Home
http://www.faz.net/-gq5-74o52
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Kosovo Die Angst der Zeugen

 ·  Der frühere Führer der „Befreiungsarmee Kosovo“ Ramush Haradinaj steht wegen Folterverdachts vor dem UN-Kriegsverbrechertribunal. Doch zahlreiche Zeugen wurden eingeschüchtert. Wer gegen Haradinaj aussagen könnte, will das nicht tun.

Artikel Bilder (2) Lesermeinungen (2)
© AFP Im Kosovo herrscht vor dem Urteilsspruch eine unsichere Anspannung

Wie auch immer die Richter des UN-Kriegsverbrechertribunals für das ehemalige Jugoslawien entscheiden werden, eines ist sicher: Ihr Urteil wird wieder einmal hohe Wellen schlagen auf dem Balkan. An diesem Donnerstag, knapp zwei Wochen nach dem Freispruch des ehemaligen kroatischen Generals Ante Gotovina, wird der frühere kosovarische Freischärlerführer Ramush Haradinaj vor den Richtern in Den Haag stehen. Wird auch er freigesprochen, werden Jubel im Kosovo und Empörung in Serbien die Folge sein. Befindet man ihn für schuldig, werden sich die Szenen von Freude und Wut gleichsam spiegelverkehrt abspielen.

Die Anklage beschuldigt Haradinaj und zwei Mitangeklagte, zwischen März und September 1998 - also im Jahr vor dem Eingreifen der Nato in den Kosovo-Konflikt - Kriegsverbrechen im Kosovo begangen zu haben. Haradinaj war damals ein gefürchteter regionaler Befehlshaber der kosovo-albanischen „Befreiungsarmee Kosovo“ (UÇK). Seine Machtbasis lag im Westen des Kosovos. Im März 2005 erhob das Haager Tribunal Anklage gegen ihn. Er war zu diesem Zeitpunkt Regierungschef des Kosovos, das seinerzeit noch unter UN-Verwaltung stand, aber mit westlicher Unterstützung schon die endgültige Loslösung von Serbien vorbereitete.

Peiniger auf Fotos wiedererkannt

Nach Veröffentlichung der Anklageschrift trat Haradinaj zurück und stellte sich dem Gericht. Drei Jahre später, im April 2008, wurden er und ein Mitangeklagter freigesprochen. Die Richter sahen es zwar als erwiesen an, dass viele der in der Anklageschrift geschilderten Verbrechen sich ereignet hatten. Doch zeigten sie sich nicht davon überzeugt, dass die Anklage die Verwicklung der insgesamt drei Angeklagten in systematische Vertreibungen überzeugend belegt habe. Der dritte Angeklagte wurde allerdings für schuldig befunden, zwei kosovo-albanische Gefangene der UÇK gefoltert zu haben, die er der Kollaboration mit den Serben verdächtigte. Die Gefangenen hatten ihren Peiniger auf Fotos wiedererkannt, und auch sonst sahen die Richter die Beweislage als eindeutig an. Der Mann erhielt eine Haftstrafe von sechs Jahren.

Haradinaj hingegen kehrte im Triumph nach Prishtina zurück. Der Freispruch wurde allerdings 2010 von der Berufungskammer des Tribunals zugunsten einer partiellen Wiederaufnahme des Verfahrens aufgehoben. Die Richter der Berufungskammer vertraten die Ansicht, dass während des ursprünglichen Prozesses zu wenig getan worden sei, um der „erheblichen“ Einschüchterung von Zeugen der Anklage zu begegnen. So seien die Aussagen von zwei als besonders wichtig geltenden Zeugen nicht mehr gehört worden, obwohl sie für den Prozess womöglich von entscheidender Bedeutung hätten sein können. Dies komme einem „Justizirrtum“ gleich, so die Richter der Berufungskammer.

