15.02.2012 · Für Falschaussagen vor Gericht soll der frühere italienische Ministerpräsident seinen ehemaligen Anwalt David Mills bestochen haben. Laut Staatsanwaltschaft besteht „kein Zweifel“ an der Schuld Berlusconis.
In dem Verfahren gegen den früheren italienischen Regierungschef Silvio Berlusconi wegen angeblicher Bestechung seines ehemaligen Anwalts David Mills hat die Staatsanwaltschaft in Mailand am Mittwoch fünf Jahre Haft gefordert.
Es bestehe „kein Zweifel“ daran, dass der Angeklagte schuldig sei, sagte Staatsanwalt Fabio de Pasquale. Berlusconi wird vorgeworfen, dem britischen Anwalt für Falschaussagen in Prozessen der neunziger Jahre rund 455. 000 Euro gezahlt zu haben.
In einem anderen Prozess hatte die Mailänder Justiz Mills im Jahr 2009 in erster und zweiter Instanz wegen Korruption zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Das Kassationsgericht in Rom urteilte im Jahr darauf jedoch, die Mills zur Last gelegten Taten seien nach mehr als zehn Jahren verjährt.
Unterdessen kann auch ein weiteres Verfahren gegen Berlusconi fortgesetzt werden. Das Verfassungsgericht in Rom hat entschieden, dass das Mailänder Gericht seinen Prozess wegen angeblichen Amtsmissbrauchs und der Beihilfe zur Prostitution bei einer Minderjährigen fortsetzen dürfe.
Es wies damit einen Antrag des Abgeordnetenhauses ab, wonach der Vorwurf des Amtsmissbrauches zunächst vor einem Ministergericht geklärt werden müsse.
Berlusconi argumentiert, er habe im Mai 2010 als verantwortungsvoller Politiker gehandelt, als er das frühere Partygirl „Ruby“ persönlich mit einem Anruf bei der Polizei vor einer Festnahme wegen Diebstahls bewahrte – in der Annahme, sie sei eine Nichte des damaligen ägyptischen Präsidenten Husni Mubarak.
Die Mailänder Staatsanwälte halten dagegen, Berlusconi habe sich bei seinem Anruf einer Lüge bedient. Der Abgeordnetenkammer sei es bei ihrem Antrag nur darum gegangen, den früheren Ministerpräsidenten vor der Justiz zu schützen.
Das Verfassungsgericht hatte den Vorstoß des Parlaments gegen den Mailänder Prozess im Juli 2011 grundsätzlich für zulässig erklärt. Das laufende Verfahren sollte ein Eilprozess sein, es ist aber bisher nicht über erste Zeugenbefragungen hinausgekommen.
Die Marokkanerin Karima el Mahrough, alias Ruby ist inzwischen 19 Jahre alt und hat gemeinsam mit ihrem Lebensgefährten eine Tochter.