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Italien Mit Sperrklausel könnte Prodi noch regieren

25.01.2008 ·  Verhältnis- oder Mehrheitswahlrecht? Die Italiener bevorzugten zuletzt komplizierte Mischformen. Glücklich sind sie damit nicht. Nun fordert auch der ehemalige Ministerpräsident Berlusconi ein anderes Wahlrecht. Dabei hat er eben dieses selbst verabschieden lassen.

Von Heinz-Joachim Fischer, Rom
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Ganz Rom scheint nun von einer Wahlrechtsreform zu schwärmen. Staatspräsident Napolitano, der den Rücktritt von Ministerpräsident Prodi nutzen und eine „institutionelle“, nicht an die Parteienlager von links und rechts gebundene Regierung just für dieses Ziel auf den Weg bringen will. Auch die politischen Führer der stärksten Parteien, Veltroni von den linken „Demokraten“ im Regierungsbündnis der „Unione“ und noch Bürgermeister von Rom, und Berlusconi von „Forza Italia“ im rechten „Haus der Freiheiten“ und noch immer Medien-Milliardär, wünschen ein anderes Wahlrecht.

Seltsam, denn eben dieses Wahlrecht hat Berlusconi als Ministerpräsident noch schnell ein halbes Jahr vor den Parlamentswahlen im April 2006 von seiner Mehrheit im Parlament verabschieden lassen, weil er sich damit bessere Chancen für einen Sieg ausrechnete. Irrtum. Mit eben diesem Wahlrecht hat es die „Unione“ unter Prodi zu einer bequemen Mehrheit in der Abgeordnetenkammer, dem Zweiten Haus des Parlaments, gebracht.

Obwohl die Stimmendifferenz zu ihren Gunsten lediglich rund 25.000 betrug, bei ungefähr 19 Millionen Wählern für jedes Lager. Obwohl Prodi und der Parteichef der Linksdemokraten, Fassino, zuvor die Reform von Berlusconi eine „Gefahr für die italienische Demokratie“ genannt hatten. Im Senat erhielt die „Unione“ sogar die Mehrheit der Sitze (158 zu 156), obwohl sie ein Prozent weniger von den Gesamtstimmen hatte. Diese knappe Mehrheit – die meist erst durch die „Senatoren auf Lebenszeit“, die ehemaligen Staatspräsidenten und fünf verdiente Bürger, gesichert werden konnte, wurde Prodi bei der 32. Vertrauensabstimmung zum Verhängnis.

Prozenthürde trifft die Rechtsopposition nicht

Weil die wenigen Udeur-Christdemokraten des zurückgetretenen Justizministers Mastella und andere Kritiker das Zünglein an der Waage bilden konnten und gegen ihn votierten. 156 zu 161. Deshalb lautet das Hauptargument für ein neues Wahlrecht: Man müsse Splitterparteien mit einer Sperrklausel vom Einzug ins Parlament fernhalten; diese würden nur eigenwillig streiten, weil sie sich profilieren müssten und wollten. Die Udeur-Christdemokraten brachten es mit 534.553 Stimmen auf 1,4 Prozent Stimmenanteil. Wäre also die Klausel schon eingebaut gewesen, könnte Prodi munter weiter regieren, lautet die Schlussfolgerung. Die Erklärung, dass Mastella die Krise nicht wegen der Anklagen der Staatsanwaltschaft vom Zaun gebrochen habe, sondern um eine Wahlrechtsreform unter Prodi im Keim zu ersticken.

Eine Hürde von fünf, vier oder drei Prozent würde jedoch die Rechtsopposition wenig treffen, weil deren Parteien, „Forza Italia“ (unter Berlusconi), Rechtsnationale (Fini), UDC-Christdemokraten (Casini) und selbst die auf Norditalien konzentrierte „Lega Nord“ (Bossi) darüber liegen. Auf der Linken haben im vergangenen Oktober Linksdemokraten und „Margherita“ den Trend zur geschlossenen Größe vorweggenommen, durch die Fusion zu „Demokraten“. Auch die radikale Linke, Kommunisten (von PRC und PdCI) und Grüne vor allem wollen durch die gemeinsame Partei der „Cosa Rossa“ (Rote Sache) gewappnet sein. Sozialisten, Radikale, Wert-, Christ- und Liberal-Demokraten wären jedoch gefährdet; bei ihnen hält sich die Begeisterung für diese Reform deshalb in Grenzen; sie fühlen sich von den großen Parteien unter Druck gesetzt. Dabei konnten auch schon nach dem jetzt geltenden Wahlrecht die Hürden für kleine Parteien durch Bündnisse unterlaufen werden. Für die Autonomie-Parteien, etwa die SVP aus Südtirol, gelten Sonderregeln.