Mit harter Hand für Ruhe und Stabilität gesorgt

Das Wiederaufnahmeverfahren läuft seit August 2011. Laut Anklageschrift haben „Haradinaj et al“ systematisch Serben und Roma, aber auch der Kollaboration mit dem serbischen Staat bezichtigte Albaner gefoltert oder foltern lassen. Zur Last gelegt werden ihnen zudem systematische Vertreibungen von Serben und Roma. Zu besonders schweren Verbrechen kam es in einem improvisierten Gefangenenlager der UÇK, in dem mehrere Insassen an den Folgen der Folterungen starben, denen sie dort ausgesetzt waren. Andere Häftlinge wurden ermordet. Als serbische Truppen das ihrer Kontrolle entglittene Gebiet im September 1998 zwischenzeitlich zurückeroberten, entdeckten Belgrader Gerichtsmediziner 32 Leichen von Opfern solcher Verbrechen in der Nähe eines Kanals. Die Anklage hielt diese offiziellen serbischen Befunde aus der Herrschaftszeit des Belgrader Kriegstreibers Slobodan Milošević für ausreichend belastbar, um sie in ihre Anklage aufzunehmen.

Charakteristisch für den Haradinaj-Prozess sind jedoch nicht die einzelnen in der Anklageschrift aufgezählten Verbrechen, sondern die offenkundig systematische Einschüchterung von Zeugen der Anklage. Die Übergriffe und Drohungen gegen Aussagewillige werden allgemein im Zusammenhang mit der viel kritisierten Entscheidung des Gerichts vom Sommer 2005 gesehen, Haradinaj bis zum Beginn seines Prozesses wieder auf freien Fuß zu setzen und ihm eine Rückkehr in das Kosovo zu gestatten. Später wurde ihm sogar erlaubt, sich wieder politisch zu betätigen. Dies entsprach unter anderem den politischen Wünschen der Vereinigten Staaten sowie der UN-Verwaltung im Kosovo, die damals noch für die Verwaltung der Provinz verantwortlich war. Man wollte, dass Haradinaj im Westen des Kosovos, wo sein Ansehen bei den Albanern groß ist, in der entscheidenden Phase vor der Proklamation der Unabhängigkeit mit harter Hand für Ruhe und Stabilität sorgte.

Angst vor einer Aussage

Mehrere Chefs der UN-Übergangsverwaltung für das Kosovo, Unmik, arbeiteten eng mit Haradinaj zusammen, einer bezeichnete ihn gar öffentlich als „Freund“. Das Vertrauen von im Kosovo lebenden Zeugen der Anklage gegen Haradinaj in ihre eigene Sicherheit wurde dadurch nicht größer. Erst im Februar 2007 musste Haradinaj wieder nach Den Haag zurückkehren, da sein Prozess begann. Der endete zwar mit einem Freispruch, doch blieb in Erinnerung, dass die Richter schon in ihrer Einleitung zur Urteilsbegründung feststellten, das Verfahren sei von schweren Einschüchterungsversuchen gegen Zeugen begleitet gewesen. Es habe „bezeichnende Schwierigkeiten“ gegeben, die Aussagen einer großen Zahl von Zeugen sicherzustellen. Viele gaben an, Angst vor einer Aussage gegen Haradinaj zu haben. „Die Kammer erhielt den starken Eindruck, dass der Prozess in einer Atmosphäre abgehalten wurde, in der sich Zeugen unsicher fühlten“, stellten die Richter fest.

Nicht nur nach Darstellung des Gerichts hat das vor allem mit den kosovarischen Clanstrukturen zu tun, die es erschwerten, den Zeugen Anonymität zu garantieren. Zwar erhielten fast drei Dutzend Zeugen während des Prozesses besonderen Schutz, doch wer als Kosovo-Albaner gegen UÇK-Größen aussagt, ist nur in einem Fall wirklich sicher: Wenn er das Kosovo verlässt und in einem anderen Land, vorzugsweise außerhalb Europas, eine neue Identität annimmt. Im Kosovo mit seinen zwei Millionen Einwohnern kann niemand einem Zeugen Sicherheit garantieren.

  Weitersagen Kommentieren Merken Drucken
Weitersagen

Jahrgang 1973, politischer Korrespondent für südosteuropäische Länder mit Sitz in Istanbul.

Jüngste Beiträge

Eine neue Qualität des Terrors

Von Peter Sturm

Attentate brauchen Öffentlichkeit. In London hat der Terror nun eine neue Stufe der Selbstinszenierung erklommen. Mehr 11 13