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Kampf gegen Terror Die Gespenstergefangenen der CIA

21.01.2005 ·  Der „Fall Masri“ könnte ein weiterer Beleg sein für die Praxis der CIA, mutmaßliche Terroristen in Länder zu entführen, in denen bei Verhören Folter droht. „Bis zu Hundert Gefangene“ würden versteckt, schätzen selbst amerikanische Miltärs.

Von Katja Gelinsky, Washington
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Als „gewaltig“ hat in München der Leitende Staatsanwalt Martin Hofmann die politische Dimension eines Entführungsfalls bezeichnet, in dem die Staatsanwaltschaft ermittelt.

Es geht um den Vorwurf Khaled el Masris, er sei unter Beteiligung amerikanischer Ermittler nach Afghanistan geflogen worden, wo er monatelang wegen seiner angeblichen Rolle als ranghohes Mitglied der Terrororganisation Al Qaida verhört und dabei schwer mißhandelt worden sei.

Verhöre in Ländern, in denen Folter droht

Masris Anwalt vermutet, sein Mandant sei Opfer einer Praxis des amerikanischen Auslandsnachrichtendienstes CIA geworden, die es nach Darstellung der amerikanischen Regierung gar nicht gibt: der Entführung mutmaßlicher Terroristen in Länder, in denen bei Verhören Folter droht (“extraordinary rendition“).

Auch der Australier Mamdouh Habib, dessen Freilassung aus dem Militärgefängnis von Guantánamo die Regierung Bush kürzlich angekündigt hat, beschuldigt die CIA, sie habe sich im Kampf gegen den Terrorismus der Hilfe von Staaten bedient, die es mit dem Folterverbot nicht so genau nähmen.

Klagen gegen amerikanische Regierung

Habib wurde im Herbst 2001 in Pakistan gefangengenommen und, wie er sagt, ein halbes Jahr später in Zusammenarbeit ägyptischer und amerikanischer Ermittler nach Ägypten gebracht, wo er aufgewachsen ist. In seiner Klage gegen die Vereinigten Staaten behauptet Habib, er sei in Ägypten sechs Monate lang, unter anderem mit Elektroschocks, gefoltert worden.

Auch die Familie des Amerikaners Ahmed Abu Ali, der seit Juni 2003 ohne anwaltlichen Beistand in Saudi-Arabien gefangengehalten wird, hat Klage gegen die amerikanische Regierung eingereicht. Sollte die Darstellung seiner Angehörigen zutreffen, setzt die amerikanische Regierung selbst eigene Staatsangehörige, die sie des Terrorismus verdächtigt, der Foltergefahr im Ausland aus. So behaupten Alis Eltern, ihr Sohn sei auf Betreiben amerikanischer Ermittler in Saudi-Arabien verhaftet und gefoltert worden.

Geistergefangenen an unbekannten Orten

Fälle wie die von Masri, Habib und Ali scheinen nach dem, was amerikanische und britische Medien über die Aktivitäten der CIA im Kampf gegen den Terrorismus berichtet haben, die Spitze des Eisbergs zu sein.

Angeblich hat die CIA seit den Anschlägen vom 11. September 2001 geheime Gefängnisse in Ländern eingerichtet, die bekanntermaßen das Folterverbot mißachten. Zu den sogenannten Geistergefangenen, die an unbekannten Orten festgehalten werden, gehören nach Darstellung der Menschenrechtsorganisation „Human Rights Watch“: Abu Zubaida, ein Vertrauter des Terroristenführers Usama Bin Ladin, Abdel Rahim al Naschiri, der mutmaßliche Drahtzieher des Attentats auf das Kriegsschiff „USS Cole“, sowie Khalid Scheich Mohammed, der mutmaßliche Architekt der Anschläge vom 11. September 2001.

„Womöglich bis zu Hundert Gefangene“

Amerikanische Militärs, die mit der Untersuchung des Mißhandlungsskandals in Abu Ghraib beauftragt waren, haben vor dem amerikanischen Kongreß geschätzt, es gebe „Dutzende“, „womöglich bis zu Hundert Gefangene“, die vor dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) versteckt würden.

Scharfe Kritik daran hat neben dem IKRK auch General Antonio Taguba geübt, der im Auftrag des amerikanischen Militärs wegen des Skandals in Abu Ghraib ermittelte. Menschenrechtsorganisationen wie „Human Rights Watch“ mahnen, das Verbergen von Gefangenen sei „der erste Schritt zur Folter“.

Weißes Haus interveniert

Die Regierung Bush hat wiederholt versichert, sie dulde keine Folter. Bürgerrechtler stimmt jedoch mißtrauisch, daß das Weiße Haus im vergangenen Herbst gegen einen Gesetzesvorschlag interveniert hat, der klarstellen sollte, daß auch die CIA an das Folterverbot gebunden sei.

