07.12.2009 · Die Bundesregierung hat drei Monate nach dem umstrittenen Luftangriff bei Kundus angekündigt, die Angehörigen der Opfer zu entschädigen. Das Verteidigungsministerium prüft eine außergerichtliche Lösung, um einen langen Rechtsstreit zu vermeiden.
Die Bundesregierung wird die Angehörigen der zivilen Opfer des Luftangriffs in Nordafghanistan entschädigen. Das teilte ein Sprecher des Verteidigungsministeriums am Montag in Berlin mit. Wie die Entschädigung konkret umgesetzt werde, verhandele das Ministerium nun mit einem Anwalt der Angehörigen. Man habe sich am Montagmorgen an den Anwalt Karim Popal in Bremen gewandt, sagte der Sprecher.
Der deutsch-afghanische Rechtsanwalt Popal hat nach eigenen Angaben 78 Vollmachten von Hinterbliebenen des Luftschlags vom 4. September, bei dem bis zu 142 Menschen getötet und verletzt worden sind - darunter auch viele Zivilisten. Ein deutscher Oberst hatte amerikanische Kampfjets zur Bombardierung zweier von Taliban entführter Tanklastwagen nahe dem nordafghanischen Kundus angefordert.
Das Verteidigungsministerium teilte mit, es werde geprüft, ob es im Sinne der Angehörigen außergerichtlich eine Lösung geben könne, um einen möglicherweise jahrelangen Rechtsstreit zu vermeiden. Dazu gehöre die Frage, wer anspruchsberechtigt sei. „Fakt ist, es wird eine Lösung geben“, sagte der Sprecher.
Auch der Anwalt Popal hatte erklärt, er hoffe auf eine außergerichtliche Einigung mit der Bundesregierung. Scheitere sie, wolle er auf Schadenersatz wegen fehlerhaften und grob fahrlässigen Verhaltens der Bundeswehr klagen.