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Guantanamo Juristische Lektion für Bush

09.11.2004 ·  Vorläufiger Sieg für die Gefangenen: Das militärgerichtliche Verfahren verstößt gegen internationales Recht, so entschied ein amerikanisches Bezirksgericht. Doch der Widerstand gegen das Urteil ist groß.

Von Katja Gelinsky, Washington
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Richter James Robertson aus Washington hat Bürgerrechtlern und Menschenrechtsaktivisten, vor allem aber den Gefangenen auf dem Militärstützpunkt Guantanamo, Kuba, einen Sieg beschert, zumindest einen vorläufigen.

Das militärgerichtliche Verfahren der amerikanischen Regierung gegen die Gefangenen verstößt gegen amerikanisches und internationales Recht, entschied der Bundesbezirksrichter auf Antrag des 34 Jahre alten Jemeniten und Guantanamo-Gefangenen Salim Ahmed Hamdan, der verdächtigt wird, Mitglied der Terrororganisation Al Qaida und Fahrer des Terroristenführers Usama Bin Ladin gewesen zu sein.

Eilentscheidung gegen Robertsons Urteil

Heftige Kritik an dem Urteil, das neue Fragen zu dem ohnehin ungewissen Schicksal der fast 500 Häftlinge auf dem Militärstützpunkt aufwirft, kam umgehend vom amerikanischen Justizministerium. Man widerspreche der Ansicht des Gerichts „entschieden“ und werde sogleich eine Eilentscheidung gegen Robertsons Urteil beantragen, teilte ein Ministeriumssprecher mit. Doch erst einmal ruhen die umstrittenen Verfahren der sogenannten Militärkommission, die in Guantanamo seit Monaten Kriegsverbrecherprozesse gegen insgesamt vier Gefangene vorbereitet. Die Verhandlungen würden auf unbestimmte Zeit vertagt, teilte der Vorsitzende, der pensionierte Oberst Peter Brownback, kurz und knapp mit.

Richter Robertson hat zwar nur im Fall Hamdans geurteilt, der ebenso wie rund 60 andere Guantanamo-Häftlinge in Washington Klage wegen seiner unbefristeten Inhaftierung als „feindlicher Kombattanten“ erhoben hatte. Aber im Grunde hat der Bezirksrichter das gesamte militärgerichtliche System in Guantanamo für verfassungswidrig erklärt, das sogar von Militärjuristen heftig kritisiert wird. Robertson rügt, Bush habe seine Kompetenzen überschritten, als er Hamdan zum „feindlichen Kombattanten“ erklärt habe. Denn nach der Genfer Konvention sei es nicht Sache des Präsidenten, sondern Aufgabe eines Militärgremiums, über den Kombattantenstatus zu entscheiden.

Unklarer Kombattantenstatus

Zwar hatte vergangenen Monat eine Kommission in Guantanamo bestätigt, daß die Regierung Bush Hamdan zu Recht als „feindlichen Kombattanten“ qualifiziert habe. Aber die vom Pentagon eingerichteten Militärgremien, die den Gefangenen keinen anwaltlichen Beistand erlauben und erst in einem von 300 Fällen entschieden haben, daß die Qualifizierung als „feindlicher Kombattant“ zu Unrecht geschehen sei, genügten den Anforderungen der Genfer Konvention nicht, befand Robertson.

Solange es kein ordnungsgemäßes Verfahren zur Feststellung des Kombattantenstatus gebe, müsse Hamdan weiter als Kriegsgefangener im Sinne der Genfer Konvention behandelt werden. Das bedeute, daß dem Häftling ein Prozeß nach den Regeln des amerikanischen Militärstrafrechts gewährt werden müsse. Das Verfahren vor der Militärkommission von Oberst Brownback genüge dagegen nicht, da die Angeklagten dort weniger Rechte als vor einem ordentlichen Militärgericht hätten. Robertson kritisiert vor allem, daß die Staatsanwaltschaft in den Guantanamo-Verfahren Beweismaterial und Zeugen vor den Angeklagten geheimhalten dürfe. So etwas „würde von keinem amerikanischen Gericht gutgeheißen“, schreibt der Richter.

„Sargnagel“ für die Militärkommissionen

Die Regierung Bush hat er damit freilich nicht überzeugen können. „Wir glauben, daß der Präsident zu Recht bestimmt hat, daß die Genfer Konvention rechtlich nicht auf Mitglieder oder Verbündete von Al Qaida angewendet werden kann“, schreibt das Justizministerium und kritisiert, Robertson verlange zu Unrecht, daß „Terrorismus rechtlich genau so zu behandeln ist wie legitime Methoden der Kriegsführung“.

Angesichts des entschiedenen Widerstands, den die Regierung Bush damit abermals Forderungen nach einem rechtsstaatlichen Verfahren für die Guantanamo-Gefangenen entgegensetzt, ist kaum anzunehmen, daß Robertsons Urteil schon der „Sargnagel“ für die Militärkommissionen gewesen sei, wie einige Bürgerrechtler im ersten Freudentaumel behaupteten.

Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 10.11.2004, Nr. 263
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