Home
http://www.faz.net/-gq5-11efw
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Geständnisse in Guantánamo Auf dem Weg in den Märtyrertod

09.12.2008 ·  Der Wunsch, Geständnisse zu den Anschlägen vom 11. September 2001 abzulegen, sei ohne „Druck, Drohung, Einschüchterung oder Versprechungen“ zustande gekommen. Das versichern die fünf Gefangenen in Guantánamo, die einen schnellen „Märtyrertod“ wünschen. Doch daran bestehen Zweifel.

Von Katja Gelinsky, Washington
Artikel Bilder (2) Video (1) Lesermeinungen (3)

Eines seiner mutmaßlichen Ziele hat Kahlid Scheich Mohammed, der bekennende „Architekt“ der Terroranschläge vom 11. September 2001, am Montag erreicht: abermals die internationale Aufmerksamkeit auf sich zu lenken. Er wolle gemeinsam mit seinen vier Mitangeklagten ein Geständnis ablegen und sich schuldig bekennen, teilte Mohammed dem Militärtribunal in Guantánamo mit, bei dem die Militärstaatsanwaltschaft die Todesstrafe gegen den Planer der Terroranschläge und seine mutmaßlichen Komplizen beantragt hat.

„Wir sind alle fünf übereingekommen, bei der Kommission eine sofortige Anhörung zu beantragen, um unsere Geständnisse zu verkünden“, heißt es in einem Dokument der Angeklagten, das Richter Steven Henley verlas. Weiter bekunden sie darin die Absicht, sich „in vollem Umfang schuldig zu bekennen“.

Gemeinsame Strategie der Angeklagten?

Dem Entschluss, auf eine zügige Verhängung der Todesstrafe hinzuwirken und damit den ersehnten „Märtyrertod“ zu beschleunigen, waren in den vergangenen Monaten Zusammenkünfte von Mohammed mit den Mitangeklagten Ramzi Binalshibh, Mustafa Ahmed al Hawsaui, Walid bin Attasch und Ali Abdul Asis Ali in Guantánamo vorausgegangen, in denen die Gefangenen über eine gemeinsame juristische Strategie berieten.

Eingereicht hatten die Angeklagten ihr Gesuch am 4. November, also am Tage des Wahlsiegs von Barack Obama, der die Schließung des Gefangenenlagers angekündigt hat. Richter Henley habe den Antrag der Angeklagten allerdings erst mehr als vier Wochen später, am Sonntag vor der Anhörung, gelesen, schreibt die „New York Times“. Denn der Vorsitzende habe sich dafür in einen speziell gesicherten Gebäudetrakt begeben müssen, in dem die Dokumente zu den Kriegsverbrechertribunalen gesichtet werden.

Pflichtverteidiger nicht informiert

Einigermaßen überraschend kam der Wunsch der Gefangenen, Geständnisse abzulegen, auch für die Pflichtverteidiger. Dass die Angeklagten selbst darüber schwiegen, ist angesichts der Ablehnung, mit der sie ihren Anwälten begegnen, nicht verwunderlich. Aber offenbar hatten auch die Militärs, die die juristischen Beratungen Mohammeds mit den vier Mitangeklagten gestatteten, den Pflichtverteidigern nichts von den Treffen gesagt. Jedenfalls rügte die Offizierin Suzanne Lachelier, die bestellt ist, Binalshibh zu vertreten, am Montag, dass sie nicht einbezogen worden sei. Deshalb solle das Gericht Binalshibhs Antrag, ein Geständnis abzulegen, nicht stattgeben.

In dem Schreiben der fünf Angeklagten wird beteuert, der Wunsch, auf schuldig zu plädieren, sei ohne „Druck, Drohung, Einschüchterung oder Versprechungen“ zustande gekommen. Es habe keinen Druck und keine Beeinflussung durch Khalid Scheich Mohammed gegeben, versicherte der mitangeklagte Ali Abdul Asis Ali, der angeklagt ist, den Flugzeugentführern Geld für die Ausführung der Terroranschläge geschickt zu haben, im Gerichtssaal. Gleich im nächsten Satz bestärkte er freilich den Argwohn der Pflichtverteidiger, dass Mohammed die vier Mitangeklagten lenke. „Was von Khalid Scheich gesagt wurde oder gesagt wird, werden wir wiederholen“, kündigte der Mitangeklagte an.

Psychologische Untersuchungen verzögern Verfahren

Mohammed, der schon zuvor erklärt hatte, den Märtyrertod sterben zu wollen, ließ denn in der Anhörung auch keinen Zweifel daran, dass er die Regie in dem Schauspiel führt, das die Angeklagten am Montag aufführten. Er und seine „Brüder“ wollten die Zeit nicht länger mit Anträgen vergeuden, teilte er Richter Henley mit. Auf dessen Nachfrage, ob die Angeklagten sich noch am selben Tag schuldig bekennen wollten, antwortete Mohammed mit einem barschen „Ja“. Der dramatischen Ankündigung folgten dann aber doch keine entsprechenden Taten, nachdem der Richter entschieden hatte, dass Binalshibh und Hawsawi sich nicht schuldig bekennen könnten, so lange noch Untersuchungen zu ihrer psychologischen Verfassung liefen. Alle fünf Angeklagten verfolgten eine „gemeinsame Strategie“, sagte Ali zur Begründung dafür, dass er, Mohammed und Attasch sich zunächst nicht schuldig bekennen würden.

Für den Rückzug hatte offenbar auch eine Rolle gespielt, dass ein Schuldbekenntnis den Angeklagten nicht automatisch den gewünschten Märtyrertod bringt, wie sie womöglich gehofft hatten. So will Henley zunächst von der Militärstaatsanwaltschaft hören, ob er im Falle von Schuldbekenntnissen die Todesstrafe verhängen könnte, ohne dass eine Militärjury darüber entscheidet. Eine Antwort möchte der Richter bis zum 4. Januar haben. Dass alle Angeklagten noch vor dem Ende der Amtszeit Präsident Bushs Gelegenheit haben werden, sich schuldig zu bekennen, gilt als unwahrscheinlich, da der Richter deutlich machte, dass die psychologischen Untersuchungen von Binalshibh und Hawsawi einige Zeit beanspruchen könnten.

Wie wird Obama entscheiden?

Wie es dann weitergeht, hängt davon ab, welche Entscheidung Obama zum Umgang mit den Guantánamo-Gefangenen trifft. Denkbar wäre, dass die laufenden Militärverfahren fortgesetzt werden. Das hieße allerdings, dass die von Obama versprochene Schließung des Gefangenenlagers noch auf sich warten lassen würde. Weitere Optionen wären Überstellungen von Guantánamo-Gefangenen an die amerikanische Strafjustiz oder Anklagen vor traditionellen Militärgerichten. Vor amerikanischen Bundesgerichten könnten allerdings keine Beweise verwertet werden, die durch Folter oder Zwang erlangt wurden, etwa Aussagen, die Mohammed gemacht hatte, als ihm in Verhören durch CIA-Ermittler vorgespiegelt wurde, er solle ertränkt werden („waterboarding“).

Manche Fachleute für Terrorismus im demokratischen Lager schlagen deshalb vor, in den Vereinigten Staaten spezielle Gerichte zur Aburteilung von Terroristen wie Khalid Scheich Mohammed zu schaffen. Ihnen entgegnen Kritiker allerdings, dass Guantánamo damit eigentlich nicht geschlossen, sondern nur auf amerikanischen Boden verlagert würde.

  Weitersagen Kommentieren Merken Drucken
Weitersagen
Themen zu diesem Artikel

Von dir die Fregatte, von mir die Drohne

Von Thomas Gutschker

Verteidigung ist eine nationale Angelegenheit? Die Wirklichkeit hat sich längst geändert. Die Armeen der Nato-Partner müssen zusammenarbeiten. Kein Land ist mehr autark. Mehr 1