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Israelischer Gerichtshof „Gezielte Tötung nicht rechtswidrig“

 ·  Das oberste israelische Gericht hat das international umstrittene Vorgehen der israelischen Streitkräfte in den palästinensischen Gebieten gebilligt. Im Krieg seien Tötungen gerechtfertigt, urteilten die Richter und wiesen Klagen von Menschenrechtsgruppen zurück.

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Der oberste israelische Gerichtshof hat die gezielte Tötung militanter Palästinenser gebilligt. Unter den Bedingungen des Krieges sei die Taktik der Liquidierungen gerechtfertigt, urteilte das höchste israelische Gericht und wies damit Klagen von Menschenrechtsgruppen zurück.

Anlaß für die Klage war unter anderem ein Angriff vom Juli 2002 auf einen Hamas-Führer, der mit dem Abwurf einer Ein-Tonnen-Bombe getötet wurde. Dabei starben noch sein Leibwächter sowie 13 weitere Menschen, unter ihnen neun Kinder. Nach Angaben der israelischen Menschenrechtsorganisation B'tselem wurden in den vergangenen sechs Jahren 339 Palästinenser bei Angriffen teilweise gezielt getötet.

Kritik von Palästinensern

Festnahmen, Ermittlungen und Strafverfahren stünden als Mittel nicht immer zur Verfügung, urteilten die drei Richter. „Daher wird entschieden, daß gezielte Tötungen im Voraus nicht immer als verboten im Sinne des herkömmlichen Völkerrechts eingestuft werden können. Andererseits kann im Voraus nicht festgelegt werden, daß jede gezielte Tötung im Sinne des Völkerrechts zulässig ist.“

Liquidierungen seien nur dann Rechtens, wenn die erwarteten zivilen Opfer nicht im Mißverhältnis zum erhofften militärischen Nutzen stünden. So seien gezielte Schüsse auf gegnerische Kämpfer oder Scharfschützen auch dann erlaubt, wenn ein Passant getroffen werden könne. Das sei aber nicht der Fall, wenn durch einen Luftangriff Bewohner oder Nachbarn eines beschossenen Gebäudes in Mitleidenschaft gezogen würden.

Die palästinensische Führung kritisierte das Urteil als unangemessen. „Attentate sind nicht zu rechtfertigende Verbrechen“, sagte der palästinensische Präsidentenberater Saeb Erekat. Solche Handlungen seien für einen Nationalstaat nicht zulässig. Die Hamas kritisierte das Urteil in einer ersten Reaktion als „rechtlichen Schutz für die terroristischen Handlungen der Regierung“ Israels.

Quelle: FAZ.NET mit Reuters und AP
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Von Klaus-Dieter Frankenberger

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