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Korruptionsprozeß Keine Beweise, Tat verjährt: Berlusconi freigesprochen

10.12.2004 ·  Ein Mailänder Gericht hat am Freitag abend den italienischen Ministerpräsidenten Berlusconi vom Vorwurf der Korruption freigesprochen. Dennoch kündigte sein Verteidiger Berufung gegen Teile des Urteils an.

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Der erste Strafsenat des Mailänder Justizpalastes hat am Freitag abend den italienischen Ministerpräsidenten vom Vorwurf der aktiven Bestechung freigesprochen. „Besser spät als gar nicht“, sagte Berlusconi zum Freispruch nach fast fünfjähriger Prozeßdauer. Er sei sich stets sicher gewesen, keine Straftat begangen zu haben. Die Staatsanwaltschaft hatte acht Jahre Haft gefordert, die Verteidigung auf Freispruch plädiert. Berlusconi war am Freitag nicht vor Gericht erschienen.

In dem sogenannten SME-Prozeß sah das Gericht, unter dem Vorsitzenden Francesco Castellano und mit den jungen Richterinnen Stefania Abbate und Fabiana Mastrominico, keinen Beweis dafür, daß Berlusconi Anfang der neunziger Jahre als Haupteigentümer der „Fininvest“-Gesellschaft römische Richter zugunsten seiner privaten Interessen bestochen habe. Die drei Richter entschieden nach mehr als 24stündigen Beratungen, daß Berlusconi in einem Anklagepunkt unschuldig sei und in dem anderen Fall inzwischen Verjährung eingetreten sei.

Die richterliche Feststellung, daß einer der Fälle verjährt ist, reicht der Verteidigung Berlusconis offenbar nicht. Sie will auch in dieser Angelegenheit einen Freispruch erwirken und kündigte deshalb an, gegen Teile des Urteils Berufung einzulegen.

Umstrittene Privatisierung

Das Gericht folgte damit nicht dem Antrag der Staaatsanwältin Ilda Boccassini, die für Berlusconi eine Freiheitsstrafe von acht Jahren gefordert hatte. Die Anklage gegen Berlusconi - und der Name des Prozesses - geht zurück auf eine umstrittene Privatisierung des defizitären SME-Konzerns, in der die Lebensmittel-Aktivitäten innerhalb der staatlichen IRI-Gruppe gebündelt wurden.

Die IRI-Gruppe stand damals unter der Leitung von Romano Prodi, dem späteren italienischen Ministerpräsidenten, EU-Kommissionspräsidenten und jetzigen Sprecher der Linksopposition in Italien.

Die 1985 getroffene Verkaufsvereinbarung der IRI-Gruppe mit der Buitoni-Lebensmittel-Gesellschaft des bekannten Unternehmers und jetzigen Haupteigentümers der linksliberalen Zeitung „Repubblica“, De Benedetti, wurde vor römischen Gerichten in zwei Instanzen für ungültig erklärt.

Richter auf der Gehaltsliste?

Später hieß es, die Urteile der römischen Richter, Squillante und Verde, seien gekauft; Berlusconis „Fininvest“-Gesellschaft habe hohe Magistrati der römischen Justiz gleichsam „auf der Gehaltsliste“ und beeinflusse diese mit Hilfe der Rechtsanwälte Previti und Pacifico, wie es in der Anklage hieß.

Der im März 2000 aufgenommene Prozeß belastete die italienische Innenpolitik und das Ansehen des Regierungschefs in hohem Maß. Der Versuch der Regierungskoalition im Juni 2003, durch ein neues Immunitätsgesetz - das den fünf höchsten Amtsträgern der Republik Schutz vor Strafverfolgung während ihrer Amtszeit gewähren sollte - den Prozeß zu suspendieren, wurde vom obersten Verfassungsgericht Anfang dieses Jahres als illegitim zurückgewiesen.

Der auf Berlusconi konzentrierte Prozeß konnte nach einer Unterbrechung von zehn Monaten im April dieses Jahres wieder aufgenommen werden. Die Anklagen gegen die anderen Beschuldigten wurden getrennt verhandelt und mit Verurteilungen abgeschlossen.

„Keine Zeit für die Details“

Berlusconi hatte bereits klargemacht, daß er auch im Falle einer Verurteilung in erster Instanz nicht an einen Rücktritt denke. Seit seinem Eintritt in die Politik 1993 hatte Berlusconi immer wieder Ärger mit der Justiz: Bestechung von Polizisten und Richtern, Steuerhinterziehung, Bilanzfälschung, illegale Parteienfinanzierung (siehe: Die bisherigen Prozesse gegen Berlusconi).

Der Zeitung „Corriere della Sera“ hatte er vor der Verkündung des Urteils gesagt, er rechne fest mit einem Freispruch. Eine Verurteilung sei undenkbar. Er glaube nicht, daß es ein Urteil geben werde, „das die politische Lage im Land verändern könnte.“ Er sei an den „Überheblichkeiten“ des Gerichts nicht interessiert und habe im übrigen auch keine Zeit, sich mit den Einzelheiten zu befassen.

Seit vier Jahren tobt die Justizschlacht in Mailand. Kaum ein anderes Thema hat das Land, die Medien und die politische Klasse des Landes so sehr in Wallung versetzt. Die streitbare Staatsanwältin Ilda Boccassini, 53 Jahre alt, rothaarig, wurde von manchen Kommentaren in Rom schon fast als Volksheldin im Kampf gegen Korruption verehrt, von anderen als „Ilda la rossa“, als rote Ilda, geschmäht.

Akribisch und penibel, leidenschaftlich und furchtlos suchte die zierliche Juristin in dem Mammut-Prozeß die verschlungene Kette von Banktransfers zu rekonstruieren, über die Berlusconis Fininvest-Konzern Bestechungsgelder an Richter geschleust haben soll.

Pikant: Der Staat als Nebenkläger

Pikant und mißlich für Berlusconi war es auch, daß sogar der Staat als Nebenkläger in dem Prozeß aktiv wurde. Er verlangte einen saftigen Schadensersatz von dem Angeklagten - gleichsam für den moralischen Schaden, der durch die mutmaßlichen Bestechungsgelder entstanden sei.

Quelle: hjf; @ura mit Material von dpa/AFP
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