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Internationaler Strafgerichtshof Kein "stiller Tod" für die Resolution 1487

21.06.2004 ·  Um die Immunität von amerikanischen Staatsbürgern vor dem Internationalen Strafgerichtshof zu erzwingen, droht Washington den Vereinten Nationen mit dem Rückzug von Blauhelmsoldaten und finanziellen Konsequenzen.

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Die Vereinten Nationen sehen sich abermals mit Erpressungsversuchen der Vereinigten Staaten konfrontiert. Noch in dieser Woche wolle Washington die völlige Immunität von amerikanischen Staatsbürgern vor dem Internationalen Strafgerichtshof (ICC) erzwingen, erklärten UN- Diplomaten am Montag. Zudem übe Washington „erheblichen finanziellen Druck“ aus, um den UN-Bevölkerungsfonds (Unfpa) innerhalb der Weltorganisation zu isolieren.

Im Falle des ICC drohten die Vereinigten Staaten mit dem Rückzug ihrer Soldaten von internationalen Friedensmissionen, wenn der UN-Sicherheitsrat nicht einer Resolution zur Verlängerung der bereits zwei Mal für ein Jahr erzwungenen Immunitätsregel für Amerikaner zustimmt. In seinem Kampf gegen den UNFPA wegen dessen angeblicher Unterstützung von Abtreibungen drohe Washington Abteilungen der UN und Hilfsorganisationen mit dem Entzug von Beitragsgeldern und finanziellen Beihilfen, sagten Diplomaten.

Betroffen ist nach Angaben der „New York Times“ vom Montag selbst das weltweit anerkannte
Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (Unicef). Auch von Unicef verlange Washington die Einstellung
der Zusammenarbeit mit dem Bevölkerungsfonds. Washington hatte im Jahr 2002 ihre Beiträge für den UN-Bevölkerungsfonds in Höhe von 34 Millionen Dollar gesperrt, weil die Organisation Abtreibungsprogramme in China unterstütze. Das Geld war daraufhin von der Europäischen Union aufgebracht worden.

Resolution zum Strafgerichtshof?

Bereits seit Wochen rätselte man in New York, ob die Vereinigten Staaten die Immunität ihrer im Ausland stationierten Soldaten abermals zum Thema im Weltsicherheitsrat machen werden.Amerika hatte Mitte Mai überraschend und gleich in Blau - also direkt zur Abstimmung - eine Entschließung vorgelegt, sie dann aber genauso hektisch wieder zurückgezogen. Für beides gibt es aus amerikanischer Sicht gute Gründe.

Offenbar dachte man in Washington daran, die Resolution zum Strafgerichtshof noch vor jener zum Irak durch den Sicherheitsrat zu bringen, um die Themen nicht miteinander zu verquicken. Als sich aber herausstellte, daß mit einer sicheren Mehrheit nicht zu rechnen sei, verzichtete Amerika auf ein Votum; eine Niederlage oder auch nur einen neuen Konflikt im Rat konnte es angesichts der schwierigen Verhandlungen in Sachen Irak nicht gut gebrauchen.

Da man sich in der anderen Frage geeinigt hat, ist der Strafgerichtshof nun wieder auf die Tagesordnung gekommen. Geplant ist zunächst ist eine öffentliche Debatte im Sicherheitsrat, in der alle möglichen Länder für den Strafgerichtshof Partei ergreifen und einen Seitenhieb auf die abschreckenden Praktiken im Bagdader Abu-Ghraib-Gefängnis nicht auslassen werden. Diesen Zusammenhang herzustellen, wird sich mancher kaum entgehen lassen wollen. Ob es danach sofort zu einer neuen Abstimmung kommt, ist noch unklar.

Vorwurf eines politisierten Gerichts

Resolution 1487, um die es geht, nimmt Beteiligte an Einsätzen der Vereinten Nationen oder von ihnen "mandadierten" Operationen für die Dauer von 12 Monaten von einer Verfolgung durch den Internationalen Strafgerichtshof aus, sofern sie aus Nichtvertragsstaaten stammen. Die Entschließung wurde im Juli 2002 zum ersten Mal verabschiedet und 2003 um ein Jahr verlängert. Sie kam auf Initiative der Vereinigten Staaten - mit Unterstützung des Vertragsstaates Großbritannien - zustande und sollte den Zugriff eines politisierten Gerichts, wie der Vorwurf lautete, auf amerikanische Soldaten im Ausland verhindern.

Washington hatte damals für den Fall einer Ablehnung gedroht, alle Entscheidungen des Sicherheitsrats über UN-Operationen mit einem Veto zu blockieren. Die Entschließung kam schließlich durch, widerspricht aber aus Sicht vieler Völkerrechtler dem Geist des Römischen Statuts, da der entsprechende Passus darin Immunitäten nur vorübergehend zuläßt. Nicht vorgesehen war, die Ausnahme durch wiederholte Verlängerung zur Regel zu erheben, wie dies nun schon seit zwei Jahren geschieht.

Niederlage für Amerika im Sicherheitsrat?

Im Augenblick "bearbeiten" die Vereinigten Staaten verschiedene Wackelkandidaten, um sie zu einer Zustimmung zu bewegen. Denn für die Verabschiedung einer Resolution sind neun - von insgesamt fünfzehn - Jastimmen erforderlich. Umgekehrt genügen sieben Enthaltungen, um eine Verlängerung abzuschmettern. Auf jeden Fall enthalten wollen sich bisher die vier Länder Frankreich, Deutschland, Spanien und Brasilien. Chile, Rumänien und Benin neigen einer Enthaltung zu, wägen aber noch ab. Bukarest möchte nicht den Ausschlag für eine Niederlage Amerikas im Sicherheitsrat geben. Käme es auf sein Votum an, könnte Washington wohl mit einem Ja rechnen.

China, das im Mai ebenfalls mit einer Enthaltung aus sachfremden Erwägungen heraus drohte, ist für keines der beiden Lager ein sicherer Kandidat. Anders ausgedrückt: So oder so steht eine knappe Entscheidung bevor, die am Ende jedoch zugunsten der Vereinigten Staaten ausgehen dürfte. Denn Amerika braucht nur ein Land umzustimmen, die Ablehnungsfront hingegen kann sich keinerlei Abbröckeln leisten, um eine Verlängerung der Resolution 1487 zu verhindern. Die Hoffnung, die einige Anhänger des Strafgerichtshofs hegen, die Resolution werde einen "stillen Tod" sterben, würde sich dann nicht erfüllen. Ohnehin hält Amerika nur die Aussicht auf eine definitive Niederlage davon ab, eine Abstimmung auf die Tagesordnung zu setzen.

Unabhängig davon, wie die Sache dieses Mal endet, sehen sich die Vereinigten Staaten im Sicherheitsrat wachsendem Zweifel an ihrer Position zum Strafgerichtshof gegenüber. Im vergangenen Jahr enthielten sich drei Länder der Stimme. Wenn dieses Mal vier, fünf oder gar sechs zusammenkämen, wäre die Resolution zwar verabschiedet, könnte aber bei einer weiteren Verlängerung eines Tages durchfallen - so hoffen jedenfalls die Optimisten. Solange die Vereinigten Staaten ihren Widerstand gegen den Strafgerichthof aufrechterhalten, bleibt die neue Institution in Den Haag geschwächt. Resolution 1487 ist deshalb nicht mehr als ein Teil, wenn auch ein besonders hervorstechender des größeren Bildes amerikanischer Opposition.

Quelle: feb., Frankfurter Allgemeine Zeitung, dpa
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