23.06.2006 · Der Oberste Gerichtshof in Japan hat eine Klage wegen der Besuche des japanischen Ministerpräsidenten am Yasukuni-Schrein in Tokio zurückgewiesen. Der Schrein gilt vor allem in Korea und China als Symbol des japanischen Militarismus.
Der Oberste Gerichtshof in Japan hat am Freitag eine Klage wegen der Besuche des japanischen Ministerpräsidenten am Yasukuni-Schrein zurückgewiesen. 278 Kläger wollten von Regierungschef Koizumi Entschädigung und von der höchsten Instanz eine Entscheidung darüber, ob seine Besuche gegen die Verfassung verstoßen. Koizumi hatte immer betont, daß er als „Privatperson“ in den Schrein gehe. Die Kläger hoben jedoch auf den ersten Besuch im August 2001 ab, als Koizumi mit einem offiziellen Fahrzeug vorfuhr und sich ins Gästebuch als Ministerpräsident eintrug.
Das Gericht ließ sich nicht auf eine Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit der Pilgergänge Koizumis ein. Ein Anspruch auf Entschädigung bestehe nicht. Der Besuch einer Person am Schrein könne in sich nicht die religiösen Gefühle anderer verletzen, sagte der Oberste Richter Isao Imai nach japanischen Medienberichten. Selbst wenn der Seelenfrieden eines anderen Individuums gestört worden wäre, gäbe es keine rechtliche Grundlage für eine Entschädigung. Unter den Klägern befanden sich Verwandte von Gefallenen, darunter auch Koreaner.
Symbol des japanischen Militarismus
Am Yasukuni-Schrein in Tokio werden 2,5 Millionen Kriegstote geehrt, unter ihnen auch vom Tokio-Tribunal zum Tode verurteilte Kriegsverbrecher. Der Schrein, den Koizumi in seiner Amtszeit insgesamt fünfmal besucht hat, gilt bei den Nachbarn, vor allem in Korea und China, als Symbol des japanischen Militarismus. Die Besuche Koizumis haben zu schweren diplomatischen Verstimmungen geführt. In Japan hat sich jetzt erstmals das Oberste Gericht mit dem Yasukuni-Problem befaßt.
Nach Ansicht der Kläger hat der Ministerpräsident durch seine Pilgergänge den in der Nachkriegsverfassung von 1947 festgeschriebenen Grundsatz von der Trennung von Staat und Religion verletzt. Shinto ist Japans Urreligion, der Kaiser war früher ihr oberster Priester und Gottheit. Im 19. Jahrhundert wurde der Shintoismus zur Staatsreligion und mehr und mehr für einen aggressiven Nationalismus mißbraucht. Japanische Soldaten, die für Kaiser und Vaterland in den Tod zogen, riefen sich zu: Wir treffen uns wieder am Yasukuni-Schrein! Nach 1945 wurde dieser Staatsshinto verboten und die staatliche Finanzierung der Schreine beendet. Kaiser Hirohito entsagte am 1. Januar 1946 seiner Göttlichkeit.
Die Seelen der Kriegsverbrecher wurden erst gut 20 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs in Yasukuni eingeschreint. Vor allem an ihnen reibt sich nun die Debatte. Ministerpräsident Koizumi gibt vor, dort für die Gefallenen und den Weltfrieden zu beten. Überlegungen, eine gesonderte und neutrale Gedenkstätte für die Millionen Gefallenen zu schaffen, sind in den vergangenen Jahren nicht vorangekommen, obwohl sich zumindest die Koreaner darauf bis vor kurzem große Hoffnungen gemacht hatten.
Offizieller Charakter der Besuche?
Koizumi wertete das Gerichtsurteil am Freitag als gut und richtig. Kabinettssekretär Abe, der Anstalten macht, Koizumi im September als Ministerpräsident ablösen zu wollen, sprach von einem Präzedenzfall und zeigte sich sichtlich zufrieden. Die Entscheidung des Obersten Gerichts weise die Kritik an den Yasukuni-Besuchen in ihre Schranken. Abe selbst, der Koizumis Besuche des öfteren verteidigte, hat es bislang offen gelassen, ob er, sollte er Ministerpräsident werden, den Schrein besuchen würde.
Die Kläger, die ihre Klage schon im November 2001 eingereicht hatten, sprachen von einer unverantwortlichen Entscheidung. In einem anderen Verfahren hatte ein Gericht in Osaka im Oktober 2005 einen Verstoß gegen die Verfassung sowie den offiziellen Charakter der Besuche bestätigt, Entschädigungsforderungen aber zurückgewiesen. Zu einem ähnlichen Ergebnis war auch ein Gericht in Fukuoka im April 2004 gekommen.