Die Kritiker beunruhigt zudem, daß in dem sogenannten Schlesinger-Bericht zu Abu Ghraib steht, die CIA dürfe im Kampf gegen den Terrorismus „nach anderen Regeln operieren“. Auf Fragen von Kongreßabgeordneten hat der Nachrichtendienst nur vage geantwortet, er halte sich an die „anwendbaren“ Gesetze.

Der rechtliche Spielraum der CIA mag dabei weiter sein, als Bürgerrechtlern lieb ist. So schrieb die Beraterabteilung des Kongresses, „Congressional Research Service“, in einem Bericht vom vergangenen Jahr, daß das Folterverbot die amerikanische Regierung „nicht daran zu hindern scheint“, Häftlinge in ein Land zu bringen, in dem Mißhandlungen drohten, die nicht das Maß der Folter erreichten.

Gelten für die CIA andere Regeln

Auch hat der designierte Justizminister und gegenwärtige Chefjurist im Weißen Haus, Alberto Gonzales, vor kurzem gegenüber dem amerikanischen Kongreß die Überzeugung vertreten, daß für die CIA nicht die gleichen strengen rechtlichen Grenzen bei Verhören im Ausland gelten wie für das amerikanische Militär. Im Kongreß hat vor allem Edward Markey, ein demokratisches Mitglied des Repräsentantenhauses, die Regierung mehrfach zur Auskunft darüber aufgefordert, ob sie Verdächtige in Länder bringen lasse, die bei Verhören auch Folter anwendeten.

Zufriedenstellende Antworten habe er nicht bekommen, beklagt der Demokrat. Gescheitert ist Markey auch mit einem Gesetzesvorschlag, der klarstellen sollte, daß „extraordinary renditions“ verboten seien.

Tenet nennt Zahlen

Markey stützt seinen Verdacht, daß die Regierung Bush Terrorverdächtige in anderen Staaten foltern lasse, unter anderem auf Aussagen des früheren CIA-Direktors George Tenet, der dem Kongreß im vergangenen März von mehr als achtzig „renditions“ vor dem 11. September 2001 berichtet hatte.

Das New Yorker „Center for Human Rights and Global Justice“ gibt allerdings zu bedenken, daß Vertreter der Nachrichtendienste oft nicht deutlich machten, ob sie mit „rendition“ tatsächlich die Verschleppung in folterverdächtige Drittstaaten meinten (“extraordinary rendition“) oder nur die verdeckte Überführung von Verbrechern in die Vereinigten Staaten, um ihnen dort den Prozeß zu machen. Die Verschleppung mutmaßlicher Täter zum Zwecke der Strafverfolgung in den Vereinigten Staaten (“rendition to justice“), die unter Präsident Reagan entwickelt worden ist, schließt nicht den Vorwurf der Folter ein.

Eingeständnisse der Regierung Bush

Daß es verdeckte Aktionen gegeben hat, um im Ausland befindliche Verbrecher vor amerikanische Gerichte zu bringen, hat Washington zugegeben. Dagegen hat die Regierung Bush stets bestritten, Terrorverdächtige in Staaten zu bringen, in denen Folter bei Verhören „eher wahrscheinlich als unwahrscheinlich“ sei.

Bei einer Senatsanhörung zur Mißhandlung irakischer Gefangener sagte der für die Nachrichtendienste zuständige Staatssekretär im Pentagon, Stephen Cambone, seines Wissens seien die Vereinigten Staaten nicht an der Überstellung von Häftlingen zur Mißhandlung im Ausland beteiligt gewesen.

Freilich wollte der Chefjurist des Pentagon, William Haynes, in einem Brief an den demokratischen Senator Patrick Leahy nicht ausschließen, daß es „angemessen“ erscheinen könne, Gefangene zur Vernehmung in andere Länder zu bringen. Zuvor werde man von den jeweiligen Staaten Zusicherungen verlangen, das Folterverbot zu beachten. Gebe es glaubwürdige Hinweise auf Verstöße, würden „angemessene Schritte“ folgen.

Im Fall Ahmed Abu Alis hat das Justizministerium in Washington allerdings Forderungen der Familie nach einer gerichtlichen Prüfung der Foltervorwürfe abgelehnt. Für amerikanische Staatsbürger, die in ausländischen Gefängnissen säßen, seien amerikanische Gerichte nicht zuständig, argumentiert das Justizministerium - auch dann nicht, wenn der Regierung vorgeworfen werde, in die Inhaftierung und Folterung verwickelt zu sein.

Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 21.01.2005, Nr. 17 / Seite 3
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