22.07.2010 · Die Unabhängigkeitserklärung des Kosovos verstößt nach einem Rechtsgutachten des Internationalen Gerichtshofes nicht gegen das Völkerrecht. Unter dem Protest Belgrads hatte sich die südserbische Provinz Kosovo 2008 für unabhängig erklärt.
Der Internationale Gerichtshof (IGH) hält die Unabhängigkeitserklärung des Kosovos nicht für eine Verletzung des Völkerrechts. IGH-Präsident Hisashi Owada teilte am Donnerstag bei der Vorstellung des Rechtsgutachtens mit, zehn Richter verträten die Ansicht, dass die am 17. Februar 2008 in der kosovarischen Hauptstadt Prishtina deklarierte Loslösung von Serbien internationalem Recht entsprochen habe. Nur vier Richter vertraten eine abweichende Meinung.
Die Einschätzung des Hauptrechtsprechungsorgans der Vereinten Nation ist völkerrechtlich unverbindlich. Dass die Richter des IGH in diesem Fall nicht zu einer einstimmigen Entscheidung kamen, war erwartet worden. Allerdings ist die Einschätzung der Richter der kosovarischen Position deutlich näher als der serbischen: „Die Erklärung vom 17. Februar 2008 hat das allgemeine internationale Recht nicht verletzt“, fasste Owada bei der Verlesung des Gutachtens die Mehrheitsmeinung zusammen. Die Unabhängigkeitserklärung habe auch nicht gegen die Resolutionen des UN-Sicherheitsrates verstoßen, führte er weiter aus.
Das Gericht könne das (von Serbien und Russland vorgetragene) Argument nicht akzeptieren, dass die Resolution 1244 des UN-Sicherheitsrates aus dem Jahr 1999 ein Element enthalte, dass es „den Autoren der Unabhängigkeitserklärung“ verboten hätte, die Unabhängigkeit zu erklären. Das Völkerrecht kenne kein „Verbot von Unabhängigkeitserklärungen“, sagte Owada. Der Haager Gerichtspräsident verwies darauf, dass der ehemalige UN-Sonderbeauftragte für das Kosovo, der finnische Friedensnobelpreisträger Martti Ahtisaari, ausdrücklich die (international überwachte) Unabhängigkeit des Kosovos als einzigen möglichen Weg zur Lösung des Konflikts empfohlen habe.
Koštunica: alle Staaten, die das Kosovo anerkannt hatten, verklagen
Serbien war es im Oktober 2008 in der Vollversammlung der Vereinten Nationen gelungen, genügend Staaten für seinen Vorstoß zu gewinnen, den IGH mit der Frage zu befassen. Zuvor hatte es in Belgrad einen heftigen Streit über das Vorgehen gegeben, da dem damaligen serbischen Ministerpräsidenten Vojislav Koštunica die Idee eines Rechtsgutachtens zu „sanft“ war.
Koštunica hatte sich dafür ausgesprochen, alle Staaten, die das Kosovo anerkannt hatten, vor dem IGH zu verklagen. Ein solcher Schritt wurde jedoch von den gemäßigten Koalitionspartnern abgelehnt, was zu Neuwahlen und damit zum Machtverlust Koštunicas führte.
Im Kosovo gab man sich nach Bekanntwerden des Gutachtens zuversichtlich, dass eine „Welle“ von Anerkennungen kommen werde. Präsident Sejdiu, sagte, nun seien „alle Zweifel“ an der Rechtmäßigkeit der Unabhängigkeitserklärung beseitigt. Außenministerin Clinton sprach von einem „entscheidenden“ Beschluss und rief alle Staaten dazu auf, das Kosovo nun anzuerkennen. Außenminister Westerwelle forderte Serbien und das Kosovo zur Zusammenarbeit auf. „Jetzt sind Politik und Dialog gefragt. Die Zukunft Serbiens und des Kosovos liegt in der EU.“ Ähnlich äußerte sich die EU-Außenbeauftragte Ashton, die lediglich die Veröffentlichung des Gutachtens begrüßte. Frau Ashton hob hervor, dass das Gutachten eine „neue Phase“ eröffne. Die EU seit nun bereit, einen Dialog zwischen Belgrad und Prishtina in die Wege zu leiten. Bisher haben 69 Staaten das Kosovo anerkannt. Unterdessen gab das Außenministerium in Bratislava am Donnerstagabend bekannt, dass die Slowakei ungeachtet der Entscheidung das Kosovo weiterhin nicht anerkennen wird.
