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Kurden in Deutschland „Steuern“ für die PKK

15.04.2005 ·  Offiziell haben sie der Gewaltanwendung abgeschworen, doch in Wirklichkeit unterdrücken kurdische Extremisten ihre Landsleute in Deutschland, um Geld einzutreiben. Wer nicht zahlt, macht sich „strafbar“.

Von Reinhard Müller, Karlsruhe
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Es ist still geworden um die PKK. Vorbei sind die Zeiten, da die kurdische Arbeiterpartei unter ihrem Führer Öcalan Gewalt auf deutsche Straßen trug. Vor zehn Jahren hielten PKK-Anhänger mit Selbstverbrennungen und Autobahnblockaden Bürger und Polizei in Atem. Die nach Unabhängigkeit für die Kurden strebende Organisation hatte seit 1983 einen Guerrillakrieg gegen die türkische Armee geführt, in dem etwa 30.000 Menschen starben.

Auch in europäischen Ländern fiel die PKK immer wieder durch Gewalttaten auf. Mittlerweile ist Öcalan, der die PKK 1978 gegründet hatte, in der Türkei inhaftiert. Terrorakte hat die in Deutschland seit 1993 verbotene „Partei“ hierzulande seit langem nicht mehr verübt - wenngleich Öcalan offenbar vom Gefängnis aus weiterhin großen Einfluß auf die PKK nimmt.

Kriminelle Führungsclique

Wie aktiv die Organisation hierzulande noch ist, zeigen wiederkehrende Meldungen der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe, welche die Verhaftung von PKK-Funktionären anzeigen. Innerhalb der PKK existiert nach Ansicht der Karlsruher Behörde und deutscher Gerichte weiterhin eine kriminelle Vereinigung. Seit 1996 ist sie allerdings nicht mehr auf die Verübung von Mord und Brandanschlägen gerichtet, wird also nicht mehr als terroristische Vereinigung eingestuft. Sie hat sich angepaßt - und ist doch verantwortlich für eine Art Parallelgesellschaft in Deutschland.

Das „Heimatbüro“ der PKK hat die Aufgabe, die Kämpfer in Kurdistan zu unterstützen, ihnen Ausrüstung und personellen Nachschub zukommen zu lassen, verletzte Aktivisten nach Europa zu schleusen und einen Kurierdienst zu pflegen. Kader werden für ihre Reisen durch Europa mit falschen Ausweisen versorgt. Die PKK besetzt zwar zur Zeit keine türkischen Konsulate mehr. Ihre kriminelle Führungsclique maßt sich aber weiterhin eine Art Strafgewalt über die in Deutschland lebenden Kurden an, die sie durch Bedrohung, Freiheitsberaubung, Erpressung und Körperverletzung zur Entrichtung von Abgaben zwingt.

Strafbares Vertrauen

Zehn Millionen Euro werden Jahr für Jahr hierzulande eingetrieben. Davon fließt ein Teil in die hiesigen Strukturen, das meiste wird in die Türkei geschickt. Die PKK sieht jeden Kurden - in Deutschland leben etwa 500.000 - als verpflichtet an, diese Art von „Steuer“ zu zahlen. Nicht wenige kommen dem nach, viele Familien haben schließlich Angehörige im Kampf gegen türkische Sicherheitskräfte verloren.

Wer sich sträubt, wird unter Druck gesetzt. Wird die „Steuer“ (so wird sie von Betroffenen tatsächlich genannt) nicht gezahlt, so ist das in den Augen der PKK-Führer eine Straftat. Strafbar in diesem Sinne macht sich auch, wer sich der Polizei anvertraut.

Kein Privatleben, keine Heirat

Dem kommen die staatlichen Strafverfolger nur schwer bei. Zwar rechnen es sich die Ermittler als Erfolg an, daß es hierzulande in letzter Zeit keine gemeingefährlichen Straftaten mehr gegeben hat und Deutschland in den Augen der PKK offenbar als schwieriges Pflaster gilt. Doch heißt es zugleich: „Die passen ihr Handeln unserem Erkenntnisstand an.“

Die Führungsstrukturen sind beweglich. Die PKK hat Deutschland für ihre Zwecke in drei Sektoren eingeteilt. Darunter gibt es zwanzig Gebiete mit jeweils fünf Räumen. Den Kadern wird verboten, ein Privatleben zu führen und zu heiraten. Es kommt vor, daß jemand eingesperrt wird mit der Vorgabe, eine „Selbstkritik“ zu verfassen. Mehr als 30 führende Funktionäre des Führungszirkels sind in Deutschland im Visier der Bundesanwaltschaft.

„Friedenskurs“ als taktisches Mittel?

Sobald einer der Angehörigen dieser kriminellen Vereinigung identifiziert ist, was einige Schwierigkeiten bereitet, wird er verhaftet. 53 Anklagen gab es in den vergangenen zehn Jahren, und fast alle endeten mit Verurteilungen zu Haftstrafen. Doch hat das offenbar kaum abschreckende Wirkung: „Die kommen raus und machen weiter“, heißt es in der Bundesanwaltschaft. Zudem konnte die Verfolgung von PKK-Mitgliedern in der Türkei in der Vergangenheit durchaus einen Asylgrund darstellen.

Ist der von der PKK verkündete „Friedenskurs“ nur ein taktisches Mittel, wie die Strafverfolger vermuten? Der Bundesgerichtshof hatte erst im vergangenen Oktober im Verfahren gegen einen „Gebietsverantwortlichen“ darüber zu entscheiden, ob die Organisation noch bis März 2002 auf die Begehung demonstrativer Gewalttaten gerichtet gewesen sei. Das Oberlandesgericht Celle hatte das so gesehen. Es hatte, wie es in seinem Urteil ausführte, nicht klären können, ob die Führungsebene der PKK in Deutschland die Kursänderung im Jahr 2000 in ernst gemeinter Absicht verfolgt habe, ihre Ziele künftig friedlich zu verfolgen.

„Kurdisches Kampfgebiet“

Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs mußte - im Zweifel für den Angeklagten - davon ausgegangen werden, daß die Absage an demonstrative Gewalttaten ernst gemeint sei. Die Karlsruher Richter stellten aber nicht in Abrede, daß sich die kurdische Organisation vorbehalten habe, zu Gewalttaten zurückzukehren.

Doch selbst wenn die PKK im „kurdischen Kampfgebiet“ zur Gewaltanwendung zurückkehren sollte, so der Bundesgerichtshof, sei das noch nicht gleichbedeutend mit der Wiederaufnahme von Gewalttaten in Deutschland. Deshalb muß sich das Oberlandesgericht in diesen Tagen noch einmal mit dem Strafmaß befassen. An dem Schuldspruch gegen den PKK-Führer änderte das freilich nichts. Denn eine kriminelle Vereinigung innerhalb der PKK-Führung gebe es schon wegen des „Strafsystems“.

Quelle: F.A.Z., 08.04.2005, Nr. 81 / Seite 3
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Jahrgang 1968, Redakteur in der Politik, zuständig für „Staat und Recht“.

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