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Inhaftierter Schüler Marco W.: Vom Strand in die Zelle

27.06.2007 ·  Gegen den in der Türkei inhaftierten deutschen Schüler Marco W. ermittelt nun auch eine deutsche Staatsanwaltschaft. Die Aussage der 13 Jahre alten Charlotte aus Manchester bei den türkischen Ermittler in Antalya belastet den 17-Jährigen aus Uelzen.

Von Rainer Hermann
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Mit dem ersten Exklusivinterview warb die Zeitung „Hürriyet“ auf ihrer Titelseite. Dafür hatte Chefredakteur Ertugrul Özkök am Montag mit Ministerpräsident Erdogan telefoniert, dann mit dem kommissarischen Justizminister Kasirga und schließlich mit dem stellvertretenden Leiter der Abteilung für Strafvollzug im Justizministerium. Er fürchte, dass sich der Fall des 17 Jahre alten Marco W. zu einer Verleumdungskampagne gegen die Türkei ausweite, schrieb Özkök. Der deutschen Presse warf er vor, den Fall des Schülers „übermäßig zu dramatisieren“. Als Zeitungsmacher weiß er aber nur zu gut, dass der Fall „alle Elemente einer herzzerreißenden Story“ enthält.

Noch am gleichen Abend erhielt ein Redakteur der „Hürriyet“ im Badeort Antalya Zugang zu dem deutschen Realschüler. Dem kahlgeschorenen Häftling brachte er eine „Bild“-Zeitung mit. Dann ließ er ihn erzählen. Dass er das britische Mädchen und dessen Eltern bittet, die Anzeige gegen ihn doch zurückzuziehen, dass er die Haftbedingungen gar nicht so schlecht findet, und wie die Geschichte in jener Nacht ablief: Nachdem sie sich in einer Diskothek kennengelernt hatten, hätten sie sich dann an zwei Tagen am Strand getroffen. Dort habe sie gesagt, sie sei 15 Jahre alt. Schließlich hätten sie um Mitternacht auf ihrem Zimmer zueinander gefunden. „Erst küsste sie mich, dann ließ sie den Slip herunter, und eigentlich erwartete sie von mir mehr“, erzählte Marco arglos. Ihre Jungfräulichkeit hatte das Mädchen bewahrt, auf ihrem Unterleib fanden die Mediziner aber Spuren von Sperma.

Britin erhebt vor Staatsanwaltschaft Vorwürfe

Die Version der jungen Britin klingt anders: Der „Bild“-Zeitung zufolge hat die 13 Jahre alte Charlotte aus Manchester bei ihrer Vernehmung durch die Staatsanwaltschaft in Antalya erklärt, sie habe sich mit Marco W. am Tag der Tat in der Discothek getroffen und sich dort mit ihm gestritten. Später sei sie mit ihrer Schwester und einer Freundin in ihrem Zimmer gewesen, als Marco W. mit einem Freund aufgetaucht sei, um sich bei ihr zu entschuldigen.

Sie hätten auf dem Bett gesessen und sich unterhalten. Marco W.s Freund und ihre Schwester seien auf den Balkon gegangen. Sie selbst, Marco W. und ihre Freundin seien im Zimmer geblieben. W. habe sich in ihr Bett gelegt und geschlafen. Sie habe sich neben ihn schlafen gelegt. Dann sei sie plötzlich wach geworden, habe Marco W. auf sich gefühlt und ihn weggestoßen. Dabei habe sie eine Feuchtigkeit auf ihrem Körper gespürt. Danach sei sie zum Arzt gegangen.

Schockiert über das wahre Alter

Am nächsten Morgen erschien die Polizei zum Frühstück. Schockiert sei er gewesen, als er auf der Polizeistation erfahren habe, dass das Mädchen erst 13 Jahre alt sei, zitiert der Reporter den Jungen. Die Eltern des Mädchens hatten gegen ihn Anzeige erstattet, und die Justiz wies ihn in das Gefängnis von Antalya ein.

Auf Wunsch des Jungen und seiner Eltern kam er nicht in den Jugendtrakt mit anderen kriminellen türkischen Jugendlichen, sondern mit erwachsenen Ausländern. 31 seien sie in der Großraumzelle, Deutsch spreche er mit einem deutschen Staatsbürger aus dem Kosovo, sagt Marco. In den tagsüber geöffneten Innenhof des Gefängnisses gehe wegen der wahnsinnigen Hitze keiner. Genießbar sei das Essen, nur fehle Pfeffer und Salz, und gelegentlich ein Steak wäre auch nicht schlecht.

„Hürriyet“-Kolumnist gießt Öl ins Feuer

Die Bundesregierung behandelt Marco W. als einen Konsularfall, der aufgrund seiner besonderen humanitären Dimension auch die Minister beschäftige. Außenminister Steinmeier brachte den Fall am Dienstag gegenüber dem türkischen Wirtschaftsminister Babacan den Fall zur Sprache. Die Presse auf beiden Seiten macht ihn zum Politikum. Auch Oktay Eksi, der Chefkolumnist von „Hürriyet“, gießt Öl ins Feuer, wenn er deutschen Boulevardmedien unterstellt, andere Länder wie von oben herab zu behandeln, wenn er ihnen vorwirft, Fakten zu unterschlagen und nur Fabeln zu verbreiten, wenn der Bundesregierung schließlich die Attitüde einer „Kolonialmacht“ zuschreibt, die gewöhnlich nicht auf Auslieferungswünsche der Türkei reagiere.

