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Irak Prozeß gegen Saddam Hussein vertagt

11.07.2006 ·  Weil Anwälte und Angeklagte mit Beginn der Schlußplädoyers das Sondertribunals gegen Saddam Hussein boykottieren, ist der Prozeß gegen den früheren irakischen Machthaber für zwei Wochen vertagt worden. Ein Urteil wird im September erwartet.

Von Rainer Hermann
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Wegen eines Boykotts der Anwälte von Saddam Hussein ist das Sondertribunal gegen den früheren irakischen Machthaber am Dienstag für zwei Wochen vertagt worden. Der Vorsitzende Richter Rauf Abdel-Rahman sagte, wenn die Anwälte zur Fortsetzung des Verfahrens am 24. Juli nicht erschienen, würden Pflichtverteidiger die Schlußplädoyers für Saddam Hussein und drei Mitangeklagte übernehmen. Der frühere Machthaber selbst teilte dem Gericht mit, er werde keine Abschlußerklärung abgeben, da es sich um einen illegalen Prozeß handele.

Schon am Montag sollte die letzte Phase des Saddam-Prozesses beginnen. Anwesend waren aber nur der Angeklagte Ali Daei und ein Verteidiger. Die anderen Anwälte und Angeklagten boykottierten den 36. Sitzungstag des Tribunals. Sie wollen erst wieder vor Gericht erscheinen, wenn sechs Forderungen erfüllt sind. Dazu gehört die Aufklärung des jüngsten Mords eines Verteidigers Saddams.

Chefankläger Mussawi rechnete damit, daß die Schlußplädoyers „zwei oder drei Tage“ dauern werden. Danach ziehen sich die fünf Richter zur Beratung zurück. Das Urteil wird nicht vor Anfang September erwartet. Schon am 21. August soll aber der zweite Prozeß vor dem Tribunal beginnen. Dann müssen sich Saddam Hussein und weitere führende Vertreter seines Regimes wegen des Mords an bis zu 100.000 Kurden in den achtziger Jahren verantworten.

Video: Anklage fordert Todesstrafe für Saddam Hussein

Todesstrafe für Saddam gefordert

Im ersten Prozeß sind Saddam Hussein und sieben führende Vertreter seines Regimes angeklagt, 1982 im schiitischen Dorf Dudscheil nach einem mißlungenen Attentat auf Saddam Hussein 148 Personen hingerichtet, zahlreiche Zivilisten gefoltert und die Lebensgrundlagen der Einwohner zerstört zu haben. Nach Ansicht der Verteidigung war das Vorgehen im Rahmen des damals gültigen irakischen Rechts legal. Chefankläger Mussawi forderte die Todesstrafe für Saddam Hussein, dessen Halbbruder und damaligen Geheimdienstchef Barzan al Takriti sowie Saddams Stellvertreter Taha Yassin Ramadan. Mussawi sagte in seinem Schlußplädoyer, Saddam habe gestanden, die Verfahren eingeleitet zu haben, die zum Tod der 148 Einwohner Dudscheils führten. Zudem zeige das Dokument mit den Todesstrafen die Unterschrift Saddams. Die Verteidigung bezeichnete sie als gefälscht.

Das Tribunal hatte am 19. Oktober den Prozeß um Dudscheil unter dem Druck der irakischen Öffentlichkeit und der amerikanischen Regierung eröffnet. Zunächst wollte es damit bis 2006 warten. Doch nach der Festnahme des früheren Diktators verlangten vor allem Opfer des Regimes einen baldigen Beginn des Verfahrens. Washington wollte zudem zeigen, daß die neuen Institutionen der Justiz funktionieren. Die Anklage befragte 7000 Zeugen und sprach mit 200 Fachleuten, die die Massengräber untersucht hatten; mehr als zwei Millionen Dokumente über Verbrechen gegen die Menschlichkeit wurden zusammengetragen.

Das Tribunal steht vor einer großen Herausforderung: Das neugeschaffene Gericht muß die Verbrechen gegen die Menschlichkeit ahnden, die das Baath-Regime von 1968 bis 2003 im Irak und außerhalb begangen hat. Die amerikanische Regierung hatte sich dagegen gewehrt, das Tribunal zu internationalisieren und den Vereinten Nationen zu unterstellen. Damit konnte es nicht von den Erfahrungen der anderen internationalen Tribunale in Den Haag und Sierra Leone profitieren. In Bagdad wird nach irakischem Recht Recht gesprochen. Die amerikanische Regierung hatte 75 Millionen Dollar, Fachleute und Ausbildung für die Mitglieder des Tribunals zur Verfügung gestellt. Am Gericht bereiten 65 irakische Richter unabhängig voneinander die einzelnen Verfahren vor. Die Prozesse sollen jeweils fünf Richter führen.

Drei Anwälte Saddams wurden ermordet

Von Beginn an gab es Kritik an Statut und Vorgehensweise. Menschenrechtler beanstandeten, daß die Angeklagten nicht ausreichend juristisch beraten werden können und das angewandte irakische Recht eine Verurteilung ohne eindeutige Beweise zulasse. Dazu reiche aus, daß der Richter von der Schuld des Angeklagten überzeugt ist. Geführt werden die Prozesse auf der Grundlage der irakischen Strafprozeßordnung aus dem Jahr 1971, das für Verurteilung wenige Beweise erfordert.

