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Gaza-Streifen De Maizière verbietet Hamas-Spendenorganisation

12.07.2010 ·  Bundesinnenminister de Maizière hat die „Internationale Humanitäre Hilfsorganisation“ wegen Millionenspenden an die radikalislamische Palästinenserorganisation Hamas verboten. Der Verein mit Sitz in Frankfurt unterstütze sogenannte Sozialvereine im Gaza-Streifen, sagte de Maizière in Berlin.

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Bundesinnenminister Thomas de Maizière hat die „Internationale Humanitäre Hilfsorganisation“ wegen Millionenspenden an die radikalislamische Palästinenserorganisation Hamas verboten. Unter dem Deckmantel der humanitären Hilfe unterstütze der Verein „in beträchtlichem finanziellem Umfang“ sogenannte Sozialvereine im Gaza-Streifen, die der Hamas zuzuordnen seien, erklärte der CDU-Politiker am Montag in Berlin.

„Die Hamas übt Gewalttaten gegenüber Israel und israelischen Staatsbürgern aus und beeinträchtigt dadurch die friedliche Verständigung des israelischen und palästinensischen Volkes.“ Der Verein hat seinen Sitz in Frankfurt am Main. Das Verbot wird laut Innenministerium seit dem frühen Morgen in Hamburg, Hessen und Nordrhein-Westfalen vollzogen. Das Innenministerium hat in den vergangenen Jahren mehrere islamistische Vereine verboten, darunter auch zwei wegen Spenden an die Hamas: „Al-Aqsa“ und „Yatim- Kinderhilfe“.

Im Verfassungsschutzbericht heißt es, die Hamas sehe Deutschland als „Ort, an dem sie Spenden sammeln und neue Mitglieder gewinnen kann“. Laut Innenministerium unterstützt die IHH bereits seit langem die Hamas über ihre Sozialvereine. Millionenbeträge sollen in den Gaza- Streifen geflossen sein. „Das geradezu zynische Verhalten der IHH kommt schon in der Vereinsbezeichnung „Internationale Humanitäre Hilfsorganisation“ zum Ausdruck“, erklärte de Maizière.

Die Organisation missbrauche die Hilfsbereitschaft gutgläubiger Spender, um mit dem für vermeintlich gute Zwecke gespendeten Geld im Ergebnis eine terroristische Organisation zu unterstützen. „Organisationen, die sich unmittelbar oder mittelbar von deutschem Boden aus gegen das Existenzrecht des Staates Israel richten, haben ihr Recht auf Vereinigungsfreiheit verwirkt“, erklärte de Maizière. Die Hamas wirke in aggressiv-kämpferischer Weise darauf hin, Angehörige und Institutionen des Staates Israel auch unter Einsatz terroristischer Mitteln zu bekämpfen.

Seit 1964 wurden 98 kriminelle Gruppen verboten

Deutsche Behörden haben seit 1964 bereits 98 kriminelle oder extremistische Neonazi-Gruppen, islamistische Vereinigungen und Rocker-Banden verboten. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums betrafen die meisten Fälle rechts- oder ausländerextremistische Vereine. Der zuständige Innenminister in Bund oder Land kann gemäß Artikel 9, Absatz 2, Vereine verbieten, „deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung richten.“

Ausländervereine können darüber hinaus verboten werden, wenn sie zum Beispiel ausländische Terrororganisation unterstützen. Seit der Abschaffung des sogenannten Religionsprivilegs im Jahr 2001 fallen auch Religionsgemeinschaften unter das Vereinsgesetz.

Bei einem Verbot wird die Auflösung des Vereins und aller seiner Teilorganisationen angeordnet sowie dessen Vermögen beschlagnahmt. Gegen diese Einscheidung kann der Verein vor den Verwaltungsgerichten nachträglich Rechtsmittel einlegen und damit das Verbot anfechten.

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