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KZ-Wächter Gericht stoppt Demjanjuks Auslieferung

14.04.2009 ·  John Demjanjuk war schon auf dem Weg nach Deutschland. Dann stoppte ein amerikanisches Berufungsgericht die Auslieferung des ehemaligen KZ-Wächters wegen dessen Gesundheitszustandes.

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Das juristische Tauziehen um die Auslieferung des mutmaßlichen NS-Kriegsverbrechers John Demjanjuk geht weiter: Ein Berufungsgericht in den Vereinigten Staaten stoppte die Auslieferung nach Deutschland am Dienstag bis auf weiteres - nur rund eine Stunde nachdem der 89-Jährige bereits von Beamten der Einwanderungsbehörden aus seinem Haus in Ohio abgeholt worden war.

Sein Sohn John Demjanjuk Jr. hatte sich mit einem weiteren Antrag an das Gericht gewandt. Sein Vater sei bei schlechter Gesundheit, könne nicht laufen und nicht reisen, sagte John Demjanjuk Jr.

Prozess soll in München stattfinden

Demjanjuk wurde zuvor in einem Rollstuhl aus dem Haus gebracht und in Anwesenheit von Angehörigen in ein wartendes Fahrzeug gesetzt. Ein Arzt und eine Krankenschwester begleiteten die Beamten. Nach Angaben von Angehörigen wurde Demjanjuk in ein Gebäude der Bundesbehörden in Cleveland gebracht. Demjanjuks Sohn kritisierte, die Beamten seien ohne vorherige Ankündigung und ohne einen versprochenen Rettungswagen vorgefahren. Sein Vater werde nicht mehr lang genug für einen Prozess in Deutschland leben, sagte John Demjanjuk Jr. Er würde in ein Krankenhaus, aber „niemals vor Gericht kommen“.

Die Münchner Staatsanwaltschaft will dem gebürtigen Ukrainer wegen Beihilfe zum Mord an 29.000 Juden den Prozess machen. Demjanjuk soll 1943 als KZ-Aufseher im deutschen Vernichtungslager Sobibor in Polen Menschen von den Zügen in die Gaskammern getrieben haben. Er bestreitet das.

„Es könnte sein, dass er (Demjanjuk) morgen kommt“, hatte sein Münchner Anwalt Günther Maull vor der Gerichtsentscheidung in den Vereinigten Staaten am Dienstag erklärt. Ein Sprecher des Bundesjustizministeriums in Berlin sagte, Demjanjuk werde „in den nächsten Tagen“ in Deutschland erwartet. Der Berufungsausschuss der amerikanischen Einwanderungsbehörde hatte am Karfreitag Demjanjuks Antrag abgelehnt, das Abschiebeverfahren neu aufzurollen. Sein Sohn hatte daraufhin Rechtsmittel beim Berufungsgericht in Ohio eingelegt.

Pflichtverteidiger Maull sagte, aus den übermittelten Blutwerten Demjanjuks lasse sich keine Haft- oder Verhandlungsunfähigkeit ablesen. Dazu sei eine ärztliche Untersuchung erforderlich. Eine von Demjanjuks Wahlverteidiger Ulrich Busch angekündigte Haftbeschwerde war am Dienstagmittag noch nicht beim Amtsgericht München eingegangen, wie eine Sprecherin sagte.

Demjanjuk war nach dem Krieg in einem bayerischen Flüchtlingslager untergetaucht und 1952 in die Vereinigten Staaten ausgewandert. Er erhielt 1958 die amerikanische Staatsbürgerschaft, die ihm später aberkannt wurde. 1986 lieferten ihn die Vereinigten Staaten an Israel aus, zwei Jahre später wurde er wegen Verbrechen im Vernichtungslager Treblinka als „Iwan der Schreckliche“ zum Tode verurteilt. Der Oberste Gerichtshof in Israel hob das Urteil jedoch 1993 auf, weil die Staatsanwaltschaft aus russischen Quellen erfahren hatte, dass möglicherweise eine Verwechslung vorliegt.

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