23.06.2011 · Richter als Ankläger, Staatsanwälte als Verteidiger: Der Prozess gegen Geert Wilders hatte bizarre Züge. Und er bot dem Angeklagten ein Forum für seine Inszenierung als Freiheitskämpfer.
Von Andreas RossEine Last sei von seinen Schultern gefallen, hat Geert Wilders am Donnerstagmorgen gesagt. Das ist kein ungewöhnlicher Satz für jemanden, der gerade als freier Mann die Anklagebank verlässt. Doch der Amsterdamer Strafprozess gegen den Chef der drittgrößten niederländischen Parlamentsfraktion war kein gewöhnliches Verfahren. Deshalb dürfte der Staatsanwalt mindestens so erleichtert wie Wilders gewesen sein, als der Vorsitzende Richter keine zwanzig Minuten nach Beginn der Sitzung den Freispruch verkündete. In diesem Prozess mit seinen „absurden Zügen“, hatte Wilders' Verteidiger in seinem Schlussplädoyer bemerkt, hätten sich die Ankläger als Verteidiger, aber dafür Richter als Ankläger aufgeführt.
Es war tatsächlich ein an Kuriositäten reiches Verfahren, dessen Vorgeschichte bis 2007 zurückreicht. Vor allem Muslime begannen damals Anzeigen gegen den Chef der islamfeindlichen Freiheitspartei zu erstatten, der den Islam „faschistisch“ nannte, ein Verbot des Korans als „das ,Mein Kampf‘ einer Religion, die andere eliminieren will“ verlangte oder nach einem Einwanderungsstopp für Muslime rief. Nach der Veröffentlichung der Videocollage „Fitna“ im Frühjahr 2008, in der Wilders eine von der Scharia geprägte „Islamisierung“ der Niederlande und Europas an die Wand malte, folgten viele Bürger der Aufforderung muslimischer Verbände und gingen zur Polizei. Doch die Staatsanwaltschaft gelangte zu der Auffassung, dass die Aussagen des Politikers kein Strafverfahren rechtfertigten.
Acht Kläger fochten diese Entscheidung beim Amsterdamer Gerichtshof an und erhielten im Januar 2009 Recht: Die Berufungsrichter wiesen die Staatsanwaltschaft an, Wilders den Prozess zu machen. Der Gerichtshof stellte dabei fest, dass Wilders' Aussagen strafbar seien, dass der Politiker die Meinungsfreiheit „ausgenutzt“ habe und dass „in der Vergangenheit Politiker schon für weniger verurteilt worden seien“. Konkret bezogen sich die Richter dabei auf den Fall des Politikers Hans Janmaat, der 1997 zu einer Bewährungshaftstrafe verurteilt worden war, weil er gesagt hatte: „Sobald wir die Möglichkeit dazu haben, schaffen wir die multikulturelle Gesellschaft ab.“
„Hier stehe ich und kann nicht anders“
Nun also musste die Staatsanwaltschaft Wilders gegen ihre Überzeugung wegen Gruppenbeleidigung (von Muslimen und von marokkanischen Einwanderern) sowie wegen Anstiftung zum Hass und zur Diskriminierung anklagen. Ein dem Amsterdamer Gerichtshof untergeordnetes Gericht hatte darüber zu urteilen. Mit Blick auf die Begründung des Gerichtshofs beklagte Wilders von Anfang an, er sei der Vorverurteilte in einem „politischen Prozess“. Tatsächlich weckten auch die Richter, die den Prozess führten, Zweifel an ihrer Unvoreingenommenheit. Als es um Wilders' Behauptung ging, der Koran wäre nur noch so dick wie ein Donald-Duck-Comic, wenn man alle hasserfüllten Verse herauskürzte, wollte beispielsweise ein Richter vom Angeklagten wissen, warum er Donald Duck ins Spiel bringen musste. Wilders berief sich auf sein Schweigerecht.
Der Richter folgerte, das gängige Vorurteil treffe wohl zu, nach dem Wilders zwar gerne Kontroversen verursache, sich dann aber einer Debatte verweigere. Die Verteidigung drang mit ihrem Befangenheitsantrag nicht durch. Später kam jedoch heraus, dass einer der Richter mit dem islamkritischen Arabisten Hans Jansen, den Wilders als Zeugen benannt hatte, vor dessen Aussage zu Abend gegessen hatte. Diesmal gab die Beschwerdekammer dem Befangenheitsantrag der Verteidigung statt.
Vielen politischen Gegnern, denen der von Wilders leicht auszuschlachtende Prozess von Anbeginn ein Dorn im Auge war, galt diese Episode als weiterer Beleg dafür, dass der Politiker gar kein Interesse an einem raschen Ende des Prozesses habe. Die Staatsanwaltschaft hatte zum Zeitpunkt des neuen Befangenheitsantrags nämlich bereits Freispruch in allen Anklagepunkten verlangt. Doch Wilders, der zu jedem Gerichtstermin persönlich erschienen ist, nutzte die Auftritte, um sich als standhaften Politiker darzustellen, der sich nicht mundtot machen lasse. Dazu hatte er nun abermals ein halbes Jahr Gelegenheit, als der Prozess zu Beginn dieses Jahres mit anderen Richtern neu aufgerollt wurde.
