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Großbritannien Oberstes Gericht nimmt Assanges Berufungsantrag an

 ·  Wikileaks-Gründer Julian Assange darf vor dem Obersten Gerichtshof in Großbritannien Berufung gegen seine drohende Auslieferung nach Schweden einlegen. Das gab der Gerichtshof am Freitag in London bekannt.

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Das Oberste Gericht Englands hat dem abermaligen Berufungsantrag des Mitbegründers des Enthüllungsportals Wikileaks, Julian Assange, stattgegeben. Eine zweitägige Anhörung sei für den 1. Februar 2012 angesetzt worden, erklärte das Gericht am Freitag. Der Supreme Court muss nun abschließend prüfen, ob Assange an Schweden ausgeliefert werden darf. Assange hatte Anfang November einen Berufungsprozess vor dem Londoner High Court gegen das Urteil der Vorinstanz verloren, die seiner Auslieferung zugestimmt hatte.

Assange soll im August 2010 mit zwei Schwedinnen ohne deren Einwilligung ungeschützten Geschlechtsverkehr gehabt haben. Die schwedische Justiz will ihn zu den Vorwürfen vernehmen. Assange bestreitet sie und sieht hinter ihnen ein politisches Komplott. Er befürchtet, von Schweden aus an die Vereinigten Staaten ausgeliefert zu werden. Wikileaks hat unter anderem durch die Veröffentlichung vertraulicher amerikanischer Diplomatendepeschen den Zorn Washingtons auf sich gezogen.

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Von Philip Eppelsheim

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