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Libyen hebt Todesurteile auf Erleichterung über die bezahlte Milde Libyens

18.07.2007 ·  Als „Schritt in die richtige Richtung“ hat Bulgarien die Entscheidung des Obersten Justizrates in Libyen bezeichnet, die gegen sechs bulgarische Staatsbürger verhängte Todesstrafe in eine lebenslange Haftstrafe umzuwandeln. Das Feilschen um die Gefangenen geht weiter.

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Als „Schritt in die richtige Richtung“ hat Bulgarien am Mittwoch die Entscheidung des Obersten Justizrates in Libyen bezeichnet, die gegen sechs bulgarische Staatsbürger verhängte Todesstrafe in eine lebenslange Haftstrafe umzuwandeln. Der Fall werde aber erst abgeschlossen sein, „wenn unsere Mitbürger bulgarischen Boden betreten“, sagte der bulgarische Parlamentspräsident Pirinski.

Die Verurteilten, fünf bulgarische Krankenschwestern und ein palästinensischer Arzt, dem im Juni die bulgarische Staatsangehörigkeit verliehen wurde, waren 1999 verhaftet worden. Laut libyscher Darstellung tragen sie die Verantwortung dafür, dass mehr als 400 in einem Krankenhaus in Bengasi behandelte Kinder mit dem HI-Virus infiziert wurden. Vorbedingung zur Aufhebung des Todesurteils war eine Einigung über die Zahlung von je einer Million Dollar an die Familien dieser Kinder. Zu der Frage, woher dieses Geld stamme, gab es widersprüchliche Angaben. Es komme vor allem aus Libyen hieß es meist, doch einige Beobachter in Sofia wollten wissen, dass britische und amerikanische Ölkonzerne maßgebliche Summen beigesteuert hätten.

EU: Nicht an Freikauf beteiligt

Die Europäische Union hat offenbar keinerlei finanzielle Entschädigungszusagen gegeben. EU-Außenkommissarin Ferrero-Waldner sagte am Mittwoch gegenüber bulgarischen und österreichischen Hörfunksendern, dass die Kompensationszahlungen nicht von der EU stammten. Sie kämen „von der Gaddafi-Stiftung, es ist libysches Geld“.

Das oberste libysche Gericht hat das Todesurteil gegen die fünf bulgarischen Krankenschwestern und den palästinensischen Arzt bestätigt, denen der Tod mehrerer Hundert Kinder angelastet wird. Dennoch besteht Hoffnung. Der Oberste Justizrat des Landes kann das Urteil noch aufheben.

Ihre Sprecherin bekräftigte in Brüssel, die Kommission sei in den gesamten Prozess, aber nicht in die Gespräche mit den Opfern über die Entschädigung einbezogen; die Kommission habe 2,5 Millionen Euro für den zur Behandlung der Opfer und zum Ausbau des Krankenhauses in Bengasi im Jahr 2005 eingerichteten Fonds bereitgestellt. Zu dem Fonds haben auch mehrere EU-Länder und Unternehmen Geld beigesteuert. Ein weiterer Fonds, der „Internationale Fonds für Bengasi“ solle künftig weitere Hilfen leisten. Der französische Staatspräsident Sarkozy will so bald wie möglich nach Tripolis reisen, um die Rückkehr der Bulgaren zu beschleunigen. Revolutionsführer Gaddafi habe ihn eingeladen, sagte Sarkozys Sprecher. Außenminister Steinmeier, der während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft zu vermitteln versucht hatte, äußerte sich erleichtert. Er hoffe auf eine baldige Heimkehr der Bulgaren.

Feilschen um die Gefangenen geht weiter

Der bulgarische Generalstaatsanwalt Weltschew will sich um eine rasche Überstellung bemühen. Das sei möglich, da Bulgarien und Libyen in den achtziger Jahren ein Rechtsbeistandsabkommen unterzeichnet haben, hieß es in Sofia. Formal müssten die Verurteilten ihre Strafe dann in Bulgarien verbüßen.

Es wird jedoch erwartet, dass Staatspräsident Parwanow im Falle einer Überstellung der öffentlichen Meinung in Bulgarien Rechnung trägt und von einer Bestimmung in Artikel 98 der bulgarischen Verfassung Gebrauch macht, die ihm die Begnadigung von Verurteilten erlaubt. Allerdings könnte ein umgehender Straferlass in Libyen als Affront empfunden werden und sich negativ auf die Lage der bulgarischen Gastarbeiter dort auswirken. In Libyen sollen noch mehrere tausend Bulgaren beschäftigt sein.

Vorerst äußern sich Minister der Sofioter Regierung daher auch nur vage zu einer möglichen Amnestie. Befragt, ob mit einer umgehenden Begnadigung zu rechnen sei, teilte der bulgarische Außenminister Kalfin nur mit, „alle juristischen Optionen“ seien möglich. Allerdings ist nicht sicher, ob mit einer raschen Überstellung überhaupt gerechnet werden kann. „Über diese Prozeduren gibt es viele Unklarheiten“, so Kalfin am Montag. Auch der bulgarische Anwalt der Angeklagten warnte, die Entscheidung des Obersten Justizrates bedeute nicht, dass seine Mandanten nun „automatisch“ nach Bulgarien zurückkehren können.

Weitere Verfahren

Dazu passen die Worte des libyschen Außenministers Shalgam, der am Mittwoch mit der Aussage zitiert wurde, dass „neue Umstände“ eine Rückkehr der Krankenschwestern und des Arztes behindern könnten. Tatsächlich sieht das bulgarisch-libysche Rechtsabkommen zwar vor, dass im jeweils anderen Land Verurteilte ihre Haft in ihrem Heimatland verbüßen können. Doch ermöglicht es eine Überstellung nur dann, wenn gegen die Betreffenden keine weiteren Verfahren anhängig sind.

Gegen die Bulgaren laufen derzeit in Libyen jedoch mehrere andere Prozesse, auf deren Verlauf die Strafumwandlung durch den Obersten Justizrat formal keinen Einfluss hat. Erst an diesem Mittwoch wurden die Bulgaren von Verleumdungsvorwürfen freigesprochen, die ein libyscher Polizeioffizier gegen sie erhoben hatte, nachdem sie nachträglich ausgesagt hatten, von ihm durch Folterungen mit Elektroschocks zu Geständnissen gezwungen worden zu sein. Zudem sind noch Einzelklagen einer Familie anhängig, deren in Bengasi mit HIV infizierte Töchter an Aids gestorben sind.

Laut Darstellung bulgarischer Diplomaten sind diese Verfahren ein Instrument des Regimes in Tripolis, um den Fall weiter als Druckmittel gegen die EU und den Westen einzusetzen. „Libyen hat Geiseln genommen, um Forderungen durchzusetzen. Das kann noch lange so weitergehen“, hieß es dazu inoffiziell. Schlimmstenfalls könne sich die Angelegenheit sogar noch Jahre hinziehen, wenn Tripolis ein Junktim zwischen den Bulgaren und dem Fall des zu lebenslanger Haft verurteilten libyschen Lockerbie-Attentäters Megrahi konstruieren sollte. Im vergangenen Monat war seinem Antrag auf ein Berufungsverfahren stattgegeben worden.

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