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Missbrauchsfälle Benedikt XVI.: „Die volle Wahrheit unbeirrt aufdecken“

12.03.2010 ·  Benedikt XVI. vertraut auf die deutschen Bischöfe in ihrem Kampf gegen „pädagogische Übergriffe und sexuellen Missbrauch“. In einem Gespräch mit dem Vorsitzenden der deutschen Bischofskonferenz Zollitsch forderte der Papst weitere Aufklärung.

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Papst Benedikt XVI. vertraut auf die deutschen Bischöfe in ihrem Kampf gegen „pädagogische Übergriffe und sexuellen Missbrauch“. Nach einem knapp einstündigen Gespräch unter vier Augen mit dem Papst am Freitagmittag im Vatikan sagte der Vorsitzende der Bischofskonferenz Erzbischof Robert Zollitsch, ihm sei bei dem „brüderlichen und freundschaftlichen Gespräch uneingeschränkte Unterstützung“ zuteil geworden. Der Papst habe ihn ermutigt, den eingeschlagenen Weg weiter zu gehen. Alljährlich berichtet der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz nach ihrer Frühjahrsvollversammlung dem Papst über das Treffen. Diesmal stand der Missbrauchskandal im Mittelpunkt.

Der Papst habe die Bischöfe aufgefordert, „unbeirrt und mutig“ die „volle Wahrheit“ aufzudecken und weitere Fälle an den Tag zu bringen, selbst wenn sie längst verjährt seien. Die 2002 beschlossenen Leitlinien der Bischöfe zur Aufarbeitung habe der Papst als gute Maßgabe gewürdigt, sagte Zollitsch weiter. Die deutschen Bischöfe hatten den Bischof von Trier, Stefan Ackermann als Beauftragten für Missbrauchsfälle bestimmt. In jeder Diözese seien Vorkehrungen dafür getroffen, eine „Kultur des aufmerksames Hinsehens“ zu fördern. Nur noch in Österreich werde so viel dafür getan, um den Opfern und ihren Familien menschlich, therapeutisch und pastoral zu helfen.

„Wir stellen uns der Verantwortung“

Zollitsch begrüßte die Einladung zu einem Runden Tisch „aller“ betroffenen Gruppen in Berlin, so wie er es selbst schon vor zwei Wochen angeregt habe und bedankte sich bei Bundeskanzlerin Merkel sowie den Ministerinnen für Bildung und Familie für ihr Verständnis gegenüber den Bemühungen der Kirche. „Wir stellen uns der Verantwortung und können keinen der Fälle entschuldigen“. Es müsse freilich auch gesehen werden, dass die Übergriffe weit über die Kirche hinausreichten; aber auf Grund der moralischen Verantwortung der Kirche seien die Vorfälle im Rahmen kirchlicher Institutionen „besonders abscheulich“.

Zu der allgemein wieder beginnenden Debatte über das Zölibat und über eine Stärkung der Rolle der Frauen bei der Erziehungsarbeit, sagte Zollitsch, nach Auskunft der Experten hätten sexuelle Übergriffe und das Zölibat „nichts miteinander zu tun“. Papst Benedikt bekräftigte am Freitag sogar die Ehelosigkeit als „Gnadengabe“ und „prophetischen Hinweis auf das Reich Gottes“. Der Priester dürfe nicht auf den Sozialarbeiter reduziert werden. Zollitsch meinte zudem, über eine größere Rolle der Frau habe er mit dem Papst nicht gesprochen; auch nicht über Vorfälle im Umkreis der Regensburger Domspatzen, wo der Bruder des Papstes Jahrzehnte lang wirkte.

Noch kein Termin für Gespräch Leutheusser-Schnarrenberger und Zollitsch

Für das geplante Gespräch zwischen Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) und dem Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch, gibt es nach wie vor noch keinen Termin. Ein Ministeriumssprecher sagte am Freitag in Berlin, sein Haus sei „schon länger im Gespräch“ mit der Bischofskonferenz über das Thema des sexuellen Missbrauchs und zur Terminabsprache. Dabei gehe es auch um die konkrete Ausgestaltung des von der Ministerin vorgeschlagenen „Runden Tisches“ zur Aufarbeitung von Missbrauchsfällen in der Vergangenheit, so der Sprecher.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) ist nach Angaben der stellvertretenden Regierungssprecherin Sabine Heimbach überzeugt, dass das Gespräch von Leutheusser-Schnarrenberger und Zollitsch einen „wesentlichen Beitrag“ zur Diskussion über die Aufarbeitung leisten werde.

