30.11.2004 · Der Präsident des Internationalen Strafgerichtshofs wehrt sich gegen den Vorwurf politischer Vereinnahmung. Seine Institution sei auf demokratische Weise entstanden.
Von Reinhard MüllerDie mit großem Aufwand inszenierte Anzeige gegen den amerikanischen Verteidigungsminister Rumsfeld beruft sich auf das deutsche Völkerstrafgesetzbuch. Dieses erlaubt tatsächlich, in engen Grenzen Völkermörder und andere internationale Schwerverbrecher in Deutschland zu belangen, auch wenn sie ihre Taten im Ausland begangen haben.
Diese Änderung des deutschen Strafrechts geht zurück auf die Errichtung des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag. Dessen Statut verpflichtet die Vertragsstaaten, ihr nationales Recht auf die Zusammenarbeit mit dem Gerichtshof auszurichten. Allerdings scheint das Wissen über dessen Zuständigkeit nach wie vor gering zu sein.
Bemühen um Unterstützung der Staatengemeinschaft
„Der schlimmste Feind des Gerichtshofs ist Ignoranz“ sagte denn auch Philippe Kirsch, der Präsident des Internationalen Strafgerichtshofs, im Gespräch mit dieser Zeitung in Berlin. Der Kanadier verbringt einen guten Teil seiner Zeit damit, die Funktion dieses sowohl begeistert begrüßten als auch scharf bekämpften neuartigen Rechtsprechungsorgans zu erläutern.
Auf die Frage nach dem größten Problem des Internationalen Strafgerichtshofs weicht Kirsch aus. So denke er nicht, sagt er. Statt von Problemen spricht er lieber von Zielen. Als größtes Bedürfnis, als größte Herausforderung sieht es der ehemalige Diplomat an, eine möglichst umfangreiche Unterstützung der Staatengemeinschaft zu erhalten. In dieser Hinsicht ist schon viel erreicht worden.
97 Länder haben das Statut von Rom ratifiziert, 139 haben es unterzeichnet. Und das nur wenige Jahre nachdem sich eine Staatenkonferenz 1998 unter dem Vorsitz von Kirsch darauf geeinigt hatte, einen ständigen Strafgerichtshof zu errichten, um die Verbrechen zu verfolgen, „welche die Menschheit als Ganzes betreffen“. Die Anklagebehörde unter dem Argentinier Moreno Ocampo befaßt sich schon mit den ersten Fällen: mit Verbrechen in Kongo und Uganda.
Ablehnung durch die Vereinigten Staaten
Doch leidet die internationale Akzeptanz des Strafgerichtshofs daran, daß das mächtigste Land ihn ablehnt. Die Vereinigten Staaten haben erst kürzlich ihre Politik bekräftigt, Staaten mit finanziellen Verlockungen oder Drohungen dazu zu bewegen, sich in bilateralen Abkommen zu verpflichten, im Fall des Falles keine Amerikaner nach Den Haag zu überstellen.
Ferner setzte man im UN-Sicherheitsrat durch, amerikanischen Teilnehmern in UN-Missionen Immunität zu garantieren. In der Bundesregierung hofft man, die bisher strikt ablehnende Haltung der Amerikaner werde nicht das letzte Wort sein.
Aufgabe der Staaten, internationale Schwerverbrecher zu verfolgen
Zu all dem will sich Kirsch nicht äußern. „Ich bin Richter“, sagt er - wohl wissend, daß dem Gericht immer wieder vorgeworfen wird, es könne politisch mißbraucht werden. Aber er weist darauf hin, daß der Haager Gerichtshof nur für die schwersten Verbrechen zuständig ist und sich auf die Haupttäter konzentriert. Vor allem gilt der Grundsatz, daß es Aufgabe der Staaten sei, internationale Schwerverbrecher zu verfolgen. Nur wenn die Staaten dazu nicht fähig oder nicht willens sind, kann der Gerichtshof tätig werden.
Voraussetzung ist, daß ein Verbrechen in einem der Vertragsstaaten begangen wurde oder der Täter Staatsangehöriger eines dieser Staaten ist. Dann kann die Anklagebehörde Ermittlungen einleiten oder der UN-Sicherheitsrat eine Situation an das Gericht überweisen. Doch ist das alles richterlicher Kontrolle unterworfen. Von einem politischen Organ, das politische Entscheidungen fälle, könne keine Rede sein, sagt Kirsch.
Systematisch begangene schwere Verbrechen
Er weist darauf hin, daß ein Staat nicht dazu verpflichtet sei, eine bestimmte Straftat zu verfolgen; er müsse aber ein funktionierendes System vorweisen. Es gehe zudem nicht um einzelne Taten, sondern um systematisch begangene schwere Verbrechen, um Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und gravierende Verstöße gegen das Kriegsrecht von größerem Ausmaß.
Viele von den mehr als 1000 Informationen, Anträgen und Stellungsnahmen, die bisher bei der Haager Anklagebehörde eingegangen sind, haben offensichtlich nichts damit zu tun. Zur Arbeit der Anklagebehörde will sich Kirsch auch nicht äußern, um deren Unabhängigkeit hervorzuheben.
Es bleibt genug zu tun
Kirsch weist das Argument zurück, sein Gericht greife in die Souveränität der Staaten ein: Der Internationale Strafgerichtshof sei auf demokratische Weise entstanden. Wer einen Vertrag schließe, der mache von seiner Freiheit Gebrauch. Kirsch weiß, daß der Gerichtshof maßgeblich auf die Zusammenarbeit mit den Staaten angewiesen ist, um erfolgreich zu sein.
Erst unlängst wurde ein Abkommen geschlossen, das die Kooperation mit den Vereinten Nationen regelt. Für das Gericht, das im vergangenen Jahr von 50 auf 300 Mitarbeiter wuchs und sich unlängst eine Verfahrensordnung gab, bleibt noch genug zu tun. Angesichts der bisherigen Aufbauleistung und Unterstützung der Staatengemeinschaft zeigt sich Kirsch optimistisch.
Reinhard Müller Jahrgang 1968, Redakteur in der Politik, zuständig für „Staat und Recht“.
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