Auch in dieser aufgeladenen Lage sieht das Auswärtige Amt Möglichkeiten, sich positiv für den Jungen einzusetzen. Zunächst im Rahmen der konsularischen Betreuung, dann mit der Verbalnote, in der die Bundesregierung um Haftverschonung des Minderjährigen gebeten habe. Schließlich mit dem Treffen von Steinmeier und Babacan. Natürlich respektiere die Bundesregierung die Unabhängigkeit der türkischen Justiz. Die Einschaltung der türkischen Regierung trage aber dazu bei, alle Möglichkeiten zugunsten des Angeklagten auszuschöpfen. Schon hat die Bundesregierung immerhin eine Verbesserung der Haftbedingungen erreicht. Marco darf mehr telefonieren, seine Eltern trifft er häufiger, die Verpflegung wurde besser, und er erhält die Salbe, die er gegen seine Hautkrankheit Neurodermitis braucht.

Großraumzellen sind die Regel

Die Großraumzellen, in denen viele türkische Häftlinge einsitzen, mit unzumutbaren hygienischen Verhältnissen sind die Regel; in ihnen herrscht die Diktatur von kriminellen oder politischen Banden mit einer teilweise unvorstellbaren Brutalität. Bereits die Regierung Ecevit, die von 1999 bis 2002 im Amt war, leitete im Zusammenhang mit den EU-Reformen die Modernisierung des Strafvollzugs und der Haftanstalten ein. An vielen Orten wurden die Häftlinge bereits in neue Gefängnisse verlegt. Die Haftanstalten bleiben Gefängnisse, sie haben aber kleinere Zellen und entsprechen europäischem Standard, kommentieren westliche Fachleute.

Das neue, moderne Gefängnis von Antalya wird erst im Herbst fertig. Zu wünschen ist Marco nicht, dass er noch dorthin verlegt wird. Am 6. Juli wird eine Vorentscheidung fallen. Auf jenen Termin hatten die Richter den Fall am ersten Verhandlungstag vertagt. Denn die Beweislage sei noch unzureichend gewesen, sagten sie. Auch die zweite Sitzung wird nicht öffentlich sein, weil Marco ja minderjährig ist. Vieles sei am 6. Juli denkbar, sagt ein Sprecher des Auswärtigen Amtes: Dass Marco gegen Kaution freikomme, dass die Verhandlung abermals vertagt werde, dass er verurteilt werde. Sollte am 6. Juli keine Entscheidung fallen, könnte sich der Fall noch lange hinziehen. Im Sommer beginnt mit der Versetzung vieler Richter das große Stühlerücken in der türkischen Justiz.

Anklage lautet auf sexuelle Nötigung

Am ersten Verhandlungstag hatten es die Richter noch abgelehnt, Marco gegen eine Kaution auf freien Fuß zu setzen. Damals lautete die Anklage noch auf Vergewaltigung einer Minderjährigen, inzwischen ist er nur noch der sexuellen Nötigung einer Minderjährigen angeklagt. Die Ermittlungsergebnisse hätten nicht für eine vorübergehende Freilassung gegen Kaution ausgereicht, argumentierten die Richter von Antalya. Möglich ist dieser Schritt auch nach türkischem Recht unter den Bedingungen, dass sich der Angeklagte regelmäßig bei den Behörden meldet und dass eine Wiederholung ausgeschlossen ist.

Bei einer Verurteilung drohen Marco W. in der Türkei acht Jahre Haft. Die türkische Öffentlichkeit lässt das kalt. Schließlich habe man die Strafprozessordnung aus Deutschland übernommen, wirft Cemil Cicek ein, der bisherige Justizminister der Regierung Erdogan. Und die Zeitung „Hürriyet“ zitiert einen in Deutschland praktizierenden türkischen Anwalt, der die Leser wissen lässt, dass Geschlechtsverkehr mit Personen unter 14 Jahren in Deutschland mit bis zu 10 Jahren Haft geahndet werde. Die Zeitung und der Anwalt unterschlagen aber, dass die Türkei kein Jugendrecht wie Deutschland kennt, das nicht strafen will, sondern erziehen. De facto läuft das türkische Jugendrecht darauf hinaus, dass es das Strafmaß für Erwachsene lediglich halbiert.

Deutsche Staatsanwaltschaft ermittelt

Es wäre indes möglich, das Marko W. obwohl ihn die türkische Justiz verurteilt hat, die Strafe aber in Deutschland absitzen darf. Das setzt voraus, dass das Verfahren mit einem rechtskräftigen Urteil aber abgeschlossen ist. Verfahren dauern in der Türkei jedoch lange. Zum anderen hält es das Auswärtige Amt für möglich, dass die türkische Justiz das laufende Verfahren an die deutsche abgibt. Um dies einzuleiten, hat offenbar schon eine deutsche Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen Marco W. eingeleitet und die türkische Justiz davon in Kenntnis gesetzt. Die Erfolgschancen dafür gelten als gut, weil das 13 Jahre junge Mädchen ja keine türkische Staatsbürgerin ist, der Fall also nicht zwingend in der Türkei verhandelt werden muss. Andererseits hatte das Bundesjustizministerium verlauten lassen, ein solches Verfahren wäre in Deutschland eingestellt worden. Verfahren können aber nur dann an andere Länder angegeben werden, würde das Delikt auch dort geahndet.

Im fernen Manchester halten die Eltern des britischen Mädchens an ihrer Anzeige gegen Marco fest, anstatt darüber nachzudenken, ob sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben könnten. Und so läuft das Verfahren in Antalya weiter.

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Jahrgang 1956, Korrespondent für Wirtschaft und Politik in der arabischen Welt mit Sitz in Abu Dhabi.

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