05.11.2006 · Ein unschädlich gemachter, also inhaftierter Verbrecher - und heißt er auch Saddam Hussein - „verdient“ nach europäischer Überzeugung nicht mehr den Tod. Also gibt es auch keinen Grund, den Sonntag als einen „guten Tag für das irakische Volk“ zu bezeichnen. Kommentar.
Von Georg Paul HeftyEin Gericht hat gegen den früheren irakischen Diktator Saddam Hussein die höchstmögliche Strafe verhängt. Dafür gibt es nach all den gerichtlichen und vorausgegangenen Tatsachenschilderungen über das jahrzehntelange Geschehen im Irak eine Rechtfertigung. Keine Rechtfertigung aber gibt es nach gemeinsamer europäischer Auffassung dafür, daß die Höchststrafe in einem Staat die Todesstrafe ist.
Seit gut zwei Jahrzehnten haben alle europäischen Institutionen alles darangesetzt, daß die Todesstrafe aus grundsätzlichen Bedenken heraus abgeschafft wird. Soweit ihr Einfluß reichte, haben sie ihren fundamentalen Beschluß durchgesetzt. Daß damit rechtskräftig verurteilte Großverbrecher vor dem Todesurteil oder – je nach dem Zeitpunkt ihres Verfahrens – vor der Hinrichtung bewahrt wurden, hat die europäischen Institutionen nicht verstört oder gar von ihrem Grundsatz abgebracht.
Ein unschädlich gemachter, also inhaftierter Verbrecher „verdient“ nach europäischer Überzeugung nicht mehr den Tod. Also gibt es aus europäischer Sicht auch keinen Grund, den gestrigen Tag als einen „guten Tag für das irakische Volk“ zu bezeichnen. Dessen Problem ist es doch gerade, daß Menschenleben geringgeachtet werden.
Georg Paul Hefty Jahrgang 1947, in der politischen Redaktion verantwortlich für „Zeitgeschehen“.
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