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Mord an Hrant Dink Türkei gesteht Mitschuld an Journalistenmord

25.08.2010 ·  Ankara hat erstmals eine Mitschuld des Staates an der Ermordung des türkisch-armenischen Journalisten Hrant Dink eingestanden. Dinks Familie hatte den türkischen Staat vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verklagt. Nun soll es eine gütliche Einigung geben.

Von Michael Martens, Istanbul
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Die türkische Regierung hat erstmals indirekt eine Mitschuld des Staates an der Ermordung des Journalisten Hrant Dink eingestanden und angekündigt, sie strebe eine mit Entschädigungen verbundene gütliche Einigung mit dessen Hinterbliebenen an. Die Familie hat den türkischen Staat vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg verklagt, weil dieser nichts zum Schutz Dinks unternommen habe, obwohl seine Gefährdung bekannt gewesen sei.

Wie die Zeitung „Hürriyet“ am Mittwoch berichtete, haben sich Außenminister Davutoglu, Justizminister Ergin und der für Inneres zuständige Minister Atalay darauf verständigt, der Familie diese Einigung auf Grundlage der Artikel 2 (Recht auf Leben) und 10 (Freiheit der Meinungsäußerung) der europäischen Menschenrechtskonvention anzubieten. Dies bedeute, dass die Türkei im Fall Dink ihr Versagen, das Leben und Recht auf freie Meinungsäußerung eines ihrer Staatsbürger zu wahren, eingestanden habe, so das Blatt.

„Herabwürdigung des Türkentums“

Der türkisch-armenische Journalist Dink war im Januar 2007 in Istanbul von einem zur Tatzeit Minderjährigen erschossen worden. Zuvor war er in seiner Heimat wegen angeblicher Verletzung des Artikels 301 der türkischen Verfassung („Herabwürdigung des Türkentums“) für schuldig befunden worden. Er hatte sich daraufhin an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gewandt, erlebte den Abschluss des Verfahrens jedoch nicht. Der Fall Dink geriet in der Türkei wieder in die Schlagzeilen, nachdem vor kurzem Auszüge aus der Außenministerium in Ankara ausgearbeiteten Verteidigung für das Verfahren in Straßburg öffentlich geworden waren.

So wurde bekannt, dass die Juristen des türkischen Außenamts Dink mit dem verstorbenen deutschen Neonazis Michael Kühnen verglichen, weil beide Männer Volksverhetzung betrieben hätten. Dieser Vergleich hatte in liberalen Kreisen der Türkei für Entsetzen und scharfe Kritik an Außenminister Davutoglu gesorgt. Der distanzierte sich ausdrücklich von der Argumentation und sagte, ihm sei die Verteidigungsstrategie seines Ministeriums erst mit einem Jahr Verspätung vorgelegt worden.

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Jahrgang 1973, politischer Korrespondent für südosteuropäische Länder mit Sitz in Istanbul.

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