Wähler neigen zum Mehrheitswahlrecht

Über das Wahlrecht zu diskutieren und es zu ändern, ist jedoch in Italien seit eineinhalb Jahrzehnten ein beliebtes Thema der Politiker und der Bürger. Der ersten, weil man mit schlauem Kalkül die Wahlchancen erhöhen will, für die zweiten, um gegen die Parteien direkten Einfluss auf die Auswahl der Kandidaten und die Bestimmung der Abgeordneten und Senatoren zu gewinnen. Deshalb neigen die Parteipolitiker, wie sie durch die Reformen im Parlament bewiesen haben, zum Proporzsystem, die Wähler, wie sie durch Referenden in der Vergangenheit und durch drei jetzt anstehende Volksentscheide gezeigt haben, zum Mehrheitswahlrecht.

Westliche Demokratien demonstrieren, dass man mit dem einen wie mit dem anderen erfolgreich regieren kann. Die Italiener hingegen wollen gern wechseln, sich weder für das eine noch für das andere entscheiden und bevorzugen – seit den Korruptionsskandalen Anfang der neunziger Jahre mit der Entmachtung der politischen Führungsschicht – komplizierte Mischformen, die nur noch die Experten verstehen. Erst recht ist strittig, zu wessen Gunsten sie ausfallen. Die jetzt geltende Berlusconi-Reform von 2005, die sich dann gegen ihren Urheber richtete, machte aus dem seit 1993 geltenden Mehrheitswahlrecht mit Proporzelementen wieder ein Verhältnissystem mit einer Prämie für die relative Mehrheit. Nach dem bis dahin geltenden Wahlrecht – 75 Prozent der Abgeordneten und Senatoren werden nach der Mehrheit in den einzelnen Wahlkreisen bestimmt, 25 Prozent der Parlamentssitze nach den auf die einzelnen Parteien entfallenden Stimmenanteilen – hatte 1994 und 2001 ein Parteienbündnis der rechten Mitte unter Berlusconi die absolute Mehrheit der Parlamentssitze errungen, im April 1996 eine Allianz der linken Mitte unter Prodi.

Die Rechtsparteien wollen unverzüglich Neuwahlen

Die Reform von 2005 bedeutete deshalb eine Rückkehr zum Verhältniswahlrecht, das die Parteien und ihre römischen Zentralen stärkte, sowohl bei der Bestimmung der Kandidaten als auch beim Verabreden von Bündnissen. Die wesentlichen Neuerungen bestanden darin, dass man dem – mit relativer Mehrheit bei den absoluten Stimmen für die Abgeordnetenkammer – siegreichen Bündnis, der „Unione“ oder dem „Haus der Freiheiten“, in jedem Fall 340 Abgeordnete (von 630 in der Kammer, also die absolute Mehrheit) garantierte und bei den Wahlen für den Senat das Regionalprinzip (nach den 20 Regionen, ähnlich dem deutschen Bundesrat, und den Auslands-Italienern) einführte. Nicht vorgesehen war, dass die Mehrheit im Senat so gefährlich knapp ausfiel, bei entgegen gesetzter Mehrheit der absoluten Stimmen.

Im Ernstfall gibt man jetzt jedoch auch nicht mehr so viel auf das Wahlrecht. Die Links-„Unione“ ist mehr daran interessiert als an einer Wahlrechts-Regierung mit einer fein ausgetüftelten Reform nach langen Diskussionen, also daran, vorgezogene Wahlen möglichst lange hinauszuschieben. Denn Meinungsumfragen bestätigen ihr, dass die Parteien der Linken gegenwärtig allesamt nicht in der Gunst der Wähler stehen. Logisch, dass bei Berlusconi und seinen Verbündeten das Interesse an einer Reform ihrer eigenen Wahlrechtsreform abgekühlt ist. Die Rechtsparteien wollen unverzüglich Neuwahlen. Dazu wären sie bereit, auch „die Piazza“ einzusetzen, also durch Protestkundgebungen dem Staatspräsidenten zu demonstrieren, dass die beiden Häuser des Parlaments so bald wie möglich aufgelöst werden sollen – für einen Lagerwechsel in der Regierung. Auch ohne Wahlrechtsreform.

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