Der Haager Entscheidung fiel nach einer gründlichen Prüfung der politischen und historischen Begleitumstände, die zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovos geführt haben. Von ihrem Recht, den Richtern die eigene Einschätzung des Sachverhalts zu präsentieren sowie in einer zweiten Phase die von anderen Regierungen vorgelegten Beurteilungen zu kommentieren, machten 36 Staaten Gebrauch. 29 Staaten nahmen an der mündlichen Anhörung teil.
Für wie bedeutsam die beteiligten Staaten das Haager Gutachten zum Kosovo hielten, lässt sich schon aus dem Umfang der schriftlichen Stellungnahmen ersehen: Aus Moskau kamen Ausführungen von 43 Seiten Länge, die Außenministerien in Madrid und Paris schickten jeweils deutlich mehr als 50 Seiten, das in Fragen des Völkerrechts durch die eigene Teilung vorbelastete Zypern 70 und die Bundesregierung sogar 85 Seiten Text zur Frage der Rechtmäßigkeit der kosovarischen Unabhängigkeit. Die umfangreichsten Erklärungen gaben wie erwartet die beiden wichtigsten Spieler ab: Die Vereinigten Staaten als wichtigster Förderer der kosovarischen Unabhängigkeit erläuterten auf 152 Seiten, warum die Proklamation von Prishtina rechtens, Serbien auf 372 Seiten, warum sie es nicht sei.
Auf absehbare Zeit keine Aussicht darauf, den UN beizutreten
Alle Argumentationen folgten den beiden Grundlinien, die die völkerrechtliche Interpretation der kosovarischen Staatswerdung seit jeher begleiten: Die Gegner der Unabhängigkeit stellten das Prinzip der territorialen Integrität von Staaten in den Vordergrund, die Befürworter das Selbstbestimmungsrecht der Völker. Manche Staaten zogen renommierte ausländische Berater hinzu. So gehörte der serbischen Delegation auch Andreas Zimmermann an, Inhaber des Lehrstuhls für Europa- und Völkerrecht an der Universität Potsdam.
Albanien ließ sich unter anderem durch den deutschen Völkerrechtsprofessor Jochen Frowein vertreten. Die Regierung in Prishtina, vertreten durch Außenminister Skender Hyseni, konnte ihre Einschätzung zwar ebenfalls vortragen, doch durfte das Kosovo vor dem IGH nicht als Staat auftreten, da es nicht UN-Mitglied ist. Aufgrund des russischen und chinesischen Widerstands hat das Kosovo auf absehbare Zeit auch keine Aussicht darauf, den Vereinten Nationen beizutreten.
Die aus serbischer Sicht negative Entscheidung war offenbar schon vor ihrer offiziellen Bekanntgabe nach Belgrad durchgesickert. Am Mittwoch klangen die zuvor stets selbstsicheren bis auftrumpfenden Äußerungen des serbischen Staatspräsidenten Boris Tadi und seines Außenministers Vuk Jeremi ungewöhnlich defensiv. Sollte der IGH „ein neues völkerrechtliches Prinzip“ aufstellen, werde das „auf der ganzen Welt einen Prozess der Bildung neuer Staaten auslösen“, sagte Jeremi in Erwartung der Entscheidung. Tadi sagte: „Wenn das Gutachten des IGH so sein sollte, dass es ein neues Prinzip einführt, wird ein Prozess der Schaffung neuer Staaten beginnen, und das würde viele Regionen auf der Welt destabilisieren.“ Tadi hatte hinzugefügt, Serbien habe einen „Plan“ für „jegliche Entscheidung“ des Gerichts vorbereitet.