Weihbischof Jaschke: Zölibat nicht ursächlich

Der Hamburger Weihbischof Jaschke wandte sich unterdessen gegen die Vorstellung, die ehelose Lebensform der Priester stehe in ursächlichem Zusammenhang mit sexuellen Übergriffen Geistlicher auf Minderjährige. Allerdings könne die zölibatäre Lebensform Menschen anziehen, „die eine krankhafte Sexualität haben, die ihre Sexualität nicht integrieren können oder konnten“, sagte er dem Deutschlandfunk. Dann könne eine Gefahrensituation gegeben sein.

Jaschke befürwortete die schon während der Gemeinsamen Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland Mitte der siebziger Jahre erhobene Forderung, verheiratete Männer unter bestimmten Bedingungen zur Priesterweihe zuzulassen. Die Kirche müsse mit mehr Phantasie und mehr Großmut über Formen priesterlichen Lebens und der Leitung der Gemeinden nachdenken, äußerte der Weihbischof. Neben der „Grundform zölibatären Priestertums“ solle auch den Dienst eines verheirateten Menschen als Priester möglich gemacht werden.

Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch, hat nach seinem Treffen mit Papst Benedikt XVI. am Freitag im Vatikan eine Erklärung veröffentlicht. FAZ.NET dokumentiert Auszüge:

„Dabei habe ich den Heiligen Vater über die in den vergangenen Wochen bekanntgewordenen Fälle pädagogisch übergriffigen Handelns und sexuellen Missbrauchs an Minderjährigen in der katholischen Kirche Deutschlands informiert. Mit großer Betroffenheit und tiefer Erschütterung hat der Heilige Vater meinen Bericht zur Kenntnis genommen...

Wir fordern die Gemeinden und besonders die Verantwortlichen in unseren Schulen und der Jugendarbeit auf, eine Kultur des aufmerksamen Hinschauens zu pflegen...

Wir fordern Geistliche und Angestellte unserer Kirche sowie Ehrenamtliche zu einer Selbstanzeige auf, wenn Anhaltspunkte für eine Tat vorliegen. Wir informieren von uns aus die Strafverfolgungsbehörden. Darauf wird nur unter außerordentlichen Umständen verzichtet, etwa wenn es dem ausdrücklichen Wunsch des Opfers entspricht. Da die Zuordnung von staatlichem und kirchlichem Strafverfahren immer wieder falsch dargestellt wird, stelle ich nochmals klar: Im Fall des Verdachts sexuellen Missbrauchs gibt es ein staatliches und ein kirchliches Strafverfahren. Sie betreffen verschiedene Rechtskreise und sind voneinander völlig getrennt und unabhängig. Das kirchliche Verfahren ist selbstverständlich dem staatlichen Verfahren nicht vorgeordnet. Der Ausgang des kirchlichen Verfahrens hat weder Einfluss auf das staatliche Verfahren noch auf die kirchliche Unterstützung der staatlichen Strafverfolgungsbehörden.

Ich bin Papst Benedikt XVI. dankbar, dass er das entschiedene Handeln der Deutschen Bischofskonferenz nachdrücklich positiv unterstützt. Er ermutigt uns, den eingeschlagenen Weg der lückenlosen und zügigen Aufklärung konsequent fortzusetzen. Insbesondere bittet er darum, dass wir die Leitlinien kontinuierlich anwenden und da - wo notwendig - verbessern. Papst Benedikt XVI. hat ausdrücklich unseren Maßnahmenplan gewürdigt. Aus dem heutigen Gespräch gehe ich gestärkt hervor und bin zuversichtlich, dass wir auf dem Weg vorankommen, die Wunden der Vergangenheit zu heilen.“

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