Auch gab der Angeklagte zu, vom Aufenthalt von Al Qaida-Mitgliedern in den Vereinigten Staaten gewußt und 17 der 19 Flugzeugentführer aus gemeinsamen Tagen in Afghanistan gekannt zu haben.

Moussaouis Pflichtverteidiger, die der Angeklagte wie alle übrigen Amerikaner als „Feinde“ betrachtet, hatten schon geahnt, daß ein Auftritt ihres unberechenbaren Mandanten, dem Ziel seiner Lebensrettung nicht gerade dienlich sein würde. Moussaoui dürfe nicht als Zeuge vernommen werden, da er nur islamisches Recht anerkenne und das amerikanische Gericht belügen werde, um für die Sache Al Qaidas zu kämpfen, versuchte Strafverteidiger Gerald Zerkin die Aussage Moussaouis zu verhindern. Doch vergeblich: Richterin Brinkema glaubte der Versicherung des Angeklagten, daß er die Wahrheit sagen werde.

Widersprüchliche Angaben

Ob Moussaoui sein Versprechen hielt, ist freilich zweifelhaft. Zumindest widersprechen seine Angaben einer Darstellung des mutmaßlichen Architekten der Angriffe vom 11. September, Khalid Scheich Mohammed, der von den Amerikanern an einem unbekannten Ort gefangen gehalten wird. In einem 58 Seiten langen Verhörprotokoll, das die Verteidigung am Montag verlas, gab der Scheich an, daß Moussaoui für eine zweite Welle von Terrorangriffen zu einem späteren Zeitpunkt eingeplant gewesen sei.

An den Anschlägen vom 11. September hätten nur Flugzeugentführer aus dem Nahen Osten teilnehmen sollen, in der Hoffnung, daß Europäer wie Moussaoui bei den Vorbereitungen für die zweite Angriffswelle weniger Verdacht erregen würden. Auch befürchtete Khalid Scheich Mohammed, daß der redselige Moussaoui, den Al-Qaida-Mann Ramzi Binalshibh verraten würde, der maßgeblich an der Planung der Angriffe beteiligt war.

Für die Geschworenen stellt sich nun die Frage, welcher Darstellung sie mehr Glauben schenken, der von Moussaoui oder der von Khalid Scheich Mohammed. Richterin Brinkema wies die Jury darauf hin, daß sie womöglich schon in dieser Woche mit Verhandlungen darüber beginnen könne, ob Moussaoui mitverantwortlich für den Tod der fast 3000 Terroropfer vom 11. September sei und damit die Todesstrafe in Frage komme. Schließen sich die Geschworenen dieser Überzeugung der Staatsanwaltschaft an, müssen sie in einem zweiten Schritt klären, ob die Schuld des Franzosen so schwer wiegt, daß sie nur durch die Todesstrafe gesühnt werden kann. Ob ein Todesurteil ihm den Status eines Märtyrers verschaffen würde, ist nach Darstellung von Moussaoui noch nicht ausgemacht: Das komme darauf an, „ob man nach besten Kräften gekämpft hat“.

Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung
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