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Geplante Koran-Verbrennung Darf der das?

10.09.2010 ·  Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut in den Vereinigten Staaten. Die amerikanische Verfassung schützt Äußerungen und Aktivitäten, die in anderen Ländern zum Teil unter Strafandrohung verboten sind. Sind Aktionen wie die geplante Koran-Verbrennung ein Aufruf zur Gewalt?

Von Katja Gelinsky
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Der Schutz der Meinungsfreiheit in den Vereinigten Staaten geht traditionell sehr weit. Das macht schon seine Verankerung im ersten Zusatzartikel zur amerikanischen Verfassung deutlich. Im deutschen Grundgesetz steht die Menschenwürde an oberster Stelle; die Meinungsfreiheit ist in Artikel 5 geregelt - und sogleich eingeschränkt durch die „Vorschriften der allgemeinen Gesetze“, den Jugendschutz sowie das „Recht der persönlichen Ehre“.

Der erste Zusatzartikel der amerikanischen Verfassung dagegen legt ausdrücklich fest, dass der Kongress „kein Gesetz erlassen“ darf, das die Meinungsfreiheit (beziehungsweise die Religions-, Rede-, Presse- oder Versammlungsfreiheit) einschränkt.

So erklärt sich, dass in den Vereinigten Staaten Äußerungen und Aktivitäten geschützt sind, die in anderen Ländern zum Teil unter Strafandrohung verboten sind. Amerikanische Gerichte haben zum Beispiel Nazi-Propaganda und Nazi-Märsche durch überwiegend von Juden bewohnte Gebiete mit Hinweis auf die Meinungsfreiheit erlaubt.

Video: Radikale Christen halten an Koran-Verbrennung fest

Vertrauen darauf, dass sich die vernünftigen Ideen durchsetzen

Auch Aufrufe zu gesetzeswidrigen Handlungen können nach einer Entscheidung des Supreme Court von 1969 nicht ohne weiteres verboten werden. Damals hoben die Obersten Richter die Verurteilung eines Ku-Klux-Klan-Führers auf, dem vorgeworfen worden war, er habe eine gewaltsame Änderung der gesellschaftlichen Verhältnisse befürwortet und sich zu diesem Zweck mit Gleichgesinnten zusammengetan

Traditionell vertraut man in Amerika darauf, dass sich im öffentlichen Diskurs die vernünftigen Ideen durchsetzen. Gleichwohl hat der Oberste Gerichtshof dem Recht auf Meinungsfreiheit Grenzen gezogen und Differenzierungen vorgenommen. So soll die sogenannte geringwertige Rede nicht den gleichen Schutz wie politisch und gesellschaftlich bedeutsame Rede genießen.

Andererseits haben die Obersten Richter selbst in gesellschaftlich umstrittenen Fällen zugunsten von Personen entschieden, denen Missbrauch des Rechts auf Meinungsfreiheit vorgeworfen wurde. So erklärte der Supreme Court Bestimmungen für verfassungswidrig, die das Verbrennen von amerikanischen Flaggen oder von Kreuzen verboten.

Auch bei Gruppendiffamierungen, in extremer Form „hate speech“ genannt, wird der Schutz der Meinungsfreiheit nicht von vornherein versagt. Entscheidend ist, ob die Aktion einen Aufruf zur Gewalt darstellt, ob gezielt Einschüchterung betrieben wird oder ob es zu unmittelbarer Gewaltausübung kommt. Bloße Vermutungen genügen nicht.

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