Auch die Verteidiger Saddam Husseins stellten die Legitimität des Tribunals in Frage. Nach ihrer Ansicht verbietet die Genfer Konvention es Besatzungsmächten, ein Rechtssystem im besetzten Land einzurichten. Grundlage des Gerichts sei aber ein Statut, das noch vom amerikanischen Zivilverwalter Bremer gebilligt worden sei. Die amerikanische Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch kritisiert zudem, daß alle Anklageschriften identisch seien und keine Beweise für die Verantwortung einzelner vorgelegt worden seien. Zudem fehlten den irakischen Juristen die nötige Erfahrung für solch komplizierte Fälle.

Als der Vorsitzende Richter Risgar Amin am 10. Januar seinen Rücktritt erklärte, sahen viele internationale Beobachter die Unabhängigkeit des Sondertribunals in Frage gestellt. Amins Kritiker hatten ihm vorgeworfen, er greife nicht hart genug gegen Saddam durch. Auf Antrag der De-Baathifizierungskommission des Parlaments wurde am 18. Januar Amins Stellvertreter und Nachfolger, Sajjid Hamaschi, entlassen. Hamaschi bestritt, Mitglied der Baath-Partei gewesen zu sein. Am 23. Januar übernahm der Kurde Rauf Abdarrahman den Vorsitz. Drei Anwälte Saddams wurden zudem seit dem 20. Oktober 2005 ermordet.

Unangemessenes Verhalten im Saal

Umstritten war auch, daß Richter Abdarrahman am 29. Januar Pflichtverteidiger ernannt hatte. Damals verwies er den Angeklagten Barzan al Takriti wegen unangemessenen Verhaltens des Saals. Mit ihm verließen aus Protest alle Verteidiger das Gericht. Da sie das Verfahren boykottieren wollten, bestellte Abdarrahman umgehend Pflichtverteidiger. Die Angeklagten weigerten sich, mit diesen zusammenzuarbeiten. Eine wirkungsvolle Verteidigung sei damit nicht mehr möglich, bemängelte Human Rights Watch. Im Februar nahmen die ursprünglichen Verteidiger Saddams ihre Tätigkeit wieder auf.

Trotz wiederholter mehrerer medienwirksamer verbaler Ausfälle gelang es Saddam nach Ansicht irakischer Journalisten nicht, das Sondertribunal nicht zu einer Bühne für sich zu machen. Meist fügten sich die Angeklagten früher oder später den Anordnungen der Richter. Am 6. Dezember 2005 etwa, sagte Saddam, das Gericht solle „zur Hölle fahren“. Am 29. Januar wurde Barzan al Takriti des Saals verwiesen, nachdem er das Gericht als „Hurensöhne“ beschimpft hatte. Am 1. Februar setzte der Vorsitzende Richter Abdarrahman das Verfahren ohne die Angeklagten und Verteidiger fort, die ihm Einseitigkeit vorgeworfen hatten und seine Entlassung forderten. Am 13. Februar erschien Saddam wieder vor Gericht, verweigerte aber die Zusammenarbeit mit den Pflichtverteidigern.

Saddam bezeichnete das Verfahren als „Komödie“

Am 1. März gestand Saddam, die Prozesse gegen die Bewohner von Dudscheil angeordnet zu haben, am 13. März sagte der ehemalige Vorsitzende des Revolutionsgerichts, Hamad al Bandar, er habe die Todesurteile gesprochen. Am 15. März bezeichnete Saddam das Verfahren als „Komödie“ und forderte die Iraker zum Widerstand gegen die Besatzer auf.

Die elf Verteidiger Saddams wollen nun am Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag prüfen lassen, ob das Tribunal das Recht habe, über Saddam Hussein zu urteilen oder ob sich das Tribunal eines Kriegsverbrechen schuldig mache: Ihr Mandant sei ein Kriegsgefangener im Sinne der Genfer Konvention und müsse daher dem Gericht in Den Haag überstellt werden, argumentieren sie.

Die Verteidiger beklagen zudem, daß Zeugen der Verteidigung bedroht, eingeschüchtert und verhaftet worden seien. Saddam Hussein werde entwürdigend behandelt, indem er etwa ohne Bekleidung fotografiert worden sei. Mit seinen Verteidigern könne er keine vertraulichen Gespräche führen, sagen die Verteidiger. Der frühere amerikanische Justizminister Ramsey Clark bezeichnete das Sondertribunal sogar als „Schauprozeß und Korrumpierung der Justiz“. Solange die Vereinigten Staaten nicht alle Beteiligten des Verfahrens beschützten und die Verteidiger Saddams in Todesangst lebten, sei ein fairer Prozeß nicht möglich.

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Jahrgang 1956, Korrespondent für Wirtschaft und Politik in der arabischen Welt mit Sitz in Abu Dhabi.

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