Home
http://www.faz.net/-gq5-t0r2
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Irak Zweiter Prozeß gegen Saddam

21.08.2006 ·  Der ehemalige irakische Machthaber Saddam Hussein steht in einem zweiten Prozeß wegen Völkermord vor Gericht. Er muß sich wegen des Feldzuges gegen die Kurden im Jahr 1988 verantworten, bei dem bis zu 100.000 Menschen getötet worden waren.

Artikel Bilder (1) Video (2) Lesermeinungen (2)

In der irakischen Hauptstadt Bagdad hat am Montag der zweite Prozeß gegen den ehemaligen irakischen Machthaber Saddam Hussein begonnen. Die Anklage lautet auf Völkermord. Saddam muß sich in diesem Verfahren wegen des Feldzuges gegen die Kurden im Jahr 1988 verantworten, bei dem im Nordirak zwischen 50.000 und 100.000 Menschen getötet worden waren.

Der ehemalige Präsident weigerte sich zum Prozeßauftakt am Vormittag zunächst, seine Personalien anzugeben. Er sei „in der ganzen Welt bekannt“, sagte Saddam Hussein, bevor er sich schließlich als „Präsident der Republik Irak und Oberkommandierender der Streitkräfte“ vorstellte.

Urteil im ersten Prozeß vermutlich im Oktober

Neben Saddam Hussein waren auch seine sechs Mitangeklagten anwesend, unter ihnen sein Cousin Ali Hassan el Madschid, der als „Chemie-Ali“ bekannt ist und sich wegen Giftgas-Angriffen verantworten muß. Es ist der zweite Prozeß gegen Saddam Hussein. Wie im ersten Verfahren wegen des Massakers an 148 Schiiten aus dem Dorf Dudscheil 1982 droht ihm wegen der so genannten Operation Anfal (Kriegsbeute) die Todesstrafe. Das Verfahren könnte bis Mitte Dezember beendet sein. Am 16. Oktober soll das Urteil im ersten Prozeß gegen den ehemaligen irakischen Machthaber gesprochen werden.

  Weitersagen Kommentieren Merken Drucken
Weitersagen
Themen zu diesem Artikel

Systemwechsel mit gebrochener Logik

Von Georg Paul Hefty

Es gibt wenige Entscheidungen, die der Staat seinen Bürgern abverlangt, indem er sie zur Stellungnahme aufruft. Dabei darf der Gesetzgeber fast alles - jedoch niemals einen falschen Anschein erwecken. Für das Transplantationsgesetz gilt das erst recht. Mehr 6 6