10.02.2005 · Generalbundesanwalt Nehm wird wegen des Abu Ghraib-Skandals nicht gegen Amerikas Verteidigungsminister Rumsfeld ermitteln. Ob Rumsfeld nun doch zur Münchener Wehrkundetagung kommt, ist aber unklar.
Generalbundesanwalt Kay Nehm wird wegen der Foltervorwürfe gegen amerikanische Soldaten im Irak nicht gegen Verteidigungsminister Donald Rumsfeld ermitteln.
Für die Strafverfolgung der mutmaßlichen Täter und deren Vorgesetzter sei in erster Linie Amerika zuständig, begründete die Bundesanwaltschaft am Donnerstag ihre Entscheidung. Deutsche Ermittler könnten die Strafverfolgung erst dann aufnehmen, wenn amerikanische Behörden nicht handelten. Dafür gebe es aber keine Hinweise.
Kriegsverbrechen und Verstöße gegen das Völkerrecht
Ein republikanischer Anwälteverein hatte Rumsfeld, den früheren CIA-Chef George Tenet und den ehemaligen Oberkommandierenden im Irak, General Ricardo Sanchez, im November bei der Bundesanwaltschaft angezeigt. Die Gruppe wirft ihnen wegen der Folter im Gefängnis Abu Ghraib in der Nähe der irakischen Hauptstadt Bagdad Kriegsverbrechen und Verstöße gegen das Völkerrecht vor.
Der Anwälteverein hatte sich dabei auf das Völkerrecht berufen, wonach im Ausland von Ausländern begangene Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit wegen des so genannten Weltrechtsprinzips auch hierzulande verfolgt werden können.
Kommt Rumsfeld jetzt doch zur Konferenz?
Dazu erklärte die Bundesanwaltschaft, die Zuständigkeit von unbeteiligten Drittstaaten nach dem Weltrechtsprinzip solle zwar helfen, eine Straflosigkeit zu vermeiden. Sie dürfe aber „die primär zuständigen Gerichtsbarkeiten nicht unangemessen zur Seite drängen“.
Die Entscheidung Rumsfelds, nicht an der 41. Münchner Konferenz für Sicherheitspolitik am kommenden Wochenende teilzunehmen, war in Zusammenhang mit den möglichen Ermittlungen der Bundesanwaltschaft gebracht worden.