Im Kosovo gab man sich nach Bekanntwerden des Gutachtens zuversichtlich, dass dem Haager Gutachten eine „Welle“ von Anerkennungen folgen werde. Bisher haben 69 Staaten das Kosovo anerkannt. In der bosnischen Hauptstadt Sarajevo wurde hingegen befürchtet, dass der bosnische Serbenführer Dodik das Haager Gutachten für seine Versuche nutzen werde, die Eigenständigkeit der völkerrechtlich zu Bosnien gehörenden Republika Srpska zu vertiefen.
Unverbindliche Gutachten, verbindliche Urteile - der IGH
Das nun veröffentlichte Kosovo-Gutachten ist das fünfundzwanzigste, das der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag erstellt hat. Vor gut sechs Jahren beispielsweise erklärte das Hauptrechtsprechungsorgan der Vereinten Nationen in seinem Gutachten zur israelischen Grenzmauer die israelische Siedlungspolitik für illegal; es forderte, den Bau der Mauer zu stoppen und betroffene Palästinenser zu entschädigen. 1996 hatten die Haager Richter den Einsatz von Atomwaffen und schon die Drohung damit als grundsätzlich unrechtmäßig bewertet. Beantragen können Gutachten wie diese die UN-Vollversammlung, der UN-Sicherheitsrat sowie, begrenzt auf ihren jeweiligen Tätigkeitsbereich, die UN-Sonderorganisationen (zum Beispiel die Weltgesundheitsorganisation).
Die Stellungnahmen („advisory opinions“) des IGH betreffen abstrakte Rechtsfragen und sind nicht rechtsverbindlich. Wirkung können sie über Umwege entfalten. So hat der UN-Sicherheitsrat etwa seine Übereinstimmung mit einem Gutachten zur südafrikanischen Präsenz in Namibia von 1971 erklärt und daraus seine Forderungen an Pretoria abgeleitet.
Der IGH besteht aus 15 ständigen Mitgliedern verschiedener Staatsangehörigkeit. Sie werden von der Generalversammlung und vom Sicherheitsrat in getrennten Wahlen auf neun Jahre bestimmt; der Kandidat muss in beiden Organen die absolute Mehrheit der Stimmen erhalten, eine Wiederwahl ist zulässig. Die Richter sind weisungsunabhängig, unabsetzbar und zur Unparteilichkeit verpflichtet.
Das Gericht kann unter bestimmten Voraussetzungen auch als Berufungsinstanz gegen Entscheidungen von UN-Organen tätig werden. Den Großteil der Arbeit der Haager Richter machen indes die „Rechtsstreitigkeiten“ von Staaten untereinander aus. Nach dem Statut des IGH können diese zum Beispiel die Auslegung von Verträgen und angebliche Verletzungen internationaler Verpflichtungen, einschließlich Fragen der Entschädigung, betreffen. Voraussetzung ist, dass sich beide Länder grundsätzlich oder im jeweiligen Einzelfall der Rechtsprechung der Haager Richter unterwerfen. In 103 zwischenstaatlichen Rechtsstreitigkeiten hat der IGH bisher geurteilt. Diese Urteile sind rechtsverbindlich; die Vollstreckung kann sich freilich schwierig gestalten. (frs.)
die Büchse der Pandora ist offen.
Kevin Bond (00Kevin)
- 22.07.2010, 19:12 Uhr
Googlen
Michael Müller (Michael_Mueller)
- 22.07.2010, 19:42 Uhr
Glückwunsch!?
Martin Kropstat (kroppi38)
- 22.07.2010, 19:57 Uhr
Und wie war die Position von Georgien?
Hans Meier (HansMeier555)
- 22.07.2010, 23:24 Uhr
Ein lächerliches Gutachten
Theodor Wedel (TheodorWedel)
- 22.07.2010, 23:27 Uhr