28.06.2007 · Nach langem Ringen haben die EU und Washington einen Kompromiss über die Weitergabe von Informationen über Flugpassagiere gefunden. Die Amerikaner sollen weniger Daten von Fluglinien erhalten, diese aber länger als bislang speichern dürfen.
Von Horst Bacia und Stefan TomikDie Europäische Union und die Vereinigten Staaten haben sich nach langer Diskussion auf neue Regeln für die Weitergabe von Fluggastdaten an das amerikanische Ministerium für Heimatschutz geeinigt. Eine politische Übereinkunft zwischen den drei Chefunterhändlern wurde nach Angaben eines Sprechers der EU-Kommission bei einer Videokonferenz erreicht. Daran beteiligten sich Bundesinnenminister Schäuble als amtierender Vorsitzender des Ministerrats, Innen- und Justizkommissar Frattini und der amerikanische Minister für Heimatschutz Chertoff. Die politische Einigung soll nun in eine rechtliche Form gebracht und an diesem Freitag den 27 Mitgliedstaaten im Ausschuss der Ständigen Vertreter zur Zustimmung vorgelegt werden.
Vor dieser Entscheidung wollte sich der Sprecher nicht über Einzelheiten der neuen Vereinbarung äußern. EU-Diplomaten teilten aber mit, die Anzahl der zu übermittelnden Fluggastdaten - sogenannte Passenger Name Records - werde von derzeit 34 auf 19 verringert. Die Speicherdauer hingegen werde von derzeit dreieinhalb auf insgesamt 15 Jahre verlängert. Sieben Jahre lang könnten die Daten aktiv genutzt werden; weitere acht Jahre würden sie „ruhen“ und nur in besonderen Fällen herangezogen. Ursprünglich hatten die Vereinigten Staaten eine Speicherung von bis zu 50 Jahren vorgesehen. Unklar blieb zunächst, welche Maßnahmen im neuen Abkommen vorgesehen sind, um Verwendung, Weitergabe und Schutz der europäischen Daten in den Vereinigten Staaten zu gewährleisten - ein von Datenschützern wiederholt vorgetragenes Anliegen.
„Push“ statt „Pull“
Als vorbeugende Maßnahme zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus verlangt die Regierung in Washington seit November 2001 von allen Fluggesellschaften, die nach, von oder durch die Vereinigten Staaten fliegen, vorab Informationen über alle Passagiere. Das entsprechende amerikanische Gesetz war als Reaktion auf die Terroranschläge am 11. September entstanden.
Zu den zu übermittelnden Daten zählen etwa Name, Adresse, Kreditkartennummer, Reisepläne und Essgewohnheiten der Passagiere sowie die Nummer des zugewiesenen Sitzplatzes. Fluggesellschaften, die die geforderten Passagierdaten nicht übermitteln, drohen empfindliche Strafen von Geldbußen bis zum Entzug der Landeerlaubnis. Jährlich reisen etwa 10 Millionen Bürger aus der Europäischen Union über den Atlantik.
Als positiv wird bewertet, dass der bislang übliche direkte Zugang zu den Reservierungsdaten der Fluggesellschaften („Pull“) durch eine aktive Übermittlung („Push“) ersetzt werden soll. Während die amerikanischen Behörden beim „Pull“-Verfahren bislang Zugriff auf alle den Fluglinien zur Verfügung stehenden Informationen hatten, können beim „Push“-Verfahren durch die Verwendung von Filtern schon vorab bestimmte Daten ausgesondert und zurückgehalten werden.
Rechtssicherheit für die Fluggesellschaften
Die neue Vereinbarung war nötig geworden, weil der Europäische Gerichtshof das 2004 geschlossene Abkommen im Mai vergangenen Jahres aufgrund einer Klage des Europäischen Parlaments aus formalen Gründen annulliert hatte. Danach trat ein ebenfalls umstrittenes und von Datenschützern heftig kritisiertes Übergangsabkommen in Kraft, das Ende Juli ausläuft. Heimatschutzminister Chertoff hat die neuen Verhandlungen offensichtlich genutzt, um noch weitergehende Forderungen durchzusetzen.
Die EU dringt auf eine für alle Mitgliedstaaten geltende Übereinkunft mit Washington, damit bei der Übermittlung und Speicherung der angeforderten Informationen ein gewisser Datenschutz-Standard eingehalten wird. Für die Fluggesellschaften soll Rechtssicherheit geschaffen werden. Die Diskussion über das neue Abkommen gestaltete sich auch deshalb schwierig, weil der Datenschutz in vielen europäischen Ländern anders als in Amerika traditionell als besonders hohes Rechtsgut gilt.
Stefan Tomik Jahrgang 1974, Redakteur in der Politik der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.
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