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Hilfsorganisation Freisprüche für „Cap Anamur“-Führung

07.10.2009 ·  Der frühere „Cap Anamur“-Vorsitzende Elias Bierdel und Kapitän Stefan Schmidt sind vom Vorwurf der Begünstigung illegaler Einwanderung freigesprochen worden. Die Hilfsorganisation sprach von einem „Erfolg für die Menschlichkeit“.

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Ein Gericht in Agrigent auf Sizilien hat am Mittwoch den ehemaligen Leiter der Hilfsorganisation Cap Anamur Elias Bierdel, den Kapitän Stefan Schmidt und den russischen Ersten Offizier Wladimir Daschkewitsch vom Vorwurf der Begünstigung illegaler Einwanderung freigesprochen. Die Vorsitzende der Hilfsorganisation, Edith Fischnaller, sprach nach dem Urteil von einem „wichtigen Tag für die humanitäre Arbeit“ und einem „Erfolg für die Menschlichkeit“. Die Rettung von Menschenleben dürfe nicht juristisch geahndet werden. Bierdel hieß das Urteil gut, wies jedoch darauf hin, dass er „fünf Jahre unter Anklage stand, nur weil wir Menschenleben gerettet hatten“.

Im Juni 2004 hatten die Männer 37 Afrikaner an Bord ihres Schiffes „Cap Anamur II“ genommen und in den Hafen der sizilianischen Ortschaft Porto Empedocle bringen wollen. Die Afrikaner waren in einem überfüllten Schlauchboot in Seenot geraten. Die Behörden verwehrten der „Cap Anamur II“ aber zunächst, sich der Küste zu nähern mit der Begründung, die Afrikaner seien in maltesischen Gewässern aufgegriffen worden und sollten auf Malta Asylanträge stellen. Erst drei Wochen später durfte die „Cap Anamur II“ in den Hafen des italienischen Ortes Porto Empedocle einlaufen. Die italienische Staatsanwaltschaft hatte je vier Jahre Gefängnis und eine Geldstrafe von 400.000 Euro für Bierdel und Schmidt gefordert; Daschkewitsch sollte freigesprochen werden.

„Medienspektakel auf italienische Kosten“

Bierdel wies am Mittwoch abermals Vorwürfe von Kritikern zurück, er habe damals ein Medienspektakel inszeniert. Fehler seien gleichwohl gemacht worden, weil man auf die Situation nicht vorbereitet gewesen sei, sagte er im Deutschlandfunk. So habe man etwa zu viel Zeit gebraucht, um einen geeigneten Hafen zum Anlaufen zu finden. Dennoch habe er keinen einzigen Journalisten eingeladen oder an Bord geholt. „Sie kamen, weil sie schauen wollten, und ich bin bis heute der Meinung, dass wir das gar nicht anders machen konnten“, sagte Bierdel. Sich angesichts der Tatsache, dass Menschen in großer Zahl an der EU-Außengrenze „verschwinden, ertrinken, verdursten“, auf Inszenierungsfragen zu konzentrieren, habe er schon damals obszön gefunden.

Italien: „Cap Anamur“-Mitarbeiter freigesprochen

Die Afrikaner kamen damals in Abschiebehaft. Bierdel, Schmidt und Daschkewitsch wurden erst unter Verdacht der Schlepperei verhaftet, später auf freien Fuß gesetzt. Oberstaatsanwalt Santo Fornasier warf der Hilfsorganisation zudem vor, sie habe die Rettung als Werbung für sich ausnutzen wollen und ein „Medienspektakel auf italienische Kosten“ inszeniert. Der Vorfall führte zu Bierdels Abwahl als Leiter von Cap Anamur. Das Rettungsschiff wurde verkauft, die Aktion als einmaliger Vorfall entschuldigt. Die „Cap Anamur II“ habe nicht die italienische Souveränität verletzen wollen, hieß es. Das Verfahren war im November 2006 eröffnet worden.

Der Gründer von Cap Anamur, Rupert Neudeck, sagte der F.A.Z., es wäre besser gewesen, das unter deutscher Flagge fahrende Schiff hätte die Flüchtlinge in einen deutschen Hafen gebracht. Innerhalb weniger Tage hätte es Hamburg oder Lübeck erreichen können. So aber habe sich die Organisation Italien aufgedrängt, das ohnedies wegen der vielen afrikanischen Migranten eine besondere Last trage. Zudem gebe es ein juristisches Problem: Bei den meisten Migranten aus Afrika handle es sich nicht um Flüchtlinge im rechtlichen Sinne, sondern eher um Wirtschaftsflüchtlinge, die ihrem prekären Los in afrikanischer Armut entgehen wollten.

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