Ein griechischer Polizist ist am Montag zu lebenslanger Haft verurteilt worden, weil er nach Ansicht des Gerichts Ende 2008 im Athener Stadtviertel Exarchia einen 15 Jahre alten Jungen erschossen hat. Ein zweiter Beamter wurde der Beihilfe zum Mord für schuldig befunden.
Der Staatsanwalt hatte zuvor gesagt, der heute 38 Jahre alte Haupttäter habe „in ruhiger Verfassung“ seine Pistole gezogen und zwei Schüsse auf sein Opfer abgegeben. Die Verteidigung hatte angeführt, die Polizisten seien vor der Tat, wie es in Exarchia häufiger vorkommt, von einer Gruppe Jugendlicher angegriffen und provoziert worden. Der Polizist habe daraufhin seine Waffe gezogen und in die Luft geschossen. Der Tote sei daher Opfer eines Querschlägers geworden.
Dem Tod des Schülers Alexandros Grigoropoulos am 6. Dezember 2008 waren in Athen tagelange Krawalle von „Anarchisten“ gefolgt, bei denen ganze Straßenzüge in der Innenstadt verwüstet wurden. Auch in Thessaloniki und anderen griechischen Städten kam es zu Unruhen und Plünderungen, in deren Verlauf die Gewalttäter meist Universitäten als Rückzugsgebiet nutzten. Durch ein in der Folge der Militärherrschaft in den siebziger Jahren erlassenes Gesetz ist der griechischen Polizei das Betreten eines Hochschulgeländes untersagt. Der damalige Ministerpräsident Kostas Karamanlis büßte durch die Ereignisse weiter an Unterstützung ein, da viele Griechen ihn wie im Falle der sommerlichen Waldbrände beschuldigten, der Krise tatenlos zugesehen zu haben. Unter Berufung auf den „Märtyrer“ Grigoropoulos kam es auch nach dem Abschwellen der ersten Gewaltwelle immer wieder zu Anschlägen und Überfällen auf Polizisten, Banken und Behörden.
Um das Risiko weiterer Unruhen im Umfeld des Prozesses zu vermeiden, war das im Januar dieses Jahres eröffnete Verfahren nach mehrfachem Aufschub in die etwa 200 Kilometer westlich von Athen gelegene Provinzstadt Amfissa verlegt worden. Zu Beginn des Prozesses hatte ein Gutachten die Position der Verteidigung erschüttert: Zwar habe es einen Querschläger gegeben, doch sei dieser von einem Betonpoller am Straßenrand abgeprallt, bevor er in den Körper des Opfers eindrang und es tötete. Dies sei sowohl durch Spuren an der Kugel als auch an dem Betonpoller nachweisbar. Der Polizist könne daher unmöglich in die Luft geschossen, sondern müsse in die Richtung der Menge gezielt haben. Mehrere Zeugen wollten zudem gesehen haben, dass der Polizist direkt auf die Menschengruppe gezielt habe, in der sich Grigoropoulos befand. Der nun als Mörder verurteilte Polizist hatte darauf bestanden, sein Opfer nicht absichtlich getötet zu haben, jedoch in einem emotionalen Auftritt Reue bekundet: „Wir sind beide Opfer. Er ist tot und ich wünschte, ich wäre es“, so der Polizist.
Die Studenten hatte voellig Recht!
fritz Teich (fazfazfaz123)
- 11.10.2010, 17:32 Uhr
Die EU legalisiert doch solche Tötungen. Wo ist das Problem?
(KonzeptionVerlassen)
- 11.10.2010, 21:45 Uhr
Ein Wahrspruch geht in Erfüllung…
Harry LeRoy (Cimon)
- 12.10.2010, 00:17 Uhr