Das gipfelte in dem persönlichen Schlusswort des inzwischen mächtigen Parteiführers, von dessen Duldung seit Oktober 2010 die Minderheitsregierung abhängt. Er stehe vor Gericht, weil er nicht schweigen könne, während der Islam westliche Normen und Werte bedrohe, bekräftigte Wilders am 1. Juni. Er vermied die Vokabel „Märtyrer“, stellte sich aber in eine Reihe mit dem 2002 (von einem Tierschützer) ermordeten islamkritischen Politiker Pim Fortuyn und dem 2004 (von einem Islamisten) ermordeten religionskritischen Filmemacher Theo van Gogh. Und er verglich sich mit historischen Figuren wie Johan de Witt oder Johan van Oldenbarnevelt, die vor drei bis vier Jahrhunderten ihr Leben im Kampf um die Unabhängigkeit der Niederlande gaben. Schließlich zitierte er Luther: „Hier stehe ich und kann nicht anders.“
Der Vordenker der Muslimbrüder wurde von Wilders' Zeugenwunschliste gestrichen
Vier muslimische Verbände hatten dem Verfahren als Nebenkläger beitreten dürfen. Sie waren enttäuscht, dass die Staatsanwaltschaft abermals auf Freispruch plädierte, und forderten die Richter auf, von Wilders eine öffentliche Entschuldigung an die Muslime zu verlangen. Den Verbandsfunktionären sei offenbar nicht bewusst gewesen, sagt der Leidener Jurist und Prozessbeobachter Thierry Baudet, wie leicht sich das Verfahren gegen ihre Interessen richten konnte. „Sie wollten die Islamkritiker zum Schweigen bringen und bekamen ein Verfahren, in dem zunehmend der Islam selbst vor Gericht zu stehen schien.“
Wilders ließ Zeugen auftreten, die seine Warnungen vor dem Islam rechtfertigen sollten. Der Arabist Jansen geht zwar weniger weit als der von Islamisten mit dem Tode bedrohte Politiker. Aber er ging doch ausgiebig auf jene Verse im Koran ein, die zur Gewalt etwa gegen Ungläubige aufrufen. Die Bemerkung eines Richters, ähnliche Passagen fänden sich doch auch in der Bibel, traf den talkshowgestählten Professor nicht unvorbereitet: Er zückte eine Bibel und bat den Richter, ihm die Textstellen zu zeigen. Der Richter lehnte ab.
Die meisten Zeugen, die Wilders benannt hatte, hatte das Gericht freilich gar nicht zugelassen. Für Mohammed Bouyeri wäre es nicht der erste Auftritt in dem fensterlosen Betonbau in einem Amsterdamer Gewerbegebiet gewesen, in dem das Gericht tagt, wenn besondere Sicherheitsmaßnahmen angezeigt sind. Bouyeri war hier 2006 für den Mord an Theo van Gogh verurteilt worden. Das Gericht wollte ihm keine Vorladung in die Zelle schicken - und auch der Vorsitzende des iranischen Wächterrats oder der Vordenker der ägyptischen Muslimbrüder wurden von Wilders' Zeugenwunschliste gestrichen.
Wilders: Aussagen manchmal „grob und abschätzig“
Keinen Gefallen, sagt der Jurist Baudet, hätten sich die Nebenkläger auch damit getan, dass sie den wegen Gruppenbeleidigung angeklagten Politiker immer wieder als neuen Hitler, Eichmann oder Mladic bezeichnet hätten. Am Donnerstag gaben sich die Verbände entschlossen, den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anzurufen. Ihnen macht Hoffnung, dass die Straßburger Richter 2009 ein belgisches Urteil gegen den rechtsextremen Politiker Daniel Féret bestätigt hatten, der auf Flugblättern unter anderem Sätze wie „Ein Zentrum für Flüchtlinge vergiftet das Leben der Anwohner“ oder „Schickt die außereuropäischen Arbeiter zurück“ verbreitet hatte. Das sei nicht von der Meinungsfreiheit eines Politikers gedeckt.
Doch das Amsterdamer Gericht folgte Wilders' Argumentation, er kritisiere den Islam als Ideologie, sage aber nichts gegen Muslime als Menschen. Wenige Zitate aus der Anklageschrift hätten einen anderen Schluss zugelassen. Doch die Richter würdigten den jeweiligen Kontext. Auch die Staatsanwaltschaft hatte befunden, dass die Forderung nach einem Einwanderungsstopp für Muslime nicht strafbar sei, weil sie sich im Rahmen einer breiten politischen Debatte über Multikulturalismus aus dem Mund eines Abgeordneten an den Gesetzgeber wende, nicht aber das Volk zu Diskriminierungen aufrufe.
Echte Spannung lag am Montag nur einmal im Gerichtssaal, als der Richter in etwas strengerer Tonlage auf Wilders' Behauptung von 2007 zu sprechen kam, dass sich das Land in einem „Kampf“ (gegen die Islamisierung) befinde und „wir uns verteidigen müssen“. Das sei tatsächlich ein Aufruf - aber einer, der auf, nicht jenseits der Grenze des Erlaubten liege. Wilders' ausdrücklich auf Muslime gemünzte Bemerkung schließlich, er gucke wachsam, „was in die Niederlande kommt und was sich hier fortpflanzt“, sei zwar „grob und abschätzig“, aber deshalb noch nicht als Beleidigung einer Gruppe von Menschen zu werten.
Natürlich sorge er dafür, dass seine Aussagen manchmal „grob und abschätzig“ seien, sagte Wilders den Journalisten Sekunden nach der Urteilsverkündung. Jetzt freue er sich, dass er sich endlich wieder auf die Politik konzentrieren könne. Am Mittwoch hatte das Parlament den Antrag der Freiheitspartei abgelehnt, ein Referendum über neue Griechenland-Hilfen abzuhalten.