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Geheimgefängnisse Urteil gegen Guantánamo-Häftlinge

14.12.2006 ·  Für Häftlinge des Gefangenenlagers Guantanamo ist keine Haftprüfung vor amerikanischen Gerichten mehr möglich. Der Gefangene Hamdan war mit dieser Prüfung bis vor den Obersten Gerichtshof gelangt. Der Kongreß hat dem nun einen Riegel vorgeschoben.

Von Katja Gelinsky, Washington
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Häftlinge im Gefangenenlager Guantánamo können nicht mehr vor amerikanische Bundesgerichte ziehen, um sich dort in speziellen Haftprüfungsverfahren (habeas corpus) gegen ihre Inhaftierung zu wehren. Wie der amerikanische Bundesbezirksrichter James Robertson aus Washington am Mittwoch im Fall des Guantánamo-Gefangenen Salim Ahmed Hamdan entschied, hat der amerikanische Kongreß den Häftlingen den Zugang zu den Bundesgerichten mit dem im Herbst verabschiedeten Gesetzespaket zu den Militärtribunalen in Guantánamo versperrt.

Das Urteil ist ein Sieg für das Weiße Haus, das darauf gedrungen hatte, nicht länger eine Prüfung von Guantánamo-Fällen in Habeas-corpus-Verfahren zuzulassen. Auf diesem Weg war der Fall des Jemeniten Hamdan, der beschuldigt wird, Chauffeur des Terroristenführers Usama Bin Ladin gewesen zu sein, bis vor den Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten gelangt.

Unklar, ob Ausländern das Verfassungsrecht zusteht

Der Supreme Court hatte in diesem Sommer im Fall „Hamdan v. Rumsfeld“ entschieden, daß Präsident Bush mit Anordnung der Militärtribunale in Guantánamo seine Befugnisse überschritten habe. Ferner entschieden die Obersten Richter, daß ein zuvor verabschiedetes Gesetz zum Haftprüfungsrecht für Guantánamo-Häftlinge nicht rückwirkend die Möglichkeit bundesgerichtlicher Prüfung beseitige.

Daraufhin hatte der Kongreß auf Dringen des Weißen Hauses in das Gesetzespaket zu den Militärtribunalen eine Bestimmung aufgenommen, nach der die Abschaffung des Haftprüfungsrechts sehr wohl auch für die anhängigen Fälle von Guantánamo-Häftlingen gelten soll. Damit habe sich die Rechtslage grundlegend geändert, schrieb Richter Robertson nun, der Hamdan 2004 ein Recht auf Haftprüfung zugebilligt hatte.

Nach Überzeugung von Robertson können Hamdan und andere Guantánamo-Häftlinge auch nicht aus der amerikanischen Verfassung ein Recht auf Haftprüfung ableiten, da unklar sei, ob Ausländern ein solches Verfassungsrecht zustehe. Eine Entscheidung zu dieser Frage wird demnächst von einem Bundesberufungsgericht in Washington erwartet, bei dem mehr als 200 Guantánamo-Fälle gebündelt sind. Unterdessen sind 16 saudiarabische Guantánamo-Gefangene zurück in ihren Heimatstaat geflogen worden, bestätigte der saudische Innenminister Najef Bin Abdalaziz.